Veranstaltung: | 46. Bundesdelegiertenkonferenz |
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Tagesordnungspunkt: | D Dringlichkeitsanträge |
Antragsteller*in: | Marla Celine Karnabach (KV Berlin-Tempelhof/Schöneberg) und 19 weitere Antragsteller*innen (Frauenanteil: 55%) |
Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 01.06.2021, 17:02 |
D-01: Rechtsruck in Deutschland - Eine überfällige Änderung des Strafgesetzbuches
Antragstext
Wir wollen eine deutliche Verurteilung diskriminierender und rassistisch motivierter
Straftaten. Deshalb sollen folgende zwei Tatbestände Teil des Strafgesetzbuches werden,
sowie die rassistische Gesinnung ein neues Mordmerkmal darstellen:
1. Die Beleidigung eines anderen Menschen aufgrund diskriminierender Ideen soll als
Qualifikation des Beleidigungstatbestandes in das StGB aufgenommen werden.
2. Die Körperverletzung, welche auf dem subjektiven Merkmal rassistischer Ideologien
basiert, soll eine neue Qualifikation des § 223 StGB darstellen.
3. Der Abs. 2 des § 211 StGB soll die rassistische Gesinnung wörtlich als subjektives
Mordmerkmal aufnehmen.
Das neue Merkmal meint Folgendes: Rassistisch gesinnt ist, wer einen anderen Menschen
verletzt oder tötet, weil er auf Grundlage ideologischer Ideen diesen anderen Menschen einer
vorurteilsbehafteten Gruppe zuordnet und ihn deshalb als minderwertig ansieht.
Begründung der Dringlichkeit
Der Rechtsruck in diesem Land wird immer größer. Die Straftaten auf Basis diskriminierender und rassistischer Ideen, insbesondere gegen Jüd*innen und Muslim*innen nehmen stetig zu. Wir als Grüne müssen jetzt ein klares und längst überfälliges Zeichen setzen. Deshalb fordere ich die Strafschärfung rechts-ideologischer Straftaten in das Parteiprogramm aufzunehmen.
Begründung
Auf Basis rechter oder diskriminierender Ideologien andere Menschen körperlich oder gesundheitlich zu verletzen, zu beleidigen oder gar zu töten ist moralisch gesehen auf niedrigster Stufe. Folglich ist es nur konsequent dies auch als Qualifikationsmerkmale betreffender Straftaten gesetzlich festzusetzen. Damit können wir ein starkes Zeichen gegen rechts-motivierte Straftaten setzen.
Mit der Verschärfung der Beleidigung auf Grundlage diskriminierender Ideen sollen zum Beispiel auch homo- oder transfeindliche Anfeindungen rechtlich strafschärfend gewertet werden.
Ja, es ist wichtig zu erinnern und über Hanau, Celle & co. zu sprechen, aber es ist auch wichtig, deutlich und tatsächlich zu zeigen, dass diese Ideologie gesellschaftlich nicht akzeptiert sein kann und darf!
weitere Antragsteller*innen
- Zahedullah Helmand (KV Darmstadt)
- Francesca Rieker (KV München)
- Miriam Wirsing (KV Berlin-Friedrichshain/Kreuzberg)
- Deniz Yildirim (KV Berlin-Friedrichshain/Kreuzberg)
- Burak Kocaaslan (KV Kiel)
- Hivanu Ince (KV Berlin-Reinickendorf)
- Noah Dico (KV Kiel)
- Dislo Benjamin Harter (KV Ortenau)
- Janina Abts (KV Berlin-Tempelhof/Schöneberg)
- Svenja Borgschulte (KV Berlin-Pankow)
- Simon Feyrer (KV Berlin-Neukölln)
- Mariann Heymann (KV Berlin-Tempelhof/Schöneberg)
- Olga Aktas (KV Berlin-Charlottenburg/Wilmersdorf)
- Malena Weduwen (KV Berlin-Neukölln)
- Vasile-Marian Luca (KV Berlin-Mitte)
- Daniel Weßling (KV Berlin-Mitte)
- Kasimir Cesare Saladin Heldmann (KV Berlin-Pankow)
- Philipp Läufer (KV Berlin-Mitte)
- Marlene Pacheco (KV Berlin-Friedrichshain/Kreuzberg)
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