Um Lager an den Außengrenzen wie z.B. Moria dauerhaft zu beenden, muss das Ziel die sofortige Weiterleitung ankommender Schutzsuchender in aufnahmebereite Länder und Kommunen sein. Sicherheitschecks sind langwierig und gerade auf den griechischen Inseln schwierig umzusetzen, eine polizeiliche Überprüfung sowie eine erkennungsdienstliche Behandlung findet bei der Asylantragstellung im Aufnahme-Staat ohnehin (erneut) statt und muss daher nicht vorher - mit entsprechend langer Verweildauer - an den Außengrenzen stattfinden. Der Begriff Relocation-Zentren macht das Ziel der sofortigen Weiterleitung deutlich. "Einrichtungen" etwa mit Abschiebehaftbereichen an den Außengrenzen darf es nicht geben. Asylentscheidungen müssen im Aufnahme-Mitgliedstaat getroffen werden. Die Asylagentur EASO soll den Relocation-Prozess unterstützen. Entscheidungen über einen Aufnahme-Staat gegen den Willen Schutzsuchender sind nicht realistisch, sondern befördern sog. "Weiterwandern" mit dem bekannten und von uns nicht gewollten System des Verschiebebahnhofs. Daher ist die Forderung nach der freien Wahl des Aufnahme-Staates nicht nur human im Sinne der Selbstbestimmtheit von Menschen über ihr Schicksal, sondern auch Ausdruck einer pragmatischen und realistischen Politik, in deren Zentrum der Mensch steht.
Antrag Kapitel: | Kapitel 6: International zusammenarbeiten |
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Antragsteller*in: | Jian Omar (KV Berlin-Mitte) und 31 weitere Antragsteller*innen (Frauenanteil: 38%) |
Status: | Geprüft |
Verfahrensvorschlag: | Modifizierte Übernahme |
Eingereicht: | 26.04.2021, 12:43 |
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