Der Absatz richtet sich an Maßnahmen um Fluchtursachen strukturell anzugehen. Dabei haben sowohl die zivile Krisenprävention als auch der Umgang mit Rüstungsexporten eigene Absätze. Um diese zu harmonisieren, sollten die entsprechenden Einzelmaßnahmen im geweiligen Abschnitt dargelegt werden.
Aus diesem Grund wird die gezeigte Umformulierung vorgeschlagen.
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