Die Situation im Mittelmeer bis hin zu bewußtem Ertrinkenlassen durch FRONTEX-Beamte wird in der Programm-Vorlage zu Recht als ein Verstoß gegen die Menschenrechte bezeichnet. Renommierte Menschenrechtler bezeichnen dies nicht nur als Verstoß, sondern als kriminellen Akt seitens der Verantwortlichen Regierungen, der EU und der offenbar durch keine gewählten Organe kontrollierbaren "Agentur" FRONTEX. Klagen als "Crime against Humanity" (Verbrechen gegen die Menschheit) vor dem internationalen Gerichtshof sind in Vorbereitung. Demgegenüber ist es völlig unzureichend, allein auf neue Vereinbarungen der EU-Staaten zu setzen. Unmittelbares Handeln aus humanitären Gründen ist gefordert.
Antrag Kapitel: | Kapitel 6: International zusammenarbeiten |
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Antragsteller*in: | KV Osnabrück-Land (dort beschlossen am: 24.04.2021) |
Status: | Geprüft |
Verfahrensvorschlag: | Erledigt durch: PB.I-01-465-4 |
Eingereicht: | 27.04.2021, 16:22 |
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