Veranstaltung: | 47. Bundesdelegiertenkonferenz |
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Tagesordnungspunkt: | S Satzung |
Antragsteller*in: | Bundesvorstand (dort beschlossen am: 06.12.2021) |
Status: | Eingereicht |
Verfahrensvorschlag: | Abstimmung (Abgelehnt) |
Eingereicht: | 06.12.2021, 11:53 |
S-02: Streichung Antragsberechtigung der Ortsmitgliederversammlungen
Antragstext
Änderung der Satzung in § 13 (8)
§ 13 (8) alt
„Antragsberechtigt sind die Orts- und Kreismitgliederversammlungen bzw.
Kreisdelegiertenversammlungen, …“
wird geändert in
§ 13 (8) neu
„Antragsberechtigt sind die Kreismitgliederversammlungen bzw. Kreisdelegiertenversammlungen,
Begründung
Die Zahl der oft sehr kleinen Ortsverbände steigt durch das Mitgliederwachstum. Allein in Bayern wurden über 100 neue Ortsverbände gegründet. Darüber hinaus besteht keine Chancengleichheit bei der Antragstellung, weil es in vielen Kreisverbänden keine Ortsverbände gibt. Da die Kreisverbände auch die Delegierten zur BDK wählen, sind diese auch die Ebene, um inhaltliche Aufschläge zu diskutieren. Mit der vorgeschlagenen Änderung stärken wir deshalb die Ebene der Kreisverbände.
Die Regelungen zur Antragsberechtigung der Gremien wie Kreisversammlungen, BAGen oder LaVos wird nicht geändert.
Bei uns werden Entscheidungen auf informierter und diskutierter Grundlage getroffen. Das bedeutet, dass Anträge oder auch Änderungsanträge schon vor der Entscheidung diskutiert werden müssen – nicht die ganze Debatte kann beim Parteitag passieren. Die Mindestzahl von Antragssteller*innen sichert, dass die Ideen für unsere Politik nicht im stillen Kämmerlein entstehen, sondern schon vorher besprochen werden.
weitere Antragsteller*innen
Änderungsanträge
- S-02-007 (Philipp Schmagold (KV Plön), Eingereicht)
Kommentare
Philipp Schmagold:
1. Beibehaltung der 20 Mitglieder und Antragsrecht für den Bundesvorstand der GRÜNEN ALTEN analog zum Bundesvorstand der GRÜNEN JUGEND: https://antraege.gruene.de/47bdk/erhoehung_der_anzahl_der_antragstellerinnen_-48428/14972
2. Ortsmitgliederversammlungen sollten antragsberechtigt bleiben, wenn mindestens zehn Prozent der Mitglieder anwesend sind: https://antraege.gruene.de/47bdk/streichung_antragsberechtigung_der_ortsmitgliederversammlungen-58366/14973
3. Für die Beibehaltung des 2/3-Quorums zur Änderung des Grundsatzprogrammes: https://antraege.gruene.de/47bdk/grundsatzprogramm_loest_grundkonsens_in_der_satzung_ab-27384/14974
4. Alle Änderungsanträge, die dazu zur 45. BDK gestellt wurden, sollten auch im Rahmen der 47. BDK einfließen: https://antraege.gruene.de/47bdk/Alle_Aenderungsantraege_zu_vertagten_Satzungsantraegen_der_45__BDK_behand-44953
Danke und basisdemokratische Grüße aus dem Norden!
Philipp
Katharina Kulvelis:
Karl-Wilhelm Koch:
Mario Hüttenhofer:
Gefühlt sind das nicht allzu viele. Lieber BuVo kannst du dazu bitte Zahlen parteiöffentlich machen?
Gerhard Klünder:
Philipp Schmagold:
es gibt nun zwei weitere Themen, für die ich heute vor 23:59 Uhr gerne eure Unterstützung hätte:
1. Zukünftige Urwahl unseres Bundesvorstands durch alle Mitglieder:
Unseren Bundesvorstand in Zukunft basisdemokratisch durch alle Mitglieder wählen! https://antraege.gruene.de/47bdk/Unseren-Bundesvorstand-in-Zukunft-basisdemokratisch-durch-alle-Mitglie-61146
2. Über einzelne Fragen einer Urabstimmung auch einzeln abstimmen:
Über alle Fragen einer Urabstimmung einzeln abstimmen! https://antraege.gruene.de/47bdk/Uber-alle-Fragen-einer-Urabstimmung-einzeln-abstimmen-18580
Ich freue mich auf eure Unterstützung / Feedback / Teilen / Weiterleitung.
Danke!
Philipp
Clara Schröder:
Philipp Schmagold:
es sind leider keine Ausnahmen geplant.
Ortsverbände in Washington, Brüssel usw. dürften ebenfalls keine Anträge und Änderungsanträge mehr stellen. Daher bitte bei den dir bekannten Delegierten dafür werben, dass die vom amtierenden Bundesvorstand beantragte Abschaffung des Antragsrechtes abgelehnt wird. Der BUVO würfe dafür eine 2/3 Mehrheit benötigen.
Wilfried Böhling:
Arne Babenhauserheide:
Den Inhalt von Anträgen abzustimmen ist dadurch auf OV-Ebene deutlich effizienter. Es ist auf OV-Ebene auch leichter gemeinsam zu entscheiden, was wichtig ist. Geographische Nähe ist zwar digital egal, aber analoge Treffen sind effizienter und bringen stärkere Gemeinschaft.
Philipp Schmagold:
so ist es. Und zur Verteidigung des Antragsrechtes der Ortsverbände haben wir diesen Änderungsantrag initiiert: https://antraege.gruene.de/47bdk/streichung_antragsberechtigung_der_ortsmitgliederversammlungen-58366/14973
Damit würde das Antragsrecht beibehalten und nur ergänzt um eine Mindestanwesenheit von 10% der OV-Mitglieder. Für diesen Änderungsantrag werbe ich um Zustimmung.
Basisdemokratische Grüße!
Philipp
Philipp Schmagold:
Arne Babenhauserheide:
Philipp Schmagold:
Karl-Wilhelm Koch: