Änderungen von S-09 zu Beschluss S-09
Ursprüngliche Version: | S-09 |
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Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 16.12.2021, 16:03 |
Neue Version: | Beschluss S-09 |
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Status: | Beschluss |
Eingereicht: | 31.01.2022, 14:34 |
Titel
Von:
Antragskommission
Zu:
S-09 Antragskommission
Antragskommission
Zu:
S-09 Antragskommission
Antragstext
Von Zeile 1 bis 6:
Satzung § 13 DIE BUNDESVERSAMMLUNG
(9) [die Antragskommission] Sie setzt sich zusammen aus der/dem politischen
Geschäftsführer*in, einem Mitglied des Parteirates, einem weiteren
Mitglied des Bundesvorstandes sowie fünf/dreizehn durch die Bundesversammlung
zu wählende Mitglieder. Bei geringerem Antragsaufkommen kann die Antragskommission im
Einvernehmen mit dem Bundesvorstand ihre Arbeitsgröße flexibel anpassen.
... Sie setzt sich zusammen aus der/dem politischen Geschäftsführer*in, einem Mitglied des Parteirates, einem weiteren Mitglied des Bundesvorstandes sowie sieben durch die Bundesversammlung zu wählende Mitglieder.
§ 13 (9) Satz 2 lautet neu: