Änderungen von S-03 zu Beschluss S-03
Ursprüngliche Version: | S-03 |
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Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 06.12.2021, 11:57 |
Neue Version: | Beschluss S-03 |
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Status: | Beschluss |
Eingereicht: | 31.01.2022, 14:54 |
Titel
Grundsatzprogramm löst Grundkonsens in der Satzung ab
Zu:
S-03 Grundsatzprogramm löst Grundkonsens in der Satzung ab
Antragstext
Von Zeile 4 bis 12:
§ 2 GRUNDWERTE (streiche: -KONSENS) UND PROGRAMME
§ 2 GRUNDWERTE
1. BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN legt seine grundsätzlichen Ziele, Werte und politischen Leitsätze
in einem Grundsatzprogramm (streiche:Grundsatzprogramm -konsens) nieder neu:nieder, im Bewusstsein um die vorangegangen Grundsatzprogramme und den Grundkonsens von 1993, der für die Vereinigung von Bündnis 90 mit den Grünen steht. (Streiche: Änderungen des Grundkonsenses Grundsatzprogrammes bedürfen einer Mehrheit von 2/3 der abgegebenen Stimmen auf einer Bundesversammlung.)
2. Programme und Wahlplattformen sind Ausdruck des gemeinsamen politischen Willens. Sie
bewegen sich im Rahmen des Grundsatzprogramms (Grundsatzprogrammsstreiche: -konsenses) und werden mitmit einfacher Mehrheit von der Bundesversammlung verabschiedet.
Von Zeile 14 bis 17:
Mitgliedschaft und der Öffentlichkeit bekannt gemacht werden, wenn eine relevante Minderheit
dies beantragt. Auch der Anhang muss sich im Rahmen der Grundwerte (streiche: imniedergelegten Grundsätze bewegen. Er dient neben der Information der
Grundkonsens) AnregungAnregung der Diskussion innerhalb von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Näheres regelt die Geschäftsordnung.
Von Zeile 19 bis 22:
- Mitglied von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN kann jede und jeder werden, die/der die Grundwerte,
(streiche: Grundsätze (Grundkonsens und )) Satzung und Programme von BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN anerkennt und keiner anderen Partei angehört.
(1) Mitglied von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN kann jede und jeder werden, die/der die Grundwerte, Satzung und Programme von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN anerkennt und keiner anderen Partei angehört.
Von Zeile 24 bis 26:
- Jedes Mitglied hat die Pflicht,
1. die Grundwerte (streiche: den Grundkonsens) von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und die in
den Programmen festgelegten Ziele zu vertreten.
(2) Jedes Mitglied hat die Pflicht,
1. die Grundwerte von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und die in, den Programmen festgelegten Ziele zu vertreten.
Von Zeile 31 bis 33:
- bei Verweigerung der Mitarbeit durch die zuständige Gliederung,
- bei Verstoß gegen die Prinzipien der Grundwerte (streiche: des Grundkonsenses) Grundwerte und derder Satzung.
Von Zeile 35 bis 37:
(2) Die Kreis- und Landesverbände haben Programm-, Satzungs-, Finanz- und Personalautonomie. Programm und Satzung dürfen den Grundwerten der Bundesorganisation nicht widersprechen.
Programm und Satzung dürfen den Grundwerten (streiche: dem Grundkonsens) der
Von Zeile 39 bis 44:
(3) 3. Die Beschlussfassung über das das Grundsatzprogramm (streiche: den Grundkonsens), die, die Bundesprogramme, die Satzung des Bundesverbands, die Geschäftsordnung der Bundesversammlung,Bundesversammlung, die Schiedsgerichtsordnung, die Beitrags- und Kassenordnung.
8. Die Beschlussfassung über die Auflösung von Landesverbänden bei schwerwiegenden Verstößen
gegen die Grundwerte (streiche: den Grundkonsens) oder Satzung der Organisation mitdie Grundwerte oder Satzung der Organisation mit Zweidrittelmehrheit.
Von Zeile 46 bis 54:
(1) Die GRÜNE JUGEND Bundesverband ist die politische Jugendorganisation von BÜNDNIS 90/DIE90/DIE GRÜNEN. Sie ist als Vereinigung der Partei ein Zusammenschluss mit der Zielsetzung, sich inin ihrem Wirkungskreis für die die Grundwerte (streiche: den Grundkonsens) der Partei einzusetzeneinzusetzen sowie die besonderen Interessen der GRÜNEN JUGEND in den Organen der Partei zu vertreten, umum an der politischen Willensbildung mitzuwirken.
(2) Die GRÜNE JUGEND Bundesverband hat entsprechend den Gebietsverbänden der Partei (§ 9)9) Programm-, Satzungs-, Finanz- und Personalautonomie. Sie erkennt Grundsätze und Ziele derder Bundespartei an, Programm und Satzung dürfen den Grundwerten (streiche:Grundwerten dem Grundkonsens)der Bundespartei nicht widersprechen.
Von Zeile 56 bis 58:
(2) Gegen ein Mitglied, das gegen die Satzung oder die Grundwerten (streiche: denGrundwerten verstößt oder in anderer Weise das Ansehen von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in
Grundkonsens) einemeinem Maße beeinträchtigt, das einen Ausschluss noch nicht rechtfertigt, können verhängt werden:
Von Zeile 60 bis 62:
(1) Über alle Fragen der Politik von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, insbesondere auch der ProgrammeProgramme und der Satzung, kann urabgestimmt werden. Stimmberechtigt sind alle Mitglieder von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.
(streiche:, des Grundkonsenses) und der Satzung, kann urabgestimmt werden. Stimmberechtigt