Bewaffnete Drohnen sind zwar keine vollautomatisierten Systeme- dennoch verändert ihre Verfügbarkeit die Kriegsführung. Sie wurden vorallem für völkerrechtswidrige HInrichtungen entwickelt und werden in Anti-Terror Einsätzen genutzt, an denen sich die Bundeswehr aus guten Gründen nicht beteiligt. Der Einsatz bewaffneter Drohnen hat dazu beigetragen ganze Regionen zu destabilisieren und Konflikte zu eskalieren. Beim Schutz der Truppe in Einsatz ist ihr Vorteil gegenüber Aufklärungsdrohnen, die einen Hinterhalt rechtzeitig erkennen können und der herkömmlichen Luftunterstützung bei Gefechten eher gering. Die konkreten Einsatzszenarien konnten auch von den Befürwortern in den Debatten der letzten Monate nicht plausibel dargelegt werden. Wir halten das Risiko veränderter Einsatzszenarien daher für deutlich höher als den tatsächlichen Nutzen.
Antrag Kapitel: | Kapitel 6: International zusammenarbeiten |
---|---|
Antragsteller*in: | Katja Keul (KV Nienburg) und 75 weitere Antragsteller*innen (Frauenanteil: 38%) |
Status: | Geprüft |
Verfahrensvorschlag: | Abstimmung (Modifizierte Übernahme) (Abgelehnt) |
Eingereicht: | 27.04.2021, 13:57 |
Kommentare