Der Einsatz von Streitkräften verursacht regelmäßig unterschiedlischste Bedrohungssituationen vor Ort, auch im Rahmen von Friedenseinsätzen. Daher gilt es, die eingesetzten Soldat*innen und auch zivilen Kräfte vor Ort bestmöglich zu schützen und zugleich, diesen unterschiedlichsten Bedrohungssituationen gerecht zu werden. Mit Drohnen steht dabei ein probates Aufklärungsmittel bereit, Gefahren aus der Luft zu erkennen und die Auftragserfüllung zu unterstützen. Sollte es dabei zu Situationen kommen, die die Anwendung militärischer Gewalt zum Schutz auch von unschuldigen Zivilist*innen notwendig machen, kommt es darauf an unmittelbar und angemessen reagieren zu können. Heute würde dies das Warten auf ein Kampfflugzeug oder EInsatz von Artillerie bedeuten, wenngleich mit bewaffneten Drohnen ein unmittelbar verfügbares und skalierbares Mittel zur Verfügung stehen könnte. Aus diesem Grund sollten wir die Bewaffnung von Drohnen ermöglichen. Natürlich gilt es dabei, den Einsatz nur gemäß gültigem Recht zu mandatieren und strenge Einsatzregeln festzulegen. Darüber hinaus sollte der Bundestag über jeden Einsatz unterrichtet werden.
Antrag Kapitel: | Kapitel 6: International zusammenarbeiten |
---|---|
Antragsteller*in: | Marcel Rohrlack (KV München) und 22 weitere Antragsteller*innen (Frauenanteil: 9%) |
Status: | Geprüft |
Verfahrensvorschlag: | Abstimmung (Modifizierte Übernahme) (Abgelehnt) |
Eingereicht: | 27.04.2021, 19:13 |
Kommentare