Vertreibung ist eine erzwungene Form von Migration über Staatsgrenzen hinweg. Die von ihr Betroffenen werden unter mittelbarem oder unmittelbarem Zwang dazu genötigt, ihre Heimat zu verlassen. Vertreibung ist unumkehrbar und endgültig (Quelle Wikipedia). Das heißt, die alleinige Formulierung „Vertreibung“ würde die intendierte Aussage nicht in jedem Punkt treffen und sollte um den Aspekt der Flucht ergänzt werden.
Antrag Kapitel: | Kapitel 6: International zusammenarbeiten |
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Antragsteller*in: | KV Bamberg-Stadt (dort beschlossen am: 29.04.2021) |
Status: | Geprüft |
Verfahrensvorschlag: | Übernahme |
Eingereicht: | 29.04.2021, 22:08 |
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