Veranstaltung: | 47. Bundesdelegiertenkonferenz |
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Tagesordnungspunkt: | S Satzung |
Antragsteller*in: | Bundesarbeitsgemeinschaft Demokratie und Recht (dort beschlossen am: 13.12.2021) |
Status: | Eingereicht |
Verfahrensvorschlag: | Abstimmung (Abgelehnt) |
Eingereicht: | 16.12.2021, 09:28 |
S-15: Quotierung bei Antragstellung zur Bundesversammlung
Antragstext
Ergänzung von § 13 (8) der Satzung des Bundesverbandes
§ 13 (8) alt
Antragsberechtigt sind...20 Mitglieder, die gemeinschaftlich einen Antrag stellen, sowie die
Bundesmitgliederversammlung der GRÜNEN JUGEND und der Bundesvorstand der GRÜNEN JUGEND.
Dringlichkeitsanträge im Laufe der Bundesversammlung sind möglich, wenn ihre Behandlung von
der Mehrheit der Delegierten nicht abgelehnt wird.
lautet neu:
Antragsberechtigt sind... 20 Mitglieder, die gemeinschaftlich einen Antrag stellen, sowie
die Bundesmitgliederversammlung der GRÜNEN JUGEND und der Bundesvorstand der GRÜNEN JUGEND.
Bei von Mitgliedern gemeinschaftlich gestellten Anträgen muss mindestens die Hälfte des
Quorums durch Frauen erreicht werden. Dringlichkeitsanträge im Laufe der Bundesversammlung
sind möglich, wenn...
Begründung
Unsere Partei kann zurecht stolz auf eine lange gelebte Tradition von Quotierungen in Gremien, auf Redelisten und bei Listenaufstellungen zurückblicken. Dies hat, oftmals auch gegen erhebliche Widerstände innerhalb der Partei, dazu geführt, dass es in unseren Strukturen viele weibliche Vorbilder gibt und auch junge Frauen selbstverständlich Führungspositionen übernehmen. Es erscheint konsequent, dass Anliegen, die aus der Basis heraus an die Partei zur Diskussion gestellt werden, ausgewiesenermaßen auch von Frauen unterstützt werden sollen. Schließlich müssen antragsberechtigte Gremien auch quotiert besetzt sein. Das Quorum ist nur ein Baustein, kann aber ein Beitrag zum Aufbruch von männerdominierten Netzwerken sein.
Kommentare
Mario Hüttenhofer:
Eine Geschlechterquote bei Anträgen halte ich für zutiefst undemokratisch. Jede Stimme zählt gleich. Das Antragsrecht ist geschlechtsunabhängig. Es wäre ungerecht und diskriminierend, wenn ein von 20 Männern eingebrachter Antrag nicht behandelt würde, der von 20 Frauen schon. Es muss möglich sein auch einen reinen Männerantrag, aber auch einen Antrag von Menschen mit nicht-binärer Zuordnung, oder auch jede andere Kombination der BDK zu Gehör zu bringen. Genau gesagt muss es möglich sein, völlig unabhängig von weiteren Kriterien einen Antrag einzubringen. Die Mitgliedschaft reicht. Ich lehne diesen Antrag deshalb ab.
Ich darf an dieser Stelle an das Grundgesetz Art. 3 Absatz 2 erinnern:
"Männer und Frauen sind gleichberechtigt."
Thomas Wolff:
Warum seid Ihr nicht so ehrlich und beantragt die Abschaffung der Basisdemokratie?
Yvonne Plaul:
unser Antrag hängt mit einem weiteren ÄA zusammen, in dem wir die moderate Anhebung der Zahl der notwendigen Unterstützenden bei Einzelantragstellung auf 50 vorschlagen.
Thomas Wolff:
Wenn Du mal die Begründungen zu den ÄAs zu S-01 liest, wirst Du verstehen, dass wir 50 absolut nicht als moderat ansehen können, und schon gar nicht 75 (~50 + Quotierung). Die Basisdemokratie wäre damit passé. Von der BAG Demokratie würde ich mir mehr Sensibilität zu diesem Problem wünschen.
Philipp Schmagold:
Dies gilt nicht für ebenfalls antragsberechtigte Ortsverbände, Kreisverbände und die Mitgliederversammlung der Grünen Jugend, die alle auch abstimmungsberechtigt sind, wenn weniger Frauen als Männer mitbestimmen. Und selbst bei Bundesarbeitsgemeinschaften wird zwar quotiert diskutiert, die Zusammensetzung der Gremien mit oft einer Vertreterin oder einem Vertreter je Bundesland ist nicht automatisch quotiert. Der Vergleich ist daher zumindest in dieser generellen Form unzutreffend.
Yvonne Plaul:
für die Bundesarbeitsgemeinschaften gilt nach unserem Verständnis das Bundesfrauenstatut, die Delegiert*en zur BAG, sowie Kooptiert*e sind demnach quotiert.
Philipp Schmagold:
gemäß BAGen-Statut Paragraph 5 entsenden Bundesvorstand, Bundestagsfraktion bzw. EP-Fraktion, Grüne Jugend und jede Landtagsfraktion je eine Delegierte oder einen Delegierten. Dadurch kann es dazu kommen, dass bei den LAG Delegierten die Quotierung greift, weil je 2 Menschen delegiert werden, bei der Summe aller jeweils einzeln Delegierten aber nicht.
Michael Merkel:
Warum sollte ein Antrag die Quotierung aufzuheben nicht von vielen Männern und wenigen Frauen gestellt werden können?
Thomas Wolff:
Anne Rehrmann:
Anne Rehrmann:
Kadir Kocak:
Anne Rameil:
Yvonne Plaul:
bitte nehmt zur Kenntnis, dass unser Antrag nicht die Quotierung der Antragstellenden beinhaltet, sondern die Quotierung innerhalb des Quorums. Das soll nach unserem ÄA S-01-008-4
https://antraege.gruene.de/47bdk/erhoehung_der_anzahl_der_antragstellerinnen_-48428/14987
bei 50 liegen.
Dann wären bei Einzelantragstellung 25 Frauen als Ünterstützerinnen zu gewinnen, übrigens egal, ob 50, 100 oder 125T den Antrag unterstützen. Das ist weit entfernt von einer harten Quotierung.
Die beiden hypothetischen Beispiele oben von Michael und Philipp treffen schlicht nicht zu. Beides wäre zulässig: ein Antrag auf Abschaffung der Quote von vielen Männern und wenigen Frauen (25) und ein Antrag der gesamten Mitgliedschaft (innerhalb derer es mWn weniger Frauen als Männer gibt).
Philipp Schmagold:
Wir sollten insgesamt bei den nötigen Antragsteller*innen aber unter dem Vorschlag der BAG Demokratie und Recht bleiben, denn die darin vorgeschlagene 50, davon 25 Frauen, ist ein Plus von 150% gegenüber dem Ist-Stand von 20.
Verschiedene Maßnahmen werden ohnehin schon eine Entlastung bringen, wenn sie angenommen werden:
1. Vergrößerung der Antragskommission: https://antraege.gruene.de/47bdk/antragskommission-31658/15001
2. Rechtzeitige Verfahrensvorschläge vor der BDK: https://antraege.gruene.de/47bdk/erhoehung_der_anzahl_der_antragstellerinnen_-48428/14982
3. Parallele Änderungsanträge unnötig machen, indem man sich schon vor Einreichung zusammenschließt: https://antraege.gruene.de/47bdk/bessere_moeglichkeiten_zur_suche_von_antrags-unterstuetzerinnen_fuer_all-15518
4. Die oben bereits angesprochene Quotierung bei der Antragstellung: https://antraege.gruene.de/47bdk/quotierung_bei_antragstellung_zur_bundesversammlung-39260
Anne Rameil:
Andreas Lang:
Der Antrag geht von einer binären Geschlechtersicht aus. Wie hoch soll der Anteil der nicht binären Mitglieder sein?