Klima- und Umweltschutz sind zwar essenziell für die Wahrung der Menschenrechte, aber nicht jede Maßnahme ist automatisch menschenrechtskonform. Häufig werden z.B. bei großen Umwelt- und Naturschutzprojekten wie bei der Ausweisung von Schutzgebieten die Beteiligungsrechte der lokalen und indigenen Bevölkerung nicht in ausreichendem Maße gewahrt, es kommt zu Vertreibung, Gewalt oder anderen Menschenrechtsverletzungen. Wir müssen uns klar positionieren, dass Klima-, Umwelt- und Naturschutz Hand in Hand mit der Wahrung der Menschenrechte gehen müssen und dass insbesondere das Recht Indigener auf ihre freie, vorherige und informierte Zustimmung (FPIC) garantiert sein muss.
Antrag Kapitel: | Kapitel 6: International zusammenarbeiten |
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Antragsteller*in: | Uwe Kekeritz (KV Neustadt/Aisch-Bad Windsheim) und 25 weitere Antragsteller*innen (Frauenanteil: 54%) |
Status: | Geprüft |
Verfahrensvorschlag: | Modifizierte Übernahme |
Eingereicht: | 27.04.2021, 12:25 |
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