Begründung der ursprünglichen Antragsteller*innen an die BAG:
"Streichung des Satzes: "Wir unterstützen die demokratische Zivilgesellschaft und unabhängige Medien in den östlichen Nachbarländern, wollen mehr Austausch zwischen Ost und West ermöglichen und über die Östliche Partnerschaft der EU Justizreformen vorantreiben." --> Dieser Satz wurde in den neu eingefügten Passus integriert, der Maßnahmen für die Westbalkanstaaten und die Staaten der Östlichen Partnerschaft gemeinsam beschreibt.
Streichung des Artikels "Den" vor "EU-assoziierten Ländern der östlichen Partnerschaft wollen wir den Weg zu einem EU-Beitritt offenhalten", um einerseits klare Anreize für Georgien, Ukraine und die Republik Moldau zu schaffen, andererseits mittel- & langfristig aber keine Länder auszuschließen, die ggfs. zu einem späteren Zeitpunkt ein Assoziierungsabkommen abschließen.
Zu lasche Geldvergabe der EU wird seitens der Zivilgesellschaften in der Region immer wieder kritisiert, deswegen u.a. stärkere Knüpfung von Geldern an die nachhaltige Umsetzung von Reformen.
Das Inaussichtstellen des EU-Beitritts sollte als "Motor für Rechtsstaatlichkeit und Demokratie" genutzt werden.
Kampf gegen Korruption dient der Brechung des Einflusses korrupter Eliten, die vom Status Quo in der Region profitieren und deshalb kein Interesse an Reformen haben.
Dem Wunsch nach Rechtsstaatlichkeit und freien Medien wurde bei den letzten Umfragen in der Region immer wieder die höchste Priorität eingeräumt.
Sozial-ökologische Transformationsprozesse scheinen beispielsweise aufgrund der Tatsache, dass aktuell durch den Betrieb von 16 Kohlekraftwerken in den Westbalkan-Staaten mehr CO2 ausgestoßen wird als von allen anderen Kohlekraftwerken in der EU zusammen, dringen geboten. Statt dessen sollte auf nachhaltige Energiegewinnung durch Wasserkraft und Solarenergie gesetzt werden.
Durch Jugend- u. Kulturaustausch soll der Versöhnungsprozeß wieder in Gang gebracht werden und dabei die "toxischen" Narrative der einzelnen Volksgruppen, u.a. bedingt durch getrennte Schulen, überwunden werden.
Die Vergangenheitsbewältigung kann nur selbstkritisch erfolgen, da ohne Anerkennung der Fakten und eigener Schuld bzw. Versäumnisse keine Aussöhnung möglich ist.
Weiterhin Unterstützung der Zusammenarbeit aller zivilgesellschaftlichen Kräfte von Seiten der EU um den Aussöhnungsprozeß in den betroffenen Ländern, insbesondere in Bosnien, weiter voran zu bringen.
Die bereits Jahre andauernde Ankündigung der Visaliberalisierung für den Kosovo sollte endlich umgesetzt werden, da ansonsten ein Glaubwürdigkeitsproblem für die EU entstehen könnte.
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