Die klare und unzweifelhafte Ablehnung des Begriffes sicherer Herkunftsländer im Kontext mit dem individuellen Recht auf Asyl ist eine urgrüne Position, mehrfach durch die Bundestagsfraktion bekräftigt. Die Sicherheit von Staatsbürger*innen jener Staaten, mit denen Rückübernahmeabkommen geschlossen werden sollen, darüber hinaus nur durch die Staaten zusagen zu lassen, aus denen diese Menschen ja überhaupt erst geflohen sind, erscheint witzlos.
Viel wichtiger ist schließlich, dass diese Sicherheit überhaupt garantiert werden kann, was durch die Einschätzungen unabhängiger Menschenrechts-Beobachter*innen bestätigbar sein muss.
Antrag Kapitel: | Kapitel 6: International zusammenarbeiten |
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Antragsteller*in: | Johannes West (KV Düsseldorf) und 23 weitere Antragsteller*innen (Frauenanteil: 50%) |
Status: | Geprüft |
Verfahrensvorschlag: | Erledigt durch: PB.I-01-483-2 |
Eingereicht: | 28.04.2021, 14:16 |
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