Ich schliesse mich im grossen und anderen den Begründungen der drei Änderungsanträgen: S-008 1, 2 und drei an. Ich schlage hier einer moderaten Erhöhung um fünf weitere Mitglieder vor, um den gestiegenen Mitgliederzahlen ein bisschen Rechnung zu tragen. Die hohe Zahl der Anträge zuletzt ist sicher eine Arbeitsbelastung, aber die schien ja bewätligbar gewesen zu sein - ggf. sollte, um dass weiter bewältigen zu können belastbarere Stukturen geschaffen werden. Hierzu schlage vor, ggf. eine Art Bürger*Innenrat einzurichten, der nach für beiden Seiten sinnvolle Strukturen zu sucht, um das hohe Maaß an möglicher Mitgliederbeteiligung zu sichern bei gleichzeitiger Arbeitsfähigkeit der Antragskommission. Wenn der Buvo sich nicht dem Verdacht aussetzen möchte, dass in Zukunft nur noch Anträge von vermutlich prominenten und/bzw. in den oberen Parteistrukturen arbeitenden Personen eine Chance haben wäre es gut, falls die Angaben recherchierbar sind folgendes zu veröffentlichen - von der letzten Europawahl ausgehend: Wie viele der neuen Mitglieder haben bereits zugang zum Antragspool. Wieviele davon haben sich an Einzelanträgen beteiligt. Wieviele Einzelanträge von neuen Mitgliedern haben es geschafft die 20er Grenze zu überwinden. Wieviele Anträge haben in ihrer Antragslaufzeit die Marke von 100 überwunden. Was waren die höchsten Beteiligungswerte der Anträge bisher. Wieviele dieser Anträge über 100 sind von prominenten Grünen, dem Buvo und/oder anderen Mandatsträger*Innen gestellt worden. Die Auswertung dieser Fragen dürfte die Diskussion versachlichen. - Die Grünen Alten habe ich ergänzt wie bereits gut begründet in S-008.
Satzungsantrag: | Erhöhung der Anzahl der Antragsteller*innen |
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Antragsteller*in: | David Baltzer (KV Berlin-Kreisfrei) und 19 weitere Antragsteller*innen (Frauenanteil: 25%) |
Status: | Geprüft |
Verfahrensvorschlag: | Erledigt durch: S-01-008-2 |
Eingereicht: | 04.01.2022, 23:46 |
Kommentare
Bettina Deutelmoser:
Simon Lissner:
"Never touch a running System", es sei denn es gibt zwingende Gründe. Die Anzahl der ÄA ist kein solcher zwingender Grund.
Gerhard Klünder: