Veranstaltung: | 48. Bundesdelegiertenkonferenz |
---|---|
Tagesordnungspunkt: | Verschiedenes (nicht gerankt) |
Antragsteller*in: | Tommy Klein (KV Ludwigslust-Parchim) und 57 weitere Antragsteller*innen (Frauenanteil: 40%) |
Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 01.09.2022, 15:56 |
V-19: BVVG-Land in Ökobauer-Hand!
Antragstext
Die grünen Mitgliedern der Bundesregierung und des Bundestages werden aufgefordert, das
Versprechen aus dem Koalitionsvertrag der Ampel durchzusetzen, BVVG-Flächen ausschließlich
für Naturschutz und Ökolandwirtschaft zu vergeben.
Begründung
Die Bodenverwertungs- und -verwaltungs GmbH (BVVG) untersteht dem Bundesfinanzministerium unter Minister Christian Linder. Sie verwaltet unter anderem 90.000 ha landwirtschaftliche Flächen im Gebiet der Länder Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg und Sachsen-Anhalt. Diese sind dem Bund aus dem Vermögen der ehemaligen DDR durch die Wiedervereinigung Deutschlands zugeordnet worden. Nach dem Regierungswechsel von der Großen Koalition zur Ampel wurde der Verkauf durch die BVVG gestoppt. Sie sollen nach den Zielen der Ampel ökologisch wertvoll genutzt und nicht verkauft werden. Im Koalitionsvertrag heißt es dazu auf Seite 37 in dem Kapitel "Klimaschutz in einer sozial-ökologischen Marktwirtschaft":
"Die BVVG-Flächen werden für Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen sowie Klima- und Artenschutz genutzt. Dabei werden landwirtschaftlich genutzte Flächen vorrangig an nachhaltig bzw. ökologisch wirtschaftende Betriebe verpachtet und nicht veräußert.(S.37 Bodenpolitik)
Es gab einen Konsens in der Regierung, 17.500 ha dem Naturschutz im Projekt „Nationales Erbe“ zuzuordnen und den Rest nur an ökologisch ausgerichtete Betriebe zu verpachten. Und so hat die BVVG begonnen, dies umzusetzen. Das haben wir sehr begrüßt. In den Ausschreibungsbedingungen der BVVG war der Nachweis der ökologischen Landwirtschaft gefordert worden.
Diese Einigung wurde nun vom Finanzminister widerrufen. Die BVVG muss auf Weisung des Ministers ihre Ausschreibungen ändern. Die Ausschreibungsbedingung des ökologischen Landbaus ist in den aktuellen Ausschreibungen entfallen. Die Vergabepraktiken der vergangenen Jahrzehnte unter dem Aspekt des Höchstbieterverfahrens haben zu massiver Bodenspekulation und Verteuerung geführt. Gerade für junge Landwirtinnen und Landwirte ist es nicht möglich bei den Geboten von Großinvestoren mitzuhalten, sie mahnen dies schon lange und auch laut an. Für den sozialen Zusammenhalt ist es daher wichtig die Bodenspekulation einzudämmen und die Vergabepraxis an rein ökologischen Kriterien auszurichten. Alles andere wäre ein weiterer Rückschlag für die nächste Generation und auch ein Bruch des Koalitionsvertrags.
Kommentare
Doris Seibt:
Dieter Schumann:
Dieter Schumann
Uwe Hofmann:
Uwe Hofmann (KV Mainz-Bingen)
Katja Behrendt:
Wolfgang Goymann:
Christian Göritz-Vorhof:
Die foglende Formulierung aus Absatz 4 passt aber nicht zum Ziel und ist in sich nicht schlüssig.
"Gerade für junge Landwirtinnen und Landwirte ist es nicht möglich bei den Geboten von Großinvestoren mitzuhalten, sie mahnen dies schon lange und auch laut an. Für den sozialen Zusammenhalt ist es daher wichtig die Bodenspekulation einzudämmen und die Vergabepraxis an rein ökologischen Kriterien auszurichten."
Es geht im Antrag um die Forderung zur Vergabe nach rein ökologischen Kritirien. Im o.g. Absatz wird jedoch die Problematik "junge Landwirte.. " vs. "Großinvestoren" aufgegriffen. Die Überleitung dahin ist nicht schlüssig, wenn auch die Problematik unstrittig ist.
Weiterhin wäre anzuregen, dass insofern rechtlich zulässig, der Forderung zur ökologischen Vergabe jene einer regionalen Bevorzugung mitaufzunehmen ist. Ggf. wäre damit o.g. Problem bereits addressiert.
Brigitte Kowalsky:
Danke 🌻
Evelyn Verch: