Artikel 13 der Verordnung (EU) Nr. 604/2013 (Dublin III) sorgt dafür, dass EU-Mitglieder, die eine EU-Außengrenze haben wie z.B. Italien, Spanien oder Griechenland überproportional zur Aufnahme von Flüchtlingen zuständig sind, was immer wieder zu Zuständen wie im Flüchtlingslager Moria führt. In vielen dieser Fälle ist nicht Ablehnung gegenüber Flüchtlingen die Ursache, sondern die dortigen Behörden sind schlichtweg überfordert mit dem Ansturm. Daher müssen wir für eine Verteilung von Flüchtlingen sorgen, die sich nicht an der geografischen Lage eines EU-Staates ausrichtet, sondern an der relativen Bevölkerungsgröße und Wirtschaftskraft.
Antrag Kapitel: | Kapitel 6: International zusammenarbeiten |
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Antragsteller*in: | Ralph Paczkowski (KV Bad Dürkheim) und 21 weitere Antragsteller*innen (Frauenanteil: 45%) |
Status: | Geprüft |
Verfahrensvorschlag: | Erledigt durch: PB.I-01-407 |
Eingereicht: | 27.03.2021, 11:03 |
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