Diese Tabelle beschreibt den Status, die Antragstellerin und verschiedene Rahmendaten zum Antrag
Veranstaltung: | 48. Bundesdelegiertenkonferenz |
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Tagesordnungspunkt: | Verschiedenes (nicht gerankt) |
Antragsteller*in: | Elina Schumacher (KV Berlin-Friedrichshain/Kreuzberg) und 68 weitere Antragsteller*innen (Frauenanteil: 41%) |
Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 01.09.2022, 19:25 |
Kommentare
Luis Höhne:
Wir sollten als Partei selbstbewusst genug sein, uns auch in der Regierung auf unsere Werte zu besinnen und demokratische Kontrolle ernst nehmen!
Kilian Vitt:
Kilian Vitt:
Olga Klasen:
Elina Schumacher:
Clemens Kühnpast:
Olga Klasen:
Reiner Taege:
Der Antrag ist daher in der gegeben Form zu schlicht
Olga Klasen:
im Prinzip eine wichtige Anmerkung. Aber doch, es ist genau so gedacht.
Es kann nicht sein, das Regierungsmitglieder*innen eine Sicherheit, in Form eines Mandates besetzen, anstatt es zu nutzen.
Jürgen Heßler:
Elina Schumacher:
Niko Stumpfögger:
Elina Schumacher:
Martin Heilmann:
Eine Regierung muss nicht die gesamte Legislatur durchhalten. Außerdem würde ich, hätte ich Robert Habeck gewählt (Er hat sein Mandat direkt gewonnen.) nie wieder die erste Stimme geben, wenn er mein Votum derart mit den Füßen träte.
Elina Schumacher:
leider verstehe ich deine Anregungen nicht ganz. Uns geht es um die Amts- und Mandatstrennung und nicht die Amts- Amts(?)trennung. Ich weiß auch garnicht, was du damit meinst. Natürlich zusammen gehören Bundestagsmandat und Regierungsamt jedenfalls nicht. Wir sehen massive Probleme in der Zentrierung von Macht. Zur Wiederwahl sollten Politikergebnisse motivieren. Gleichzeitig umfassend Interessen des Wahlkreises und der Bundesrepublik gerecht zu werden ist unmöglich.
Andreas Ströbel:
Starke Minister*innen gehören auch dem Parlament an und symbolisieren eher den Vorrang des Parlaments vor der Regierung als umgekehrt. Kurz: bloß nicht!
Kilian Vitt:
Flavia Röhrs:
Mara von Streit:
Caroline Krohn:
Barbara Romanowski:
Jürgen Heßler:
Für Mitglieder des Bundestages wird der Antrag so wahrscheinlich nicht zugelassen, weil es m.E. ein Verstoß gegen das Abgeordnetengesetz darstellt und sich die Partei damit a) strafbar machen würde. https://www.bundestag.de/parlament/aufgaben/rechtsgrundlagen/stgb-auszug-531060 Hier: Nötigung von Verfassungsorganen.
Bei dem im Antrag angesprochenen Personenkreis sehe ich zudem b) keine Allokation von Macht. Vielen der Unterstützer geht es vielleicht auch nicht um diese Machtkonzentrtaion sondern c) um frei werdende Jobs im Bundestag, wobei all diese Mitarbeiter derzeit an die Abgeorneten gebunden sind und sofort ihre Jobs verlieren würden. Abgesehen von allen hier beschrieben Erwägungen sind Annalena, Robert und alle Grünen in der Bundesregierung diejenigen, die die Regierungsbeteiligung erst möglich gemacht haben. Sie sitzen auch stellvertretend für viele andere in der Partei die nicht zum Zuge gekommen sind wie beispielsweise Anton Hofreiter. Und was würde passieren wenn die BDK tatsächlich ein Bundestagsverbot der Regierungsmitglieder beschließen würde? Ich an deren Stelle würde aus der Partei austreten und den vielen Wähler:innen im Wahlkreis ihren mit der Stimme gewünschten Auftrag erfüllen, nämlich das Mandat bis zum Ende der Legislatur auszuüben. Siehe auch hier Niko Stumpfögger, Martin Heilmann, Andreas Ströbel.
Alternativ sollten wir uns auf die wirklichen Probleme in diesem Spannungsfeld konzentrieren und einen Ändungsantrag formulieren und vom Parteiamt ausgehend die Amterhäufungen in Verbindung mit Mandaten angehen.