Diese Tabelle beschreibt den Status, die Antragstellerin und verschiedene Rahmendaten zum Antrag
Veranstaltung: | 48. Bundesdelegiertenkonferenz |
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Tagesordnungspunkt: | H Haushalt |
Antragsteller*in: | Bundesvorstand (dort beschlossen am: 22.08.2022) |
Status: | Eingereicht |
Verfahrensvorschlag: | Abstimmung |
Eingereicht: | 02.09.2022, 14:23 |
Kommentare
Andrea Piro:
laut Beschluss des Finanzrates wird für das Jahr 2021 ein Vorwegabzug bei der staatlichen17
Teilfinanzierung, die vom Bundestag an die Partei ausgezahlt wird, in Höhe von 0,5 Euro pro18
Mitglied zum 31.12. des Vorjahres (= 107.307 x 0,50 Euro = 53.653,50 EUR p.a.) einbehalten.19
Für die folgenden Jahre wird dieser Betrag auf 1 Euro pro Mitglied (= ca. 107.000 Euro p.a.)20
erhöht. Im Herbst 2022 wird der Vielfaltscent evaluiert und der Kostenrahmen für die21
folgenden Jahre festgesetzt. Der oder die vielfaltspolitische Sprecher*in des22
Bundesvorstandes legt dem Diversitätsrat jährlich eine Ausgabenplanung für den Vielfaltscent23
vor. Dieser berät und entscheidet über die Ausgabenplanung.24
Es wird jährlich über den Ausgabenstand beim Vielfaltscent unterrichtet.
Kann das bitte detailliert dargestellt werden im Haushalt?
Tim Dollnik:
der Vielfaltscent verläuft - ebenfalls wie der Weiterbildungscent - außerhalb des regulären Haushalts. Aus diesem Grund wird der Vielfaltscent hier nicht dargestellt.
Der Vielfaltscent wird aber wie im Beschluss aufgeführt dem Bundesfinanzausschuss und dem Bundesfinanzrat der nächsten Sitzung vorgelegt.