Ein gemeinsamer Raum der Freizügigkeit und ohne Binnengrenzen darf nicht auf Kosten der Einhaltung rechtsstaatlicher und völkerrechtlicher Standards an den Außengrenzen gehen, wie dies derzeit in erschreckender und massiver Weise der Fall ist. Die Argumentation die Festung Europa mit der Aufrechterhaltung der offenen Binnengrenzen zu rechtfertigen sollten wir nicht reproduzieren, sondern uns klar zu rechtsstaatlichen und völkerrechtlichen Standards an den Außengrenzen bekennen.
Antrag Kapitel: | Kapitel 6: International zusammenarbeiten |
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Antragsteller*in: | Jian Omar (KV Berlin-Mitte) und 35 weitere Antragsteller*innen (Frauenanteil: 39%) |
Status: | Geprüft |
Verfahrensvorschlag: | Erledigt durch: PB.I-01-465-4 |
Eingereicht: | 26.04.2021, 13:12 |
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