Änderungen von S-20 zu Beschluss S-20
Ursprüngliche Version: | S-20 |
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Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 17.12.2021, 21:43 |
Neue Version: | Beschluss S-20 |
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Status: | Beschluss |
Eingereicht: | 31.01.2022, 15:08 |
Titel
Antragstext
Von Zeile 1 bis 4:
BAG-Statut § 5 Mitgliedschaft in einer BAG - NEUwird neu gefasst:
Die Mitglieder einer BAG setzen sich wie folgt zusammen (jedes BAG-Mitglied hat je BAG nur eine Stimme):
Die Mitglieder einer BAG setzen sich wie folgt zusammen (jedes BAG-Mitglied hat je BAG nur eine Stimme):(1) Die anerkannten LAGen können zwei Delegierte wie auch Ersatzdelegierte wählen, die vom
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bestätigt werden. Die Bestätigungen sind sowohl den Sprecher*innen der BAG als auch dem Bundesvorstand vorzule-gen. Die Delegierten sollten, müssen aber nicht Mitglied von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sein..
(2) Jeder BAG gehört ein vom Bundesvorstand benanntes BuVo-Mitglied als stimm-berechtigtes Mitglied an. Das entsprechende gilt für die BT-Fraktion bzw. die EP-Fraktion
(2) Jeder BAG gehört ein vom Bundesvorstand benanntes BuVo-Mitglied als stimmberechtigtes Mitglied an. Das entsprechende gilt für die BT-Fraktion bzw. die EP-Fraktion.