Änderungen von D-02/03 NEU zu Beschluss D-02/03
Ursprüngliche Version: | D-02/03 NEU |
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Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 28.01.2022, 15:55 |
Neue Version: | Beschluss D-02/03 |
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Status: | Beschluss |
Eingereicht: | 31.01.2022, 08:44 |
Titel
Antragstext
Von Zeile 1 bis 5:
Die EU[Leerzeichen]-Taxonomie und ihre Fortentwicklung:
Die EU-Taxonomie-Verordnung ist eine Positivliste der nachhaltigen Technologien. Sie soll die Technologien benennen, die nachhaltig und „grün“"grün" sind. Sie wurde 2019 zwischen dem Europaparlament und dem Rat der Mitgliedstaaten im Dezember 2019 verhandelt, trat im Juli 2020 in Kraft und soll ab 2023 angewendet werden. In der Taxonomie-Verordnung werden die
Von Zeile 19 bis 21 löschen:
Übergangstechnologien erklärt. Damit wird die EU-Taxonomie als Goldstandard für nachhaltige Investitionen entwertet, und Milliarden europäischer Steuergelder könnten statt in Erneuerbare Energien in Gaskraftwerke und Atommeiler fließen. Der Expertenrat für
Von Zeile 24 bis 26:
Für das Klima ist dieser Kompromiss fatal: Investitionen in Atomkraft und fossiles Gas sind demnach trotz der Einschränkungen grundsätzlich mit Investitionen in eErneuerbare Energien gleichgestellt. Damit gibt die Taxonomie das Ziel auf, ausschließlich nachhaltige
Von Zeile 33 bis 42:
Die Aufnahme von Atomkraft in die EU-Taxonomie ist angesichts der Opfer vergangenervergangener Atomkatastrophen falsch und geschichtsvergessen – und zudem gefährlich für die SicherheitSicherheit in Europa. Die nach wie vor ungeklärte Entsorgung der Abfälle, welche die Umwelt mehreremehrere Hunderttausend Jahre schädigen, ist das genaue Gegenteil von „nachhaltig“! Die AtomenergieAtomenergie birgt zudem hohe Sicherheitsrisiken und statt die Umwelt zu schützen, verschmutzt sie sie[Leerzeichen]nachhaltig. Die Verleihung eines Nachhaltigkeitssiegels an Atomkraft zweckentfremdetzweckentfremdet für den ökologischen Umbau dringend benötigte Investitionen und gefährdet diedie Glaubwürdigkeit des europäischen Green Deal. Es sei bemerkt, dass die Atomkraftnutzung inin keiner einzigen der vielen bereits existierenden Nachhaltigkeitszertifizierungen genanntwird. genannt wird (https://www.umweltbundesamt.de/umwelttipps-fuer-den-alltag/siegelkunde).
Von Zeile 44 bis 50:
Fossiles Gas verursacht entlang seiner Gewinnungs- und Transportkette große MengenMengen klimaschädlicher Treibhausgase, insbesondere durch den Hauptbestandteil Methan. Methan istist bis zu 82-mal klimaschädlicher als CO2 über 20 Jahre betrachtet (IPCC AR6). Derzeit verdrängtverdrängt Erdgas immer mehr Kohle und Öl aus der Gewinnung für Wärme und Strom. Bei seiner VerbrennungVerbrennung entsteht zwar etwas weniger CO2, doch es bleibt ein fossiler Energieträger, der unser KlimaKlima zerstört.
Von Zeile 58 bis 66:
Der Vorschlag der Kommission sieht die Nachhaltigkeit von Erdgas z.B. durch die Beimischung andereranderer Brennstoffe sowie durch Carbon Capture and Storage (CCS, CO2-Abtrennung und -einlagerung) gegeben.[Zeilenumbruch][Leerzeichen]CCS ist jedoch ein Verfahren, das nicht ausreichend erprobt und gesellschaftlich umstrittenumstritten ist, zudem verbraucht es selbst sehr viel Energie. Das Umweltbundesamt führt zu CCS auf (https://www.umweltbundesamt.de/themen/wasser/gewaesser/grundwasser/nutzung-
belastungen/carbon-capture-storage#grundlegende-informationen): „Wissenschaftler"Wissenschaftler gehen davon aus, dass durch die Abscheidung von CO2 bei der Verbrennung fossiler Brennstoffe und einer
Von Zeile 69 bis 72:
bezeichnete Technik dieses Versprechen halten kann, ist jedoch noch nicht geklärt und gegenwärtig Thema verschiedener Forschungs- undund Pilotprojekte.“" Mit dem Vorschlag der Kommission wird damit auch indirekt diese unausgereifte Technologie für nachhaltig erklärt.[Zeilenumbruch]
Von Zeile 82 bis 88:
einstuft und Deutschland im Rat der Mitgliedstaaten gegen den zweiten delegierten Rechtsakt und das damit verbundene Greenwashing von Atomkraft und fossilem Erdgas stimmt.;
...dass die Mitglieder der Greens/EFA[Leerzeichen]-Fraktion im Europäischen Parlament eine Mehrheit organisieren, um den von der EU[Leerzeichen]-Kommission vorgelegten delegierten Rechtsakt abzulehnen und das Ökosiegel glaubwürdig zu halten.;
...dass die grünen Mitglieder der Bundesregierung und die Fraktionder Bundestagsfraktion sich zum jetzigen Zeitpunkt gegen die Einstufung von Carbon Capture and Storage als emissionsmindernd,