Veranstaltung: | 47. Bundesdelegiertenkonferenz |
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Tagesordnungspunkt: | D Dringlichkeitsanträge |
Status: | Beschluss |
Beschluss durch: | Bundesdelegiertenkonferenz |
Beschlossen am: | 28.01.2022 |
Eingereicht: | 31.01.2022, 08:47 |
Antragshistorie: | Version 1 |
Keine Renaissance der Atomenergie in Europa
Beschlusstext
Die in der Silvesternacht letzten Jahres vorgelegte Ergänzung zur EU-Taxonomie-Verordnung
stuft die Atomenergie als „nachhaltige Technologie“ ein. Sollte dies so umgesetzt werden,
dann erhielte diese Risikotechnologie politische Unterstützung. Auch wenn in Deutschland die
drei noch laufenden AKWs wie beschlossen am Ende dieses Jahres abgeschaltet werden, so
betreffen die Gefahren durch die Atomkraft weiterhin unser Land: Im Falle eines Störfalls,
eines Unglücks oder eines Anschlages auf eines der zahlreichen grenznahen AKWs ist in
Deutschland mit immensen Schäden an Menschen und Gütern zu rechnen.
Auch beliefern die Atomfabriken in Lingen und Gronau Atomanlagen weltweit. Sollte es infolge
der Taxonomie-Verordnung zu einem AKW-Zubau kommen, dürften diese vermutlich einen neuen
Aufschwung erleben. Dagegen ist die Endlagerfrage in praktisch allen europäischen Ländern
nach wie vor völlig ungeklärt und es gibt weltweit kein einziges einsatzbereites Endlager.
Ein Ausbau der Atomenergie in Europa erhöht die Gefahren. Dieser Ausbau führt vermehrt zu
Umweltschäden, auch in den Ländern, die Uran fördern, und erhöht die Menge des zu
bewältigenden Atommülls. Gleichzeitig löst der Ausbau der Atomkraft keines der
Klimaprobleme, wie jedoch in der Begründung der EU-Kommission zur „Nachhaltigkeit“
dargestellt wird. Durch die Bindung von Finanzmitteln erschwert diese das Erreichen der
Pariser Klimaziele.
Atomenergie als nachhaltig zu erklären ist „Greenwashing“. Denn mit der Aufnahme der
Atomenergie in die Taxonomie wird eine umweltschädliche Risikotechnologie befördert.
Auch kann die Atomkraftnutzung in erheblichem Maß den Ausbau eines militärischen
Nuklearwaffenarsenals unterstützen. Das gilt für alle Atomwaffen sowie für die "small
modular reactors", die z. B. für U-Boote eine erhebliche strategische Bedeutung haben. Die
Taxonomie erleichtert so über die zivile Atomenergie die Produktion von Nuklearwaffen.
Die BDK von Bündnis 90/Die Grünen lehnt deshalb die Einstufung der Atomenergie als
„nachhaltige Technologie“ ab.
Als BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN setzen wir uns dafür ein,
…dass Atomenergie nicht in die Taxonomie aufgenommen wird;
…dass der Euratom-Vertrag in ein neues zeitgemäßes EU-Abkommen überführt wird, das die
Förderung der Erneuerbaren Energien in den Mittelpunkt stellt und dafür Sorge trägt, dass
die Altlasten der Atomindustrie europaweit dauerhaft verantwortlich gesichert und verwahrt
werden;
…dass in der EU eine gesetzliche Grundlage dafür geschaffen wird, dass AKWs ausreichend
versichert sind und die Atomindustrie stärker in die Haftung einbezogen wird;
…dass die stillgelegten deutschen AKW – wo das noch möglich ist – für Forschungen über
Alterung und Materialverschleiß freigegeben werden, damit dringend zu klärende, strittige
Fragen, wie z.B. zur Neutronenversprödung von verwendetem Stahl durch langjährige
Bestrahlung, wissenschaftlich eindeutig beantwortet werden können;
…die Folgen von Atomunfällen in Europa in den Blick zu nehmen und die Notfallpläne zu
aktualisieren.