Begründung der ursprünglichen Antragssteller*innen an die BAG:
"Das Konzept des "Indo-Pazifik" hat in den letzten Jahren an Bedeutung gewonnen. 2020 nahm die Bundesregierung erstmals eigene Leitlinien zu der Region an. In der Region lebt ein Großteil der Weltbevölkerung; ihre wirtschaftliche und außenpolitische Bedeutung wird in den kommenden Jahren weiterzunehmen. Das Wahlprogramm wäre einseitig, wenn es China als einziges Land in der Region erwähnte, aber nicht die Region sowie das multilateral orientierte, grundsätzlich demokratische Indien.
Probleme und Herausforderungen in der Region sind vielfältig. In so einem knappen Verweis sollte aus grüner Perspektive die Einhaltung globaler Normen im Vordergrund stehen. Für Territorialkonflikte schließt das zum Beispiel die Einhaltung des Seerechtsübereinkommens und die grundsätzliche Verpflichtung zur friedlichen Streitbeilegung aus der UN-Charta ein - eben nicht das Recht des (militärisch) Stärkeren.
Gleichzeitig gibt es in der Region erstarkenden ethnisch oder religiös gefärbten Nationalismus (Indien, Sri Lanka), Militärherrschaften wie in Thailand und Myanmar und immer wieder die Einschränkung von Grundfreiheiten. Indien sollte grundsätzlich weiterhin ein wichtiger Partner bleiben, aber eben auf Grundlage der genannten Normen. Die Kooperationsthemen sind dem Koalitionsantrag zu den deutsch-indischen Beziehungen von 2019 entnommen, welche die Grüne Bundestagsfraktion unterstützte (Drucksache 19/14340). Für die Fraktion sprach Omid Nouripour in der Debatte zu dem Antrag auch die Notwendigkeit an, noch mehr mit der indischen Zivilgesellschaft zu kooperieren (http://dipbt.bundestag.de/dip21/btp/19/19121.pdf#P.14986)."
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