EU-Waffenexporte restriktiver zu gestalten ist uns genauso wichtig wie im Falle Deutschlands, und es bedingt sich zunehmend auch gegenseitig.
Eine EU-weite rechtsverbindliche Regelung zu Rüstungsexporten ist dringend erforderlich, weil die Mitgliedstaaten die Kriterien bislang nicht in nationales Recht umgesetzt haben, und kürzlich beschlossen, mit der neuen sogenannten „EU Friedensfazilität“ die Ausbildung und Ausrüstung von Armeen in Drittstaaten zu forcieren. Auf die Risiken dieses Instruments, das auch den Transfer von Waffen und Munition in instabile Länder vorsieht, wurde von friedens- und entwicklungspolitischen NGOs und kürzlich in einer ARD-Monitor-Sendung (11.3.2021) anschaulich hingewiesen. Eine Verordnung auf EU-Ebene ist auch deshalb wichtig, weil die Mitgliedstaaten die Kriterien des gemeinsamen Standpunkts der EU zu Rüstungsexporten, die Waffenverbreitung in Spannungsgebiete verhindern soll, bislang nicht oder unzureichend in nationales Recht umgesetzt haben.
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