Zentrale Forderung der Balkanbrücke würde erfüllt.
Die Formulierung ist hier ungenau, da nicht deutlich wird welchen Zielen ein neues Abkommen dienen sollte. Des Weiteren sollte die Türkei als Partner in Frage gestellt werden, da sie auf Grund ihres Umgangs mit Minderheiten und politisch Andersdenkenden im eigenen Land nicht als "sicherer" Drittstaat in Frage kommt und für viele Personen, darunter auch zunehmend türkische Staatsbürger, selbst einen Fluchtgrund darstellt.
Schutzsuchende erhalten in der Türkei nicht die Rechte gemäß der Genfer Flüchtlingskonvention, sondern nur einen sehr eingeschränkten, temporären Schutzstatus. Außerdem gibt es immer mehr Berichte, wonach beispielsweise Syrer:innen aus der Türkei nach Idlib, einem syrisches Kriegsgebiet, abgeschoben werden. Das verstößt gegen türkisches und internationales Recht. Der EU-Türkei Deal führt zu einer Aushöhlung der Rechte von Menschen auf der Flucht: Wenn die Türkei als "sicher" für den jeweiligen Menschen eingestuft wird, gilt der Asylantrag als "unzulässig”. Die Türkei ist jedoch für Menschen auf der Flucht kein “sicherer” Drittstaat, da kein GFK-konformer Schutz gewährleistet wird bzw. aufgrund existierender türkischer Rückübernahmeabkommen Kettenabschiebung droht.
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