| Veranstaltung: | 47. Bundesdelegiertenkonferenz | 
|---|---|
| Tagesordnungspunkt: | D Dringlichkeitsanträge | 
| Status: | Beschluss | 
| Beschluss durch: | Bundesdelegiertenkonferenz | 
| Beschlossen am: | 28.01.2022 | 
| Angelegt: | 31.01.2022, 08:44 | 
| Antragshistorie: | Version 1  | 
EU-Taxonomie: Klare Kante gegen Atom und Gas – kein Greenwashing!
Beschlusstext
Die EU-Taxonomie und ihre Fortentwicklung:
Die EU-Taxonomie-Verordnung ist eine Positivliste der nachhaltigen Technologien. Sie soll 
die Technologien benennen, die nachhaltig und "grün" sind. Sie wurde 2019 zwischen dem 
Europaparlament und dem Rat der Mitgliedstaaten verhandelt, trat im Juli 2020 in Kraft und 
soll ab 2023 angewendet werden. In der Taxonomie-Verordnung werden die Kriterien festgelegt, 
anhand derer Technologien und wirtschaftliche Tätigkeiten als "nachhaltig" eingestuft werden 
können. Die Europäische Kommission wird zudem ermächtigt, anhand dieser Kriterien und der 
Stellungnahme des Expertenrats für nachhaltige Finanzen eine Liste der Technologien und 
Aktivitäten mittels delegierten Rechtsakten festzulegen; diese Rechtsakte dürfen die 
Grundsätze nicht entscheidend ändern.
Die Taxonomie-Verordnung soll nicht nur ein gesetzlich festgelegter Standard für "grüne" 
Investitionen sein, sie dient auch als Maßstab für die Verwendung europäischer Fördermittel 
wie beispielsweise den 750 Milliarden Euro schweren Corona-Wiederaufbaufonds. In der 
Silvesternacht 2021 wurde auf Druck einiger Mitgliedstaaten ein zweiter delegierter 
Rechtsakt vorgeschlagen. In diesem werden zwei Grundpfeiler der Taxonomie-Verordnung grob 
missachtet: das Prinzip "do no significant harm" (richte keinen maßgeblichen Schaden an) und 
die festgelegten Kriterien für die CO2-Intensität nachhaltiger Energieerzeugung. Stattdessen 
werden sowohl die hochgefährliche Atomenergie als auch fossiles Erdgas zu 
Übergangstechnologien erklärt. Damit wird die EU-Taxonomie als Goldstandard für nachhaltige 
Investitionen entwertet, Milliarden europäischer Steuergelder könnten statt in Erneuerbare 
Energien in Gaskraftwerke und Atommeiler fließen. Der Expertenrat für nachhaltige Finanzen 
hat dementsprechend eine vernichtende Stellungnahme zu diesem Rechtsakt abgegeben und 
fordert die Kommission auf, den Vorschlag zurückzuziehen.
Für das Klima ist dieser Kompromiss fatal: Investitionen in Atomkraft und fossiles Gas sind 
demnach trotz der Einschränkungen grundsätzlich mit Investitionen in Erneuerbare Energien 
gleichgestellt. Damit gibt die Taxonomie das Ziel auf, ausschließlich nachhaltige 
Investitionen zu benennen und bremst damit wirksamen Klimaschutz aus. Die Taxonomie, die 
ursprünglich Greenwashing bekämpfen sollte, wird selbst zum Instrument von Greenwashing.
Die Fraktion Die Grünen/EFA im Europaparlament hat sich von Beginn an dafür eingesetzt, dass 
das EU-Ökosiegel für Finanzprodukte nur für wirklich nachhaltige Investitionen gilt, nicht 
für Gas- und Atomkraft.
I. Atomkraft
Die Aufnahme von Atomkraft in die EU-Taxonomie ist angesichts der Opfer vergangener 
Atomkatastrophen falsch und geschichtsvergessen – und zudem gefährlich für die Sicherheit in 
Europa. Die nach wie vor ungeklärte Entsorgung der Abfälle, welche die Umwelt mehrere 
Hunderttausend Jahre schädigen, ist das genaue Gegenteil von „nachhaltig“! Die Atomenergie 
birgt zudem hohe Sicherheitsrisiken und statt die Umwelt zu schützen, verschmutzt sie sie 
nachhaltig. Die Verleihung eines Nachhaltigkeitssiegels an Atomkraft zweckentfremdet für den 
ökologischen Umbau dringend benötigte Investitionen und gefährdet die Glaubwürdigkeit des 
europäischen Green Deal. Es sei bemerkt, dass die Atomkraftnutzung in keiner einzigen der 
vielen bereits existierenden Nachhaltigkeitszertifizierungen genannt wird 
(https://www.umweltbundesamt.de/umwelttipps-fuer-den-alltag/siegelkunde).
II. Erdgas
Fossiles Gas verursacht entlang seiner Gewinnungs- und Transportkette große Mengen 
klimaschädlicher Treibhausgase, insbesondere durch den Hauptbestandteil Methan. Methan ist 
bis zu 82-mal klimaschädlicher als CO2 über 20 Jahre betrachtet (IPCC AR6). Derzeit 
verdrängt Erdgas immer mehr Kohle und Öl aus der Gewinnung für Wärme und Strom. Bei seiner 
Verbrennung entsteht zwar etwas weniger CO2, doch es bleibt ein fossiler Energieträger, der 
unser Klima zerstört.
Bei der Debatte um die Taxonomie wird die Frage der Rolle von fossilem Erdgas auf dem Weg 
zur Klimaneutralität und die Frage nach einem Öko-Siegel für nachhaltige Finanzinvestitionen 
vermischt. Es wird in geringem Maße auch der Zubau von Gaskraftwerkskapazitäten für ein 
zukünftiges auf 100 Prozent Erneuerbare ausgelegtes Energiesystem nötig sein. Es geht hier 
aber um die Frage nach einem Öko-Siegel, für das viel strengere Auflagen gelten müssen und 
mit dessen Hilfe der Ausbau der Erneuerbaren Energien gefördert werden soll. Fossiles Gas 
hat deshalb keinen Platz im EU-Öko-Siegel für nachhaltige Investitionen.
Der Vorschlag der Kommission sieht die Nachhaltigkeit von Erdgas z.B. durch die Beimischung 
anderer Brennstoffe sowie durch Carbon Capture and Storage (CCS, CO2-Abtrennung und -
einlagerung) gegeben. CCS ist jedoch ein Verfahren, das nicht ausreichend erprobt und 
gesellschaftlich umstritten ist, zudem verbraucht es selbst sehr viel Energie. Das 
Umweltbundesamt führt zu CCS auf 
(https://www.umweltbundesamt.de/themen/wasser/gewaesser/grundwasser/nutzung-
belastungen/carbon-capture-storage#grundlegende-informationen): "Wissenschaftler gehen davon 
aus, dass durch die Abscheidung von CO2 bei der Verbrennung fossiler Brennstoffe und einer 
anschließenden unterirdischen Speicherung 65 bis 80 Prozent des CO2 dauerhaft aus der 
Atmosphäre ferngehalten werden können. Ob die als Carbon Capture and Storage (CCS) 
bezeichnete Technik dieses Versprechen halten kann, ist jedoch noch nicht geklärt und 
gegenwärtig Thema verschiedener Forschungs- und Pilotprojekte." Mit dem Vorschlag der 
Kommission wird damit auch indirekt diese unausgereifte Technologie für nachhaltig erklärt.
Atomkraft und Erdgasnutzung dürfen nicht Teil der Taxonomie werden, weil sie nicht Teil der
Zukunft sind!
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN erwartet daher,
...dass in Deutschland ab sofort die Weichen auf einen massiven Zubau der Erneuerbaren 
Energien gestellt werden, damit fossile Energien so schnell wie möglich der Vergangenheit 
angehören;
…dass die grünen Mitglieder der Bundesregierung, die grüne Bundestagsfraktion und der 
Bundesvorstand sich eindeutig für eine Ablehnung des Vorschlags der EU-Kommission 
aussprechen, der die Nutzung von Atomkraft und Erdgas als nachhaltig und damit förderwürdig 
einstuft und Deutschland im Rat der Mitgliedstaaten gegen den zweiten delegierten Rechtsakt 
und das damit verbundene Greenwashing von Atomkraft und fossilem Erdgas stimmt;
...dass die Mitglieder der Greens/EFA-Fraktion im Europäischen Parlament eine Mehrheit 
organisieren, um den von der EU-Kommission vorgelegten delegierten Rechtsakt abzulehnen und 
das Ökosiegel glaubwürdig zu halten;
...dass die grünen Mitglieder der Bundesregierung und der Bundestagsfraktion sich zum 
jetzigen Zeitpunkt gegen die Einstufung von Carbon Capture and Storage als 
emissionsmindernd, nachhaltig und damit förderwürdig aussprechen;
…dass die grünen Mitglieder der Bundesregierung, unsere Bundestagsfraktion und unser 
Bundesvorstand die Bundesregierung auffordern, zu prüfen, ob der delegierte Rechtsakt 
haltbar ist und sofern er das nicht ist, eine eigene Klage gegen die Einstufung von 
Atomenergie und Erdgas in die EU-Taxonomie zu initiieren oder alternativ sich der Klage 
Österreichs und Luxemburgs in der Sache anzuschließen.
