Eine EU-weite rechtsverbindliche Regelung zu Rüstungsexporten ist dringend erforderlich, weil die Mitgliedstaaten die Kriterien bislang nicht in nationales Recht umgesetzt haben, und kürzlich beschlossen, mit der neuen sogenannten „EU Friedensfazilität“ die Ausbildung und Ausrüstung von Armeen in Drittstaaten zu forcieren. Auf die Risiken dieses Instruments, das auch den Transfer von Waffen und Munition in instabile Länder vorsieht, wurde von friedens- und entwicklungspolitischen NGOs und kürzlich in einer ARD-Monitor-Sendung (11.3.2021) anschaulich hingewiesen. Eine Verordnung auf EU-Ebene ist auch deshalb wichtig, weil die Mitgliedstaaten die Kriterien des gemeinsamen Standpunkts der EU zu Rüstungsexporten, die Waffenverbreitung in Spannungsgebiete verhindern soll, bislang nicht oder unzureichend in nationales Recht umgesetzt haben.
Effizientere Beschaffung sollte ein zentrales Ziel der Kooperation zwischen den Mitgliedstaaten sein; die Etablierung des EU-Verteidigungsfonds wurde vor allem damit begründet, dass alles effizienter und kostengünstiger werden würde, was aber mit der jetzigen Struktur des Budgets nicht gegeben ist. Also sollte man das ernstnehmen und sich auf EU-Ebene aktiv dafür einsetzen, dass diese Effizienzsteigerung mit dem Ziel der Einsparung auch umgesetzt wird.
In Sicherheitskooperationen mit Drittstaaten muss die EU Schaden vermeiden. Es sind zahlreiche negativen Wirkungen von sogenannten „Ertüchtigungsmaßnahmen“ in instabilen Regionen belegt: die mit EU-Mitteln ertüchtigte libysche Küstenwache richtete Folterlager für Geflüchtete ein und hielt diese in sklavenähnlichen Zuständen, in Mali putschten Offiziere, die in westlichen Lehrgängen ausgebildet wurden und die Armee verübte Menschenrechtsverletzungen an Zivilist*innen, die bis heute nicht geahndet wurden; in diversen „Migrationspakten“ erhalten undemokratische, menschenrechtsverletzende Regime in Nordafrika und auch in der Sahelregion Hilfen für den Ausbau von Polizei und Armeen, im Sudan wurden Mittel für “Ertüchtigungsmaßnahmen” ausgegeben usw.) Diese Praxis verbrennt nicht nur viel Geld, sondern sie desavouiert auch seriöse Ansätze der „Sicherheitssektorreform“, die sich auf Friedenskonsolidierung und Reform staatlicher Institutionen richtet. Diese Gefahr haben auch die Vereinten Nationen erkannt und ausdrücklich benannt. Im Dezember 2020 hat der VN Sicherheitsrat Resolution (2553) verabschiedet und die Einbettung von Sicherheitskooperationen in ein „politisches Gesamtkonzept fordert“. Dieser Empfehlung sollte auch die EU-Politik folgen. Ein „weiter-so“ schadet ihrer friedenspolitischen Glaubwürdigkeit.
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