Veranstaltung: | 48. Bundesdelegiertenkonferenz |
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Tagesordnungspunkt: | V Verschiedenes |
Antragsteller*in: | Eleonore Grabowski (KV Wesel) und 21 weitere Antragsteller*innen (Frauenanteil: 27%) |
Status: | Antragsteller*innen sammeln (Berechtigung: Eingeloggte) |
Angelegt: | 13.08.2022, 17:22 |
Forumsordnung
Antragstext
Die BDK möge folgende Forumsordnung beschließen:
Forumsordnung
des Grünen Netzwerks
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
§ 1 Das Forum
(1) Das Forum des Grünen Netzwerks ist ein Internetangebot für Parteimitglieder der Partei
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, vertreten durch den*die Politische*n Bundesgeschäftsführer*in und die
Verantwortung gemäß § 5 Telemediengesetz trägt der*die Referent*in für Beteiligung und
Digitales (V.i.S.d.P) der Bundesgeschäftsstelle.
(2) Nutzer*in im Sinne dieser Ordnung ist jede*r mit einem Nutzer*innenkonto im Forum.
§ 2 Betrieb des Forums
A. Koordination:
(1) Das Forum wird durch eine Ehrenamtliche Koordination in Zusammenarbeit mit allen
Mitgliedern der Moderation koordiniert und moderiert.
Die Ehrenamtliche Koordination hat die Aufgabe das Moderationsteam zu koordinieren und ist
Ansprechpartner für die Bundesgeschäftsstelle.
(2) Die Ehrenamtliche Koordination erfolgt durch mindestens 2 Personen, wobei die
Frauenquote berücksichtigt werden sollte.
(3) Vorschläge zur Ehrenamtlichen Koordination und Bewerbungen erfolgen aus den Reihen aller
Nutzer*innen des Forums und im Anschluss erfolgt eine Abstimmung im Forum durch alle
Nutzer*innen.
B. Moderationsteam
(1) Das Moderationsteam ist dafür zuständig, die Administration organisatorisch und
technisch so zu unterstützen, so dass alle Parteimitglieder darauf inhaltlich arbeiten
können.
(2) Das Moderationsteam gibt sich eigene Arbeitsrichtlinien. Diese enthält insbesondere
Regelungen zu:
• internen Strukturen, Koordination, Verwaltung und Arbeitsweisen
• Dokumentation und Transparenz der Arbeit des Forumsteams.
§ 3 Moderation im Forum
(1) Das Moderationsteam kann mit Zustimmung der Bundesgeschäftsstelle Regeln betreffend des
Forums erlassen.
(2) Regeln, die vom Moderationsteam oder von der Bundesgeschäftsstelle erlassen werden,
dürfen nicht gegen die Satzung, die Ordnungen oder die Grundsätze der Partei verstoßen. Sie
können auf Antrag vom Bundesschiedsgericht geprüft werden.
(3) Zur Durchsetzung der Regeln, der Grundsätze sowie der Ordnungen der Partei ist das
Moderationsteam berechtigt, folgende Akutmaßnahmen zu verhängen:
• das Löschen, Ausblenden, Verschieben und gekennzeichnetes Editieren eines Beitrags,
• das Löschen, Ausblenden, Verschieben, Schließen, gekennzeichnetes Editieren eines Threads,
• Stummschaltungen von Nutzer*innen mit gleichzeitiger offiziellen Verwarnung.
.
(4) Gegen eine Akutmaßnahme ist der Rechtsweg ausgeschlossen. Das Moderationsteam kann
interne Beschwerdemöglichkeiten gegen eine Akutmaßnahme schaffen. Der Bundesvorstand kann
mögliche Missbrauchsfälle von Akutmaßnahmen durch das Bundesschiedsgericht prüfen lassen.
(5) Das Bundesschiedsgericht kann weitere Maßnahmen, insbesondere solche, die sich aus
technischen oder organisatorischen Neuerungen ergeben, auf Antrag des Bundesvorstands als
Akutmaßnahmen anerkennen.
§ 4 Weitere Maßnahmen gegen Parteimitglieder im Forum
(1) Als weitere Maßnahmen gegen Parteimitglieder mit Nutzer*innenkonto kann die
Bundesgeschäftsstelle gegen Parteimitglieder gemäß den Nutzungsbedingungen eine
zeitbegrenzte bzw. vollständige Sperre verhängen.
(2) Die Sperre eines*r Nutzers*in erfolgt grundsätzlich mit Rücksprache des
Moderationsteams.
(3) Das Moderationsteam hat ein Vetorecht betreffend ausgesprochener Sperrungen.
(4) Gegen diese Sperre kann das betroffene Parteimitglied beim Bundesschiedsgericht
Beschwerde einlegen. Sofern das Bundesschiedsgericht nichts anderes verfügt, bleibt das
betroffene Parteimitglied bis zum Urteil gesperrt.
(5) Die Bundesgeschäftsstelle kann für das Beschwerdeverfahren auch ein Mitglied des
Forumsteams hinzuziehen.
§ 5 Änderung der Forumsordnung
Die Forumsordnung kann von der Bundesdelegiertenkonferenz nach Abstimmung geändert werden.
Begründung
Bei einer eventuellen Ehrenamtlichen Koordination ist eine Forumsordnung, durch die die Rechte und Pflichten genau definiert sind, notwendig.
weitere Antragsteller*innen
- Erich Minderlein (KV Ortenau)
- Jörg Witzel (KV Hochtaunus)
- Thomas Unnewehr (KV Rendsburg-Eckernförde)
- Andreas Herzog (Hannover RV)
- Saskia Dittgen (KV Brandenburg/Havel)
- Andreas Martin (KV Frankfurt)
- Svenja Tidow (KV Pinneberg)
- Stefan Schubert (KV Solingen)
- Karl Hertkorn (KV Sigmaringen)
- Dennis Nawrot (KV Gelsenkirchen)
- Sylina Steuer (KV Braunschweig)
- Gerd Weichelt (KV Dithmarschen)
- Detlef Wilske (KV Berlin-Lichtenberg)
- Andreas Saakel (KV Lahn-Dill)
- Ulrich Oberdieck (KV Berlin-Steglitz/Zehlendorf)
- Martine Herpers (KV Erlangen-Land)
- Tobias Kraft (KV Bochum)
- Nils Steinheimer (KV Offenbach-Land)
- Burkhard Sonntag (KV Aalen-Ellwangen)
- Wiebke Christin Nozulak (KV Stormarn)
- Brigitte Kowalsky (KV Ludwigslust-Parchim)
Kommentare
Gerd Weichelt:
Eleonore Grabowski:
Eleonore Grabowski:
Dieses kann durchaus durch eine Ehrenamtliche Koordination der Moderation erfolgen.
Dazu benötigt man allerdings eine sogenannte Forumsordnung, die genau die Rechte der Koordination und Moderation regelt.
Eleonore Grabowski:
Eleonore Grabowski:
Deshalb bitte ich um Unterstützung dieses Antrags.
Zu einer Evaluierung gehören natürlich auch eine gute Koordination und gewisse Regeln.
Deshalb bitte ich um Unterstützung dieser Anträge:
https://antraege.gruene.de/48bdk/Ehrenamtliche-Koordination-fur-das-Form-des-Grunes-Netzwerks-10609
https://antraege.gruene.de/48bdk/Evaluierung-des-Forums-im-Grunen-Netzwerk-52348
Eleonore Grabowski: