2012 legitimierte ein umstrittenes Verfassungsgerichtsurteil den Einsatz von Streitkräften im Inneren. Zu Recht wurde dieses Urteil in der Süddeutschen als Veränderung statt Interpretation des Grundgesetzes kritisiert. Der beteiligte Richter Reinhard Gaier kritisierte in einer Abweichenden Meinung: „Im Schatten eines Arsenals militärischer Waffen kann freie Meinungsäußerung schwerlich gedeihen. Wie ist beispielsweise zu verhindern, dass im Zusammenhang mit regierungskritischen Großdemonstrationen - wie etwa im Juni 2007 aus Anlass des „G8-Gipfels“ in Heiligendamm - schon wegen befürchteter Aggressivität einzelner teilnehmender Gruppen […] massive Gewalttätigkeiten mit „katastrophalen Schadensfolgen“ angenommen werden und deswegen bewaffnete Einheiten der Bundeswehr aufziehen?“ (siehe auch: https://www.sueddeutsche.de/politik/verfassungsgericht-zu-bundeswehreinsaetzen-im-inland-karlsruhe-faellt-eine-katastrophen-entscheidung-1.1443401)
Um derartigen Bedrohungen der Demokratie durch die Bundeswehr vorzubeugen, ist es von Bedeutung, dass Bundeswehr-Einsätze im Inneren nicht noch weiter normalisiert, sondern wieder abgebaut werden. Insbesondere das Heranziehen der Bundeswehr anstelle der dafür eigentlich vorgesehenen zivilen Stellen wie dem THW bedient die Erzählung, gesellschaftliche Krisen ließen sich militärisch lösen und dient nebenbei der Profilierung der rechtsextremen Bundeswehr-Seilschaften.
Positionieren wir uns daher entschlossen für Demokratie und gegen jeden Einsatz der Bundeswehr im Inneren!
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