Begründung der ursprünglichen Antragssteller*innen an die BAG:
"Ein wesentlicher Beitrag Deutschlands in diesem Bereich könnte die Unterstützung von zivilgesellschaftlichen Organisationen sein, die sich für die Verfolgung und Aufklärung von Kriegsverbrechen einsetzen. Außerdem gibt es eine Vielzahl von staatlichen und zivilgesellschaftlichen Akteuren in der EU und international, die besser vernetzt werden müssen.
Der IIIM zu Syrien ist nicht der einzige wichtige Mechanismus oder die einzige internationale Institution, die unterstützt werden muss. So gibt es zum Beispiel auch einen Mechanismus zu Myanmar (https://iimm.un.org) und UNITAD, das sich mit Verbrechen des Islamischen Staates befasst. Auch das Büro des Hohen Kommissars der Vereinten Nationen für Menschenrechte (OHCHR) ist wichtig, z.B. für die systematische Sammlung von Beweisen."
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