Die Partei wächst, dennoch sind Mitglieder nicht zwingend besser vernetzt. Eine Steigerung auf das (wie aktuell vorgeschlagen) Fünffache würde es für Basismitglieder ohne Amt und Mandat nahezu unmöglich machen einen Antrag zu stellen. Eine Kopplung an Prozentzahlen birgt zudem das Konfliktpotential der Feststellung und Abgrenzung von Mitgliederzahlen zu bestimmten Fristen. Deshalb schlage ich eine Erhöhung von 50% vor auf 30 notwendige Stimmen für einen Antrag.
Der Wunsch des Bundesvorstands nach einer stärkeren Erhöhung basiert vor allem auf dem einseitigen Wunsch nach weniger Anträgen und lässt das Interesse des einzelnen Mitlieds an Beteiligungsmöglichkeiten und das Interesse der Partei an Ideenvielfalt außer Acht. Viele wichtige Ideen und Anträge auch der jüngeren Vergangenheit hätten eine Hürde von 50, 100 oder 120 nicht geschafft.
Der Bundesvorstand beschreibt in seiner Antragsbegründung die Herausforderungen. Andere Lösungsmöglichkeiten – Größe der Antragskommission, Verfahren – adressiert er jedoch nicht. Neben einer Erhöhung auf 30 wie vorgeschlagen ist es möglich, die Antragskommission zu vergrößern und die Arbeitsweise der Antragskommission im Vorfeld von BDKen zu reformieren. Für eine gute Programmarbeit unter Erhaltung der parteiinternen Demokratie die uns Grüne ausmacht!
Kommentare
Gerhard Klünder:
"Viele wichtige Ideen und Anträge auch der jüngeren Vergangenheit hätten eine Hürde von 50, 100 oder 120 nicht geschafft."
Auch eine Hürde von 30 nicht!
"Neben einer Erhöhung auf 30 wie vorgeschlagen ist es möglich, die Antragskommission zu vergrößern und die Arbeitsweise der Antragskommission im Vorfeld von BDKen zu reformieren."
Das geht auch ohne eine Erhöhung auf 30!