Veranstaltung: | 48. Bundesdelegiertenkonferenz |
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Tagesordnungspunkt: | FS Wertegeleitet, multilateral, handlungsfähig: grüne Friedens- und Sicherheitspolitik in der Zeitenwende |
Antragsteller*in: | Tobias Balke (KV Berlin-Charlottenburg/Wilmersdorf) und 55 weitere Antragsteller*innen (Frauenanteil: 34%) |
Status: | Eingereicht |
Verfahrensvorschlag: | Erledigt durch: FS-12-070 |
Eingereicht: | 02.09.2022, 20:01 |
FS-17: Für baldigen Waffenstillstand und umfassenden Frieden zwischen der Ukraine und Russland durch das Engagement der Vereinten Nationen, des Westens, Chinas und weiterer Staaten und Staatengruppen
Antragstext
Wir fordern:
1. Die Bundesregierung soll mit den Regierungen verbündeter Staaten die Initiative ergreifen
und gemeinsam zu Waffenstillstandsverhandlungen einladen.
2. An diesen Waffenstillstandsverhandlungen sollen die VN, die Ukraine, Russland, China,
USA, Großbritannien und die EU (mit einem Verhandlungsmandat von möglichst vielen EU-
Mitgliedstaaten) teilnehmen, möglichst auch die AU, Indien und die Schweiz.
3. Die gemeinsame westliche Verhandlungseinladung soll vor allem die folgenden Vorschläge
enthalten:
4. die Kampfhandlungen werden eingestellt,
5. Russland und die Ukraine räumen alles umstrittene Territorium (Krim, Donezk, Luhansk,
Cherson und Saporischschja), direkt durch die VN
geführte, von China und möglichst auch von der AU, Indien, Österreich und/oder der Schweiz
gestellte Friedenstruppen mit robustem VN-Mandat
sowie von den VN entsandte Richter*innen, Staatsanwält*innen, Polizist*innen und
Zivilverwaltende übernehmen die Sicherung,
6. ein VN-Schiedsgericht entscheidet bei Bedarf verbindlich und mit direktem Weisungsrecht
an Friedenstruppen, Verwaltung und Polizei über die
Auslegung von Waffenstillstandsbedingungen,
7. der Waffenstillstand wird unverzüglich zu Friedensverhandlungen genutzt.
8. Deutschland und verbündete Staaten sollen gemeinsam den eingeladenen
Verhandlungspartner*innen für die Friedensverhandlungen vor allem folgendes vorschlagen:
9. Russland, China, die Nato-Staaten und die Ukraine (eventuell plus weitere Staaten)
schliessen möglichst umfassende Rüstungskontrollabkommen für
nukleare und konventionelle Waffen,
10. die Ukraine erhält ihr gesamtes Territorium (Krim, Donezk, Luhansk, Cherson,
Saporischschja) zurück,
11. Russland stimmt ausdrücklich einem eventuellen EU-Beitritt der Ukraine zu und die
Ukraine verzichtet ausdrücklich auf die Nato-Mitgliedschaft,
12. die Ukraine erhält umfassende Wiederaufbau- und Transformationshilfe, besonders die
Finanzierung und notfalls Schenkung der vollständigen
Umstellung seiner gesamten Energieproduktion auf 100% erneuerbare Energiequellen und
verpflichtet sich, gleich bei Inbetriebnahme
erneuerbarer Energie-Anlagen entsprechend viel Öl-, Gas- und Kohleförderung endgültig
stillzulegen,
13. Russland erhält das vollständige Ende der 2014 und 2022 verhängten Sanktionen,
14. Russland erhält die Vorfinanzierung und notfalls Schenkung der vollständigen Umstellung
seiner gesamten Energieproduktion auf 100%
erneuerbare Energiequellen und verpflichtet sich, gleich bei Inbetriebnahme erneuerbarer
Energie-Anlagen entsprechend viel Öl-, Gas-
und Kohleförderung endgültig stillzulegen,
15. Russland erhält umfassende Garantien für Minderheitenrechte der russischsprachigen
Ukrainer*innen und für einen garantierten
Autonomiestatus der Regionen Krim, Donezk, Luhansk, Cherson und Saporischschja und
verpflichtet sich zu analogen Minderheitenrechten für
die ukrainischsprechenden Bürger*innen Russlands,
16. alle Personen, die das umstrittene Territorium ab 2014 verlassen mussten, und ihre
Kinder erhalten ein garantiertes Rückkehrrecht,
17. dieser Friedensvertrag wird durch Referenden angenommen.
Begründung
1. die Bundesregierung soll mit den Regierungen verbündeter Staaten die Initiative ergreifen und gemeinsam zu Waffenstillstandsverhandlungen einladen.
A. Hier ist als erstes darzulegen, -
dass weder (a.) ein vollständiger militärischer Sieg der Ukraine noch (b.) ein vollständiger militärischer Sieg der Russischen Föderation noch (c.) die Erschöpfung beider Kriegsparteien einen echten, dauerhaften Frieden schaffen kann,
dass (d.) dieser Konflikt aber auch nicht „eingefroren“ bzw. „eingehegt“ werden kann,
sondern (e.) gelöst werden muss. Und das schnell,
und dass deswegen (f.) mit der gegenwärtigen russischen Regierung verhandelt werden muss.
a. Zwar ist es vorstellbar, dass die Ukraine durch die höhere Motivation und den höheren Mobilisierungsgrad ihrer Kämpfer*innen und durch zukünftige sehr umfangreiche Lieferungen und den konsequentem Einsatz von weitreichenden, zielgenauen Distanzwaffen alle besetzten Teile der Ukraine einschliesslich der Krim militärisch befreien und von da an - durch Positionierung dieser Distanzwaffen direkt an ihrer Grenze - jede weitere Annäherung russischer Angriffswaffen (bis auf relativ wenige schnelle Mittelstreckenraketen) verhindern könnte. Aber das würde nicht zu einem dauerhaften Frieden führen.
Denn an diesem Punkt den Kampf aufzugeben, käme für die russische Regierung einer Selbstaufgabe gleich. Spätestens mit der Räumung der Krim müsste die russische Regierung eine militärische Niederlage von politisch entscheidender Tragweite eingestehen, vor den Augen der Welt und aller Bürger*innen Russlands. Angesichts der zentralen politischen Bedeutung der Ukraine hätten sich die Machthabenden von einem grossen verlorenen Krieg Konsequenzen auszurechnen wie diejenigen, die ab 1917 Dynastie und Eliten des Zarenreiches trafen: einen endgültigen und selbst die physische Existenz gefährdenden Legitimationsverlust. Dies wird zweifellos auch Putin klar sein und dem wird er vorbeugen wollen.
Russland kann auch ohne Atombombeneinsatz Eskalationsschritte gehen, die der Westen nicht proportional erwidern könnte. Das gilt zunächst für eine Freisetzung starker radioaktiver Strahlung aus einem ukrainischen AKW (oder mehreren), womit Putin vor allem in Saporischschja unmissverständlich droht. Er kann an dieser Schraube immer weiter drehen.
Putin kann aber auch darauf setzen, dass voraussichtlich bereits die Ankündigung eines unmittelbar bevorstehenden Angriffs mit taktischen Atombomben Selenskij zum Halte-Befehl bringen würde. Wenn diese Drohung wirkt, hätte Putin Atomwaffen weltöffentlich statt als letztes Verteidigungsmittel für den äußersten Notfall als Waffe zum Angriffskrieg vorgeführt, und zwar als eine sehr „brauchbare“.
Putin hat seine deutlich höhere Risikobereitschaft schon unter Beweis gestellt: der Westen war 2013 in Syrien und 2014 in der Ukraine nicht zur militärischen Konfrontation bereit. Putin könnte sich deswegen nach wie vor gute Chancen ausrechnen, dass der Einsatz russischer taktischer Atombomben, wenn er denn tatsächlich erfolgen würde, unerwidert bleiben könnte. Dies würde etwaige Drohungen für die ukrainische Regierung sehr glaubwürdig machen.
Selbst im scheinbar allergünstigsten Fall - Putin gibt auf und tritt zurück oder er wird durch Putsch bzw. Palastrevolution gestürzt und die nächste russische Regierung unterschreibt einen Vertrag mit voller Anerkennung der ukrainischen Unabhängigkeit, ihres uneingeschränkten Rechtes auf Bündniswahl und ihrer völkerrechtlichen Grenzen – wäre der Krieg voraussichtlich nur zeitweise unterbrochen. Alle, die gegenwärtig in Russland Macht haben, und die meisten Oligarch*innen haben auch ohne Putin ein sehr starkes Interesse, ihre persönliche Macht und ihren persönlichen Reichtum nicht durch einen gut funktionierenden Rechtsstaat und eine freiheitliche Demokratie gefährden zu lassen, und dazu die Skrupellosigkeit und starke Machtmittel, um dieses Interesse auch durchzusetzen. Mit hoher Wahrscheinlichkeit gäbe es nur einen kurzen demokratischen „Zwischenakt“ (kürzer als unter Jelzin) und sehr bald hätte Putin Nachfolger*innen, die sich ungestört oligarchisch bereichern und zur Ablenkung und Absicherung autoritär-nationalistisch herrschen wollen. Die umfassende Revision dieses Kriegsergebnisses wäre zwangsläufig ihr strategisches Hauptziel. Ein durch eine schwere Niederlage im Ukrainekrieg stark geschwächtes, im Westen verfemtes Russland geriete durch seine Revanchewünsche und seine ökonomische, technische und demographische Schwäche notgedrungen in die Abhängigkeit Chinas, optisch als Juniorpartnerin, faktisch als destruktives Instrument.
b. Zwar ist es auch vorstellbar, dass Russland die Ukraine militärisch vollständig erobert und von da an mit Methoden beherrscht, die den stalinschen Umgang mit „abtrünnigen“ Nationen an erbarmungsloser Härte und Grausamkeit noch übertreffen. Immer noch sind die russischen Streitkräfte zahlenmässig deutlich überlegen (viele Vergleichszahlen über https://www.globalfirepower.com ). Dies wird für den Fall einer russischen Generalmobilmachung durch demographisches Übergewicht und eine umfangreiche eigene rüstungsindustrielle Basis mit einzelnen Spitzenprodukten untermauert. China kann, wenn seine Regierung das will, russische technologische Defizite schnell ausgleichen. Vor allem aber könnten die internen Kosten der westlichen Sanktionen - rasante Preissteigerungen, akuter Energiemangel, Unternehmenszusammenbrüche – zu Wahlergebnissen (oder deren Erwartung) führen, die die führenden westlichen Staaten zum Einstellen ihrer Militärhilfe bewegen. Ohne ständigen Nachschub würde für die Ukraine ein weiterer militärischer Widerstand physisch unmöglich.
Aber auch das würde keinem dauerhaften Frieden bewirken. Nicht einmal dann, wenn eine vollständige Resignation des Westens, was das Schicksal der Ukraine und der Ukrainer*innen angeht, ihn zu einer offiziellen Anerkennung einer vollständigen Annexion und regimekonformen, in ihren Konsequenzen tendenziell genozidalen „Verdauung“ der Ukraine bringen würde. Selbst dies würde die speziellen Sicherheitsbedürfnisse Putins, seines Umfelds und ggf. der ihm direkt Nachfolgenden nicht auf Dauer saturieren: mindestens das Baltikum und Finnland blieben aus imperial-nationalistischen Gründen buchstäblich „naheliegend“ erscheinende strategische Ziele.
Ein vollständiger Sieg Putins im Ukrainekrieg würde ihm diese nächsten Eroberungsziele auch als durchaus erreichbar erscheinen lassen. Denn er würde die vollständige und was die Ukraine angeht endgültige Niederlage des Westens der aus seiner Sicht eindeutig höheren Leidensbereitschaft der Russ*innen und seiner eigenen eindeutig höheren Risikobereitschaft zuschreiben. Ihm würde die Annahme nahe liegen, dass – wenn es hart auf hart käme – der Westen für Est*innen, Lett*innen, Litauer*innen und Finn*innen wohl auch nicht mehr wagen und ertragen würde als im Ukrainekrieg für die Ukrainer*innen.
Ein putinscher Sieg über die Ukraine würde jahrzehntelang alle angrenzenden europäischen Staaten zu einer Zone der Angst machen. Sie würden ihren ganzen Überlebenswillen einsetzen, um eine möglichst feste und intensive westliche Blockbildung herbeizuführen und durch militärische Hochrüstung die zweifelhafte Einsatzbereitschaft, soweit es geht, wettzumachen.
c. Zwar ist es auch vorstellbar, dass jahrelange, verlustreiche Kämpfe bei mehr oder weniger fluktuierender Frontlinie die militärischen und menschlichen Ressourcen beider Seiten so weit erschöpfen, dass beide Kriegsparteien sich eingestehen, keine realistische Aussicht auf einen kriegsentscheidenden Sieg unter für sie tragbaren Risiken mehr zu haben. Aber auch das würde keinen dauerhaften Frieden bewirken. Dafür sind die Interessengegensätze der Ukrainer*innen und der Ukraine einerseits, der gegenwärtigen russischen Regierung andererseits zu groß. Die beste Mediation oder Moderation von Waffenstillstands- und Friedensverhandlungen könnte dies weder aufheben noch überspielen. Daher können bilaterale ukrainisch-russischen Verhandlungen den Konflikt nicht lösen. Sie würden auf absehbare Zeit zu keinem dauerhaften Frieden und vermutlich noch nicht einmal zu einem längere Zeit haltbaren Waffenstillstand führen. Es wäre bloss eine längere Feuerpause unter prekären Bedingungen und auf ungewisse Dauer.
d. Generell schafft das „Einfrieren“ von Konflikten latente Gefahrenzonen. Sie können im Prinzip jederzeit wieder „heiß“ werden und tragen in sich Keime für zukünftige Kriege. Im Innern autoritär regierter Staaten liefern sie ständig eine Begründung für ein politisches „Spannungsklima“ mit konfrontationserwartender Aufrüstung und massiver Repression. Viel besser ist es also, Konflikte nicht einzufrieren, sondern dauerhaft zu lösen. - Das gilt ganz besonders für Konflikte, wo eine (Israel-Palästina, Russland-Georgien.. ) oder sogar beide Konfliktparteien (Indien-Pakistan, Indien-China..) atomar bewaffnet sind. Und es gilt erst recht für den hier vorliegenden Konflikt.
Der Westen könnte es zwar der Ukraine zur Bedingung für seine Unterstützung machen, bei den Demarkations- bzw. Waffenstillstandslinien vom 23. 2. 2022 erst einmal halt zu machen. Er könnte einer sich sträubenden ukrainischen Regierung den Nachschub an Waffen, Munition, sonstigen Rüstungsgütern und Geld verknappen und verweigern, bis sie die westliche Bedingung einhält.
Er könnte versuchen, dies als eine Art „Kompromissfrieden“ auszubauen. Dies liefe auf eine De-facto-Verfestigung der russischen Gewaltherrschaft in den entsprechenden Teilen des Donbas und auf der Krim hinaus, ergänzt durch die Zusage einer Nicht-Bewerbung der Ukraine um Nato-Mitgliedschaft oder statt dessen die Nato-Ablehnung jedes zukünftigen ukrainischen Beitrittsgesuches. - Käme eine Sanktionsaufhebung hinzu, dann könnte Putin das eventuell „innerrussisch“ als „Sieg“ verkünden, wenn er es denn wollte. Aber selbst wenn er dieses vom Westen erzwungene ukrainische Angebot erst einmal akzeptieren würde, könnte dies aus seiner Sicht und nach seinem Bedarf eigentlich nur eine Abschlagszahlung sein. Die Ukraine könnte sich nicht mit der Amputation ihres Südostens abfinden, die von ihr erzwungene Nicht-Natomitgliedschaft würde sie nach einem derartigen Kriegsverlauf und Kriegsergebnis als Schutzlosigkeit empfinden. Umgekehrt wäre aus national-imperialistischer Kreml-Sicht das westliche Einlenken und Teil-Opfern der amputierten und zwangsneutralisierten Ukraine eine ständige Einladung, bei der nächsten günstig erscheinenden Gelegenheit das eigentliche Kriegsziel wieder aufzunehmen und dem ukrainischen Staat und der ukrainischen Nation nach dem nächsten Krieg durch Zwangs-Russifizierung den Rest zu geben. Auch das wäre kein dauerhafter Friede.
e. Die vier in den Absätzen a. bis d. skizzierten möglichen Kriegsverläufe haben gemeinsam, dass an ihrem Ende jeweils das spannungsgeladen lauernde Gegenüber zweier die gesamte nördliche Hemisphäre umfassender Staatengruppen stände, nämlich freiheitliche Demokratien einerseits, autoritär regierte Hegemonialstaaten und deren Satelliten andererseits.
Eine neue, weltumspannende Blockbildung mit massiver Aufrüstung der mächtigsten Staaten und Staatengruppen wäre eine gigantische Fehlallokation und eine ungeheure Verschwendung knapper und für die weltweite sozial-ökologische Transformation dringend benötigter Ressourcen – Geld, Arbeit und weltweite Aufmerksamkeit. Sie würde weltweit Kraft und Engagement von den globalen Herausforderungen Klimakatastrophe und globaler sozialer Gerechtigkeit abziehen und aufsaugen.
Noch schlimmer: sie machte den tatsächlichen Ausbruch eines grossen Atomkrieges als größtes in Menschenhand liegendes und die Menschheit bedrohendes Risiko sehr viel wahrscheinlicher.
Die Risiken wären noch erheblich höher als im Kalten Krieg 1945 – 1990. Damals förderte die für beide Seiten weltanschaulich leicht begründbare Erwartung, langfristig auch ohne Weltkrieg zu siegen, Geduld und Zurückhaltung soweit, dass es zu keinem Atomkrieg und in Europa auch zu keinem konventionellen Krieg kam. So viel Grundvertrauen in die innere Stärke und Rechtmässigkeit der eigenen welthistorischen Mission ist diesmal nicht zu erwarten.
Ausserdem wird ohne echten Frieden für die Ukraine die Zahl der Atommächte deutlich weiter ansteigen, damit die Wahrscheinlichkeit eines Krieges zwischen Atommächten. Im Nahen Osten könnten eventuell in fünf bis fünfzehn Jahren Saudi-Arabien, die Türkei, Ägypten und Iran als neue Atommächte auftreten.
Bereits das Eskalationsrisiko in diesem Krieg ist erheblich. Die Furcht vor einer atomaren Eskalation wird z.T. übertrieben. Sie wird auch von der russischen Regierung absichtlich geschürt und instrumentalisiert. Dennoch ist sie in der gegebenen Lage – leider! - im Kern rational und angebracht. Bereits die ständige Gefährdung des AKW Saporischschja kann zur Eskalation führen.
Gegen russische Drohungen mit dem GAU könnte die Ukraine massive Gegenschläge androhen. Z.B. sind die relativ grenznahen russischen AKWs potentiell innerhalb der Reichweite ukrainischer ballistischer Raketen und Marschflugkörper, eventuell auch von aus der Luft abgeworfener Bomben. Ukrainische Vergeltungsschläge gegen russische AKWs wären zwar ein Verzweiflungsschritt. Aber es ist alles andere als gewiss, dass die ukrainische Regierung nach einer großflächigen atomaren Verseuchung von Teilen der Ukraine „die andere Wange hinhalten“ würde. - Käme es dazu, wäre – neben der russischen Generalmobilmachung – ein russischer Atomangriff auf (mindestens) eine ukrainische Großstadt zu befürchten. Es könnte Lwiv sein.
Würde dies wirklich geschehen und bliebe der westliche Vergeltungsschlag aus oder wirkte er nicht abschreckend genug, könnte das ab sofort jede andere Atommacht als Ermutigung verstehen, ihrerseits Atombomben gegen Verbündete des Westens einzusetzen oder ihnen damit zu drohen. Atomwaffen würden dadurch noch attraktiver, nicht nur zum Eigenschutz, sondern auch zur Bedrohung von anderen Staaten. - Es kann für einen solchen Fall aber auch nicht völlig ausgeschlossen werden, dass es zu einem westlichen Vergeltungsschlag mit aus Sicht der russischen Regierung so gravierenden Folgen kommt, dass sie ihrerseits mit atomaren Schlägen auf Nato-Gebiet reagiert und dass dies dann zum Beginn eines menschheitsvernichtenden, biosphärenruinierenden grossen Atomkriegs wird.-
Bei Risiken mit sehr grossen Schadenshöhen ist es zwingend geboten, sie auch bei als sehr klein geschätzter Eintrittswahrscheinlichkeit sehr ernst zu nehmen und ihnen, wenn irgend möglich, wirksam vorzubeugen.
Der gegenwärtige Krieg kann aber auch indirekt, durch seine mittelbaren Folgen zum Auslöser für einen biosphärenruinierenden, menschheitsvernichtenden grossen Atomkrieg in den kommenden Jahrzehnten werden.
Denn durch ihre Unterschrift unter das Budapester Memorandum ist die Ukraine, wie nun allgemein bekannt ist, ganz erhebliche Risiken für ihre eigene Bevölkerung und ihre Staatlichkeit eingegangen. Bleibt es dabei, wirkt ihre Entscheidung von 1994 als stark abschreckendes Beispiel. Ein Verzicht auf Atomwaffen muss sich eben auch für das verzichtende Land "lohnen", sonst wird auf lange Zeit kaum ein anderer Staat dazu bereit sein.
Deswegen ist es dringend geboten, die volle territoriale Integrität der Ukraine wieder herzustellen, und zwar möglichst bald. Dafür sollen sich alle politisch Handelnden nach Kräften einsetzen. Der Sieg der Ukraine ist nicht „nur“ ein Gebot der Gerechtigkeit und Menschlichkeit, sondern objektiv hat die gesamte Menschheit ein vitales Interesse, ihr dazu zu verhelfen. Die ukrainische Weigerung, die Krim aufzugeben, ist nicht nur legitim, sie ist für den Weltfrieden erforderlich.
Die Ukraine sollte durch
- die vollständige Wiederherstellung ihrer territorialen Integrität,
- vertrauensbildende Garantien ihrer Souveränität,
- angemessene Entschädigungen für ihr 1994 eingegangene Kriegsrisiko und ihre Kriegsopfer
in eine Lage kommen, die möglichst allen Staaten den Entschluss leichter macht, ebenfalls auf eigene Atomwaffen zu verzichten. Dies ist möglich, wenn sie diesen Schritt auch und grade mit Blick auf das Schicksal der Ukraine als für sie zumutbar und perspektivisch sinnvoll bewerten können.
Es ist absolut notwendig und absolut geboten, einen Atomkrieg zu vermeiden - aber eben nicht nur für diesen Krieg und die nächsten Jahre, sondern auch für die nächsten Jahrzehnte und für zukünftige Kriege. Jede verantwortungsbewusste Friedenspolitik muss sich zum Ziel setzen, mittel- und langfristig die Wahrscheinlichkeit eines grossen Atomkriegs abzusenken, soweit es nur geht und möglichst auf Null. Daher muss sowohl eine Eskalation dieses Krieges zum Atomkrieg verhütet als auch kriegsfolgenbedingte spätere „Ausbrüche“ von Atomkriegen vorgebeugt werden.
Daraus folgt, plakativ ausgedrückt: „damit es Frieden gibt, muss die Ukraine siegen und darf Russland nicht verlieren“. Das bedeutet konkret:
Die Ukraine muss alle wesentlichen Kriegsziele erreichen und die gegenwärtige russische Regierung muss zum Ausgleich dafür machterhaltende Kompensationen anderer Staaten und Staatengruppen bekommen.
Darüber muss verhandelt werden, bevor die Eskalationsgefahr weiter ansteigt.
Also schnell.
f. Die Verhandlungen müssen zügig angesetzt und durchgeführt werden. Daher müssen sie notgedrungen mit der gegenwärtigen russischen Regierung geführt werden. Einfach zu hoffen und abzuwarten, ob vielleicht ein Umsturz die Russische Föderation zu einer besseren Verhandlungspartnerin macht, ist nicht zu verantworten, und noch weniger das hochriskante Unternehmen, einen Umsturz in Russland von aussen zu initiieren.
Putin kann einen menschheitsvernichtenden Atomkrieg auslösen. Und solange er das kann, muss mit ihm als Staatsoberhaupt einer Supermacht verhandelt werden.
Er sollte als Mann behandelt werden, dessen angeschlagene Gesundheit den (ihm immer möglichen) Griff zum roten Knopf wahrscheinlicher gemacht haben kann. Putin ist seit dem 1. 1. 2000 an der Staatsspitze, konnte seine Macht kontinuierlich ausbauen und hat sie mittlerweile praktisch unumschränkt. Wenn Putin einen um die gesamte Menschheit erweiterten Suizid begehen will, gibt es in Russland vermutlich niemanden (mehr), die/der ihm in den Arm fallen könnte. - Zu hoffen ist, dass ihm, wenn schon sonst niemand, wenigstens seine eigenen Kinder am Herzen liegen und er wenigstens sie nicht mit in den Tod reissen möchte. Auch kann das irrational Erscheinende an Putins Auftreten ohne weiteres nur gespielt sein; dies wäre naheliegend für einen Geheimdienstler, der Tarnen und Täuschen als Kernkompetenz entwickelt hat. Aber auf beides sollte sich besser niemand verlassen.
Dies legt eine vorsichtshalber "therapeutisch", "de-radikalisierend" und „integrierend“ angelegte Verhandlungsführung nahe. Die Verhandlungen müssen die russische Führung formal, also durch direkte Gespräche mit den mächtigsten Staatenlenkenden der Welt und substanziell durch hinreichend attraktive Angebote "auf Augenhöhe" behandeln.
Dies macht den Friedensschluss schwer, weil kein freiheitlich-demokratisches, sondern ein autoritär regiertes Russland verhandelt und weil die russische Regierung bei den Verhandlungen ihre eigenen Interessen als die russischen behandeln kann und wird. Machterhalt und Straffreiheit für sie selbst und ihre wichtigsten Handlanger*innen gehören dazu. Das gehört leider zu den Opfern, die für diesen Frieden gebracht werden müssen. - Das ist ein sehr bitterer Befund für alle, die den Menschen in der russischen Föderation eine bessere Regierung und den Menschen in der Ukraine die Ahndung aller Kriegsverbrechen wünschen. Putin ist ein Massenmörder und Hauptkriegsverbrecher, ist für schwerste Kriegsverbrechen auch in Tschetschenien und Syrien verantwortlich und wird überall da, wo er die Macht hat und solange er sie hat, als Tyrann handeln. Putin war nie ein Freund und wird das auch nicht mehr werden. Aber, und darauf müssen wir mit ganzer Kraft hinarbeiten: eventuell ein Vertragspartner. - Yitzhak Rabin hatte recht: Frieden schließt man mit Feinden, nicht mit seinen Freunden. - Niemandem ist es zu verdenken, Putin und seinen vielen Handlanger*innen von Herzen alles Schlechte zu wünschen, ein Ende wie das von Berija und Ceaușescu. Aber derartige Wünsche können nicht Grundlage und Ziel westlicher Politik sein. Wer sie hat, möge sich, falls der christlichen Tradition nahestehend, an Römer 12, 9 verbunden mit Matthäus 13,41/42 halten. Es wäre kontraproduktiv, wenn westliche Regierende Putins Sturz öffentlich fordern würden, und erst recht würde jeder Versuch, dies von aussen herbeizuführen, die Lage noch sehr viel gefährlicher machen. - Einen Übergang zu einer freiheitlichen Demokratie und zu Rechtsstaatlichkeit müssen die Russ*innen (und die nichtrussischen Bürger*innen der Russischen Föderation) im wesentlichen aus eigener Kraft schaffen. So, wie die Bürger*innen der Sowjetunion auch aus eigener Kraft Perestroika und Glasnost geschafft haben.
B. Als zweites ist hier darzulegen, dass (a.) die Vermittlung starker Staatengruppen und Staaten zwingend erforderlich ist, um Waffenstillstands- und Friedensverhandlungen tatsächlich erfolgreich zu machen, wobei die vermittelnden Mächte grosse politische Leistungen selbst anbieten und erbringen und vor allem bereit und in der Lage sein müssen, die existenzielle Gefahr, in die sich die russische Regierung für jeden echten Friedensschluss mit der Ukraine begeben muss, durch ganz wesentliche und dauerhafte Sicherungen für den Großmachtstatus Russlands, seine Sicherheit und seine Finanzen mindestens auszugleichen,
und dass (b.) dazu weder der Westen allein, noch China allein, noch weitere Staaten noch die Vereinten Nationen allein fähig wären, sondern nur diese Staaten und Staatengruppen gemeinsam.
a. Sollen Friedensverhandlungen zwischen der Ukraine und Russland gelingen, dann brauchen sie das Engagement durch starke Vermittler*innen, die beiden Seiten aus eigener Kraft starke positive Anreize glaubwürdig zusagen können. Alle einigermassen realistischen Hoffnungen auf einen haltbaren Waffenstillstand und einen dauerhaften Frieden hängen davon ab. Schutz vor grossen Gefahren muss garantiert, schwer wiegende Verluste müssen kompensiert und schwer fallende Verzichte ausgeglichen werden.
Die russische Föderation muss endgültig auf die Option verzichten, sich ihr größtes und ressourcenreichstes europäisches Nachbarland einzuverleiben.
Die russische Regierung muss endgültig auf die Option verzichten, das zur Nachahmung verlockende Beispiel einer prosperierenden, freiheitlich-demokratischen Ukraine zu verhindern.
Wenn aber die Ukraine wirklich in eine Lage kommt, in der immer mehr Russ*innen sagen: „Wir wollen es auch so gut haben wie die Ukrainer*innen“, dann gefährdet das massiv die Macht, den Reichtum und die persönliche Sicherheit der in Russland gegenwärtig Herrschenden, nicht sofort, aber zu ihren Lebzeiten. Mit allen Fasern ihres Herzens werden sich die Machthabenden Russlands dagegen sträuben.
Ihre Zustimmung zu diesem grossen, mittelfristig die politische Existenz riskierende Verzicht ist nur gegen mindestens ebenso schwer wiegende Kompensationen für Russland und für die russische Regierung erreichbar.
Zwei für Russland – auch aus Sicht seiner gegenwärtigen Regierung - ausserordentlich wertvolle Gegenleistungen lassen sich „zum Ausgleich“ anbieten; beide liegen ausser im russischen auch im vitalen Interesse aller übrigen Menschen:
- alle vorhandenen Rüstungskontrollabkommen, KSE, INF, Open-Skies, New Start, PMDA .. sollen wiederbelebt bzw. verlängert werden und ausgeschiedene Vertragsstaaten zurückkehren. Dies soll durch umfassende Abrüstungsabkommen – mit Limitierungen auch für Rüstungsindustrie und Rüstungsforschung - und weitere vertrauensbildende Verträge ergänzt werden.
- die gesamten Energiewende in Russland soll durch vollständige Vorfinanzierung und notfalls Schenkung umgehend in Gang kommen und zügig zu 100% erneuerbarer Energiegewinnung - bei simultaner Stilllegung atomar-fossiler Anlagen – voranschreiten. So kann Russland seinen gesamten Eigenbedarf und alles, was es zum Energieexport in gegenwärtigem Umfang benötigt, in absehbarer Zukunft klimafreundlich erzeugen.
Zusammengenommen ermöglicht dies der Russischen Föderation den Übergang zu einer "Weltmacht im Ruhestand". Einmal mit einem "Ruhegehalt" in Form einer vollständigen Energiewende-(Vor-)Finanzierung. Zum zweiten mit der Beruhigung, dass Russland sich um seine zukünftige militärische Stärke keine Sorgen mehr machen muss. Das geht nur, wenn die Rüstungswettläufe der USA und Chinas in Zukunft weitestgehend unterbleiben - Rüstungswettläufe, bei denen Russland nicht mehr mithalten könnte und hoffnungslos deklassiert werden würde, wenn es die ganzen nächsten Jahrzehnten mit rennen müsste. - Russland wird zum Ausgleich dafür in Zukunft darauf verzichten, seine Nachbar*innen in Angst und Schrecken zu versetzen. Es wird sich mit seinen gegenwärtigen völkerrechtlichen Grenzen begnügen und mit allen Begrenzungen, die das Völkerrecht sonst noch imperialer Machtentfaltung setzen. Nicht bloss das gegenwärtige Kriegsgebiet, sondern das russische Selbstverständnis (und das seiner Friedensvertragspartnerinnen) soll sich "demilitarisieren". Und seine autoritär-oligarchischen Eliten werden in einigen Jahrzehnten als Exponent*innen eines Auslaufmodelles in den Ruhestand gehen.
Beides zusammen brächte die Russische Föderation in eine komfortable Lage. Werden beide grossen Konzessionen angeboten und akzeptiert, dann kann im Ergebnis die russische Regierung sich sicher sein, auch nach Friedensschluss dauerhaft "auf Augenhöhe" behandelt zu werden, in den nächsten Jahrzehnten nicht "totgerüstet" zu werden und nach dem langfristig gesehen unvermeidlichen Ende des fossilen Zeitalters nicht zu verarmen, daher auch keine „Macht zweiten Ranges“ werden zu müssen. Bei ruhiger Betrachtung liegt hierin für Russland viel mehr Wohlstand und Sicherheit als in jeder real möglichen Eroberung.
b. Der Westen allein kann die Friedensvermittlung nicht leisten – schon weil er aus russischer Sicht selbst Konfliktpartei ist. Dies gilt selbstverständlich auch für einzelne westliche Staaten oder die EU. Putin stellt den russisch-ukrainischen Krieg als Stellvertreterkrieg mit der Nato da.
Seit dem Generalversammlungsbeschluss vom 3. 3. haben aus Sicht einer oder beider Kriegsparteien so gut wie alle Staaten und Staatenbünde Partei genommen, zuerst durch ihr Abstimmungsverhalten, dann durch ihre Beteiligungen an Sanktionen einerseits, ihre Nichtbeteiligung plus umfangreiche Käufe russischen Öls und Gases (China, Indien..) andererseits. Die VN selbst und ihr Generalsekretär sind in russischer Darstellung seit dem 3. 3. auch nicht mehr unparteiisch, und wäre sie es nicht, dann würde für sie dasselbe gelten wie für die – bis jetzt nicht Partei nehmende - Afrikanische Union: ihre reale Macht reicht bei weitem nicht zur Friedensvermittlung.
Daher hat nur eine Kombination von starken Staaten und Staatengruppen „aus beiden Lagern“ Aussicht, als insgesamt einigermassen unparteiisch von beiden Konfliktparteien akzeptiert zu werden.
Vor allem müssen die Vermittelnden Schutz vor grossen Gefahren garantieren, Kriegsverluste kompensieren und schwer fallende Verzichte ausgleichen.
Davon muss als erstes die US-Regierung überzeugt werden. - Die USA hat das Wettrüsten mit der Sowjetunion für sich entschieden, dass war einer der wichtigsten Gründe für die Implosion des Sowjet-Imperiums und der Sowjetunion. Aber sie sollte – auch in ihrem eigenen Interesse – keine derartige Strategie weiterverfolgen. Und das nicht nur, weil der gegenwärtigen russischen Führung bei drohender Niederlage der Griff zum roten Knopf, anders als Gorbatschow, gefährlich nahe läge. Der USA sollte ausserdem einsehen, dass bei einem Rüstungswettlauf mit China mittel- und langfristig ihr Sieg aus ökonomischen und demografischen Gründen fraglich und jedenfalls nicht garantiert wäre. - Großbritannien soll als ständiges Mitglied des Sicherheitsrats und als Unterzeichnerin des Budapester Memorandums teilnehmen. - China muss in jedem Fall als Partnerin in Abrüstungsabkommen mit einbezogen werden. Ohne chinesische Teilnahme wären sonst bald Russland und mittelfristig auch der Westen China militärisch unterlegen. Auch China hat ein vitales Interesse, dass der Krieg nicht nuklear eskaliert. Auch China leidet unter den Folgen der Erdüberhitzung. Die KPCh-Führung überlegt in der Regel rational und konsequent genug, um vitale Interessen zu erkennen und entsprechend zu handeln.
Die Vereinten Nationen allein haben die Autorität und die Fähigkeit zur Koordination dieser Kombination und zur Organisation und Instruktion der für die Waffenstillstandsphase nötigen Organe. Die Generalversammlung sollte in einem neuen Dringlichkeitsbeschluss alle eingeladenen Staaten auffordern, an den Waffenstillstandsverhandlungen „in redlicher Absicht“ teilzunehmen und sie sollte dem VN-Generalsekretär einen geeigneten Verhandlungsauftrag erteilen. - Zur Prävention einer atomaren Eskalation wäre es sehr zu wünschen, wenn die Generalversammlung – in Fortschreibung ihres Beschlusses vom 2. März - ankündigen würde, bei jedem Freisetzen von Radioaktivität und/oder chemischen Kampfstoffen in nicht geringer, d.h. Leben und Gesundheit vieler Menschen bedrohender Menge in der Ukraine umgehend den Anspruch Russlands, die VN-Mitgliedschaft der Sowjetunion „geerbt“ zu haben, ernsthaft zu überprüfen. Die Generalversammlung könnte dabei vorsorglich schon einmal darauf hinweisen, dass bei einem „negativen“ Prüfergebnis Russland nicht Mitglied der Vereinten Nationen sei (damit natürlich auch nicht des Sicherheitsrates) und VN-Mitglied nur nur bei voller Erfüllung aller im Artikel 4 der Charta der Vereinten Nationen genannten Voraussetzungen werden könne. - Dies wäre dann mit einer Beweislastumkehr zu verbinden: Russland müsste ggf. glaubhaft machen, dass seine Regierung an massenhaften Erkrankungen durch Radioaktivität und Giftstoffen unschuldig wäre. Das liefe auf eine Art Gefährdungshaftung des Aggressors auch für fahrlässiges Eintreten schwerster Kriegsschäden hinaus. - Wenn es gelänge, einen derartigen Beschluss herbeizuführen, wäre das eine diplomatische Meisterleistung und von grossem Wert auch für zukünftige Friedensgefährdungen. Es würde wegen dieser über den gegenwärtigen Krieg hinaus führenden Perspektive aussereuropäische VN-Mitgliedsstaaten zusätzlich motivieren.
Zu den übrigen mit-vermittelnden Staaten und Staatengruppen siehe 5. b.
Die USA und Großbritannien müssen für sich selbst verhandeln, die EU-Mitglieder sollten möglichst die EU für sie sprechen lassen. Die EU sollte für diese Verhandlungen, wenn möglich, ein umfassendes Mandat und den Koordinationsauftrag für die „diplomatischen Ressourcen“ ihrer Mitgliedsländer, auch und besonders Frankreichs und Deutschlands, bekommen.
C. daher sollen die deutsche Regierung und die Regierungen der EU-Staaten und der übrigen westlichen Staaten tätig werden. Zusammen sind sie stark genug für diese friedensstiftende Initiative. Ihre mit der Einladung implizit ausgesprochene gemeinsame Bereitschaftserklärung soll die Eingeladenen dazu bringen, sich ernsthaft auf Waffenstillstandsverhandlungen in der gleich erläuterten Konstellation einzulassen.
2. An diesen Waffenstillstandsverhandlungen sollen die VN, die Ukraine, Russland, China, USA, Großbritannien und die EU (mit einem Verhandlungsmandat von möglichst vielen EU-Mitgliedstaaten) teilnehmen, möglichst auch die AU, Indien und die Schweiz.
Verhandeln sollen die Kriegsparteien und diejenigen Staaten und Staatengruppen, die zur Friedensstiftung und Friedenserhaltung gegründet (VN) und für Waffenstillstandsverhandlungen unentbehrlich (beide Kriegsparteien, USA, EU, China,) und von denen für den Erfolg besonders wertvolle Beiträge zu erwarten sind (AU, Indien, die Schweiz plus eventuell einige weitere Staaten, vgl. 5. b.).
3. Die gemeinsame westliche Verhandlungseinladung soll vor allem die folgenden Vorschläge enthalten:
Es folgen vier Eckpunkte für gemeinsame westliche Vorschläge, die implizit auch westliche Verhandlungsziele sein und zu Waffenstillstandsvertrags-Eckpunkten werden sollen. Ein Waffenstillstandsangebot muss, um von beiden Konfliktparteien angenommen werden und damit der Waffenstillstand hält, beiden Seiten gute Aussichten auf Verhandlungserfolge eröffnen. Um das zu können, sollte es realistische Perspektiven auf eine mögliche Friedensregelung eröffnen und am besten wesentliche Elemente bereits „in nuce“ enthalten. Das bedeutet in diesem Fall vor allem: glaubwürdige Absichtserklärungen der vermittelnden Mächte, ernsthaft interessiert zu sein und verhandeln zu wollen und ggf. ihre eigenen friedensnotwendigen Angebote und Garantien auch leisten zu können.
4. die Kampfhandlungen werden eingestellt,
Eine Feuerpause während der Waffenstillstandsverhandlungen ist unerlässlich, denn sonst könnten die Kriegsparteien laufend auf Stärkung ihrer Verhandlungspositionen durch neue militärische Erfolge setzen und jeder Angriff einer Seite müsste von der anderen als Grund für militärische Gegenangriffe gewertet werden. Die Gefahr eskalierender Verläufe wäre ständig gegeben, die Verhandlungsbereitschaft der Kriegsparteien könnte daher bald erodieren.
5. Russland und die Ukraine räumen alles umstrittene Territorium (Krim, Donezk, Luhansk, Cherson und Saporischschja), direkt durch die VN geführte, von China und möglichst auch von der AU, Indien, Österreich und/oder der Schweiz gestellte Friedenstruppen mit robustem VN-Mandat sowie von den VN entsandte Richter*innen, Staatsanwält*innen, Polizist*innen und Zivilverwaltende übernehmen die Sicherung,
a. Sobald der Waffenstillstand vereinbart ist, muss er für die gesamte Dauer der Friedensverhandlungen gesichert werden. Eine blosse Beobachtungs- und Überwachungsmission in einer entmilitärisierten Pufferzone wäre bei diesem Kriegsverlauf und angesichts dieser Kriegsparteien viel zu unsicher. Daher sind Friedenstruppen notwendig, die beide Kriegsparteien zuverlässig trennen. Sie müssen ein robustes Mandat haben und militärisch stark genug sein, um einzelne militärische Angriffsaktionen (zu austestenden oder provozierenden Zwecken) schnell zu beenden. Sie müssen von Staaten gestellt werden, deren politisches Gewicht beiden Kriegsparteien hoch genug ist, um diese nicht durch einen Angriff auf deren Truppen zu neuen, zusätzlichen Gegnern machen zu wollen.
b. China würde dafür als kommende Supermacht an sich schon reichen. Aber China hat in diesem Konflikt erhebliche Eigeninteressen. Die müssen so ausbalanciert werden, dass mit der Möglichkeit auch die Versuchung zu parteilicher Einflussnahme auf das umstrittene Territorium gegen Null gebracht wird. Daher müssen ausser China auch andere starke Staaten und Staatengruppen mindestens ebenso starke Verbände entsenden. Als atomar bewaffnete Regionalgroßmacht, die im eigenen Interesse Chinas schnell wachsende Macht eindämmen muss und will, ist Indien besonders geeignet. Weil Indien zwar „grösste Demokratie der Welt“ ist, aber seine Regierung (vor allem wegen „blockfreier“ Tradition, früherer umfangreicher Käufe russischer Waffen und gegenwärtiger lukrativer Öl- und in naher Zukunft Gasgeschäfte mit Russland, eventuell auch noch wegen eigener autoritären Neigungen) momentan eher zugunsten der russischen Kriegspartei agiert, sollten mindestens ebenso viele Soldat*innen westlicher Staaten hinzu kommen. Als für beide Seiten am ehesten vertrauenserweckend qualifizieren sich am besten Nicht-Nato-Staaten mit klar proukrainischer Position – die Schweiz und/oder Österreich, eventuell auch Australien und/oder Neuseeland. - Als kontinentalweite, in der internen Friedenserzwingung und -sicherung erfahrene und in diesem Krieg neutrale Regionalorganisation sollte auch die Afrikanische Union starke Truppen ihrer Mitgliedsländer beitragen. Eine militärische VN-Führung muss mit direktem Kommando das einheitliche und zuverlässig verhandlungssichernde Vorgehen dieser Friedenstruppen organisieren. - Vom Westen könnten Indien und die AU eine glaubwürdige Zusage verlangen, in Zukunft für Kriege in Asien und Afrika ähnlich viel Interesse und Solidarität aufztubringen wie jetzt für den Krieg in der Ukraine.
c. Von den VN ausgewählte Fachkräfte für Polizei und Justiz müssen während der Friedensverhandlungen kriegsmotivierte Straftaten in dem umstrittenen Territorium verhüten bzw. ahnden und kriegsbedingte Rechtsstreitigkeiten in dem umstrittenen Territorium entscheiden. Denn vor einem Friedensschluss würden dort weder ukrainische noch russische Richter*innen, Staatsanwält*innen und Polizist*innen allgemein als unparteiisch anerkannt. Ausserdem würden deren fortgesetzte bzw. wiederaufgenommene Amtshandlungen als De-Facto-Vorentscheidung über den zukünftigen Status des Territoriums gewertet und liessen sich daher nicht konsensual vereinbaren. - Für die Leitungen von Regional- und Kommunalbehörden kann ein ähnliches Verfahren erforderlich werden.-
d. Der (potenziell prestigeträchtige, bei Bedarf auch durch Kostenerstattungen an entsendende Staaten zu ermöglichende) Auftrag zur Stellung von Soldat*innen, Richter*innen, Staatsanwält*innen und Polizist*innen (plus Verwaltungsfachkräften) kann nebenbei für die entsendenden Staaten und Staatengruppen auch als zusätzlicher Anreiz dienen, sich in den Friedensverhandlungen kontinuierlich und konstruktiv zu engagieren.
e. Zur russischen „Gesichtswahrung“ gehört auch, dass nicht nur russische, sondern auch ukrainische Truppen mit dem Waffenstillstand das von Russland beanspruchte ukrainische Territorium räumen, egal, wo die Frontlinie dann grade verläuft. Eventuell muss zunächst angeboten und auf Wunsch dann auch vom Sicherheitsrat beschlossen werden werden, dass im Fall eines Scheiterns der Friedensverhandlungen die VN-Friedenstruppen das umstrittene Gebiet so räumen, dass ukrainische und russische Truppen jeweils genau dorthin vorrücken können, wo sie ihren Kampf unterbrochen haben – Die Frontlinie würde dann bei Scheitern der Friedensverhandlungen genau dort „reaktiviert“, wo sie bis zum Waffenstillstand verlaufen ist. - Wird so verfahren, so haben beide Kriegsparteien jederzeit, bis zur Unterzeichnung des Friedensvertrags, die Option, ihr "Das reicht uns aber noch nicht, da muss noch folgendes hinzukommen" in den Raum zu werfen.
6. ein VN-Schiedsgericht entscheidet bei Bedarf verbindlich und mit direktem Weisungsrecht an Friedenstruppen, Verwaltung und Polizei über die Auslegung von Waffenstillstandsbedingungen,
Das einheitliche und zuverlässig verhandlungssichernde Verhalten der VN-mandatierten und geführten Soldat*innen, Richter*innen, Staatsanwält*innen und Polizist*innen (plus Verwaltungsfachkräfte) muss auch dann gesichert sein, wenn die Auslegung einzelner Waffenstillstandsbedingungen umstritten ist. Dafür ist ein VN-Schiedsgericht erforderlich und geeignet.
7. der Waffenstillstand wird unverzüglich zu Friedensverhandlungen genutzt.
Das Engagement der waffenstillstandsvermittelnden Staaten und Staatengruppen und die Verhandlungsbereitschaft beider Kriegsparteien soll unmittelbar in Friedensverhandlungen münden, um deren Erfolg nicht durch zwischenzeitliche Störungen und Ablenkungen zu gefährden und weil ihr Erfolg sowohl aus friedensschaffender wie klimaschützender Sicht sehr dringend ist und möglichst schnell erfolgen soll. Allenfalls für die direktdemokratische Mandatierung umfassender Friedensverhandlungen (siehe 17. c.) ist eine kurze Zwischenpause angebracht.
8. Deutschland und verbündete Staaten sollen gemeinsam den eingeladenen Verhandlungspartner*innen für die Friedensverhandlungen vor allem folgendes vorschlagen:
Es folgen neun Eckpunkte für gemeinsame westliche Vorschläge, die implizit auch westliche Verhandlungsziele sein und zu Friedensvertrags-Eckpunkten werden sollen.
9. Russland, China, die Nato-Staaten und die Ukraine (eventuell plus weitere Staaten) schliessen möglichst umfassende Rüstungskontrollabkommen für nukleare und konventionelle Waffen,
Umfassende Rüstungskontrolle und Abrüstung der wichtigsten Militärmächte finanziert - bilanziell - problemlos einen grossen Teil der weltweiten sozial-ökologischen Transformation. Dies ist der bestmögliche Beitrag zu Verhinderung eines Atomkriegs und für einen konstruktiven Umgang mit den globalen Herausforderungen Klimakatastrophe und globaler sozialer Gerechtigkeit. Nebenbei erleichtert es auch die direktdemokratische Zustimmung in den vertragsvermittelnden Staaten zu den jeweiligen nationalen Beiträgen für die finanziellen Leistungen an die Ukraine und an Russland.
10. die Ukraine erhält ihr gesamtes Territorium (Krim, Donezk, Luhansk, Cherson, Saporischschja) zurück,
das muss so sein, siehe 1.A.e. . Der Frieden muss die territoriale Integrität der Ukraine vollständig wiederherstellen,
11. Russland stimmt ausdrücklich einem eventuellen EU-Beitritt der Ukraine zu und die Ukraine verzichtet ausdrücklich auf die Nato-Mitgliedschaft,
Eine Zustimmung der russischen Regierung zur Nato-Mitgliedschaft der Ukraine zu verlangen wäre nahezu aussichtslos. Zwar ist objektiv eine Atommacht mit vielfach gesicherter Zweitschlagfähigkeit für jeden anderen Staat unangreifbar. Nüchtern betrachtet, würde eine ukrainische Nato-Mitgliedschaft die Sicherheit Russlands nicht unsicher machen, noch nicht einmal Stationierungen von atomar nutzbaren Raketen anderer Nato-Ländern in der Ukraine. Denn eine durch Flugzeitenminimierung bewirkte etwaige Nicht-Abfangbarkeit von „Enthauptungsschlägen“ läge viel eher an Fluggeschwindigkeiten als an Startpunkten nahe Russlands Grenze. Russland kann die USA und China nicht an der Entwicklung von Hyperschall-Trägerraketen hindern, die noch schneller und wendiger als die russischen Spitzenprodukte fliegen. Technisch gesehen, verliert grade für einen grossen Atomkrieg „strategische Tiefe“ ihren (relativen) Wert und damit u.a. auch das ostmitteleuropäische „Glacis“ der früheren Sowjetunion seine strategische Bedeutung.
Subjektiv aber wirkt eine historische Grunderfahrung Russlands, die massive Existenzbedrohung vor allem durch die mongolischen und deutschen Invasionen (zwischenzeitlich aufgefrischt durch polnisch-litauische, schwedische, napoleonische, englisch-französische und Entente-Invasionen) nach. Als Folge dieser traumatischen Erfahrungen bleibt eine anscheinend kollektiv weit verbreitete Tendenz, jeden militärisch angriffsfähigen potentiellen Gegner möglichst weit fern halten zu wollen und daher möglichst viel russisch dominiertes Vorfeld zwischen Russland und andere militärisch ernstzunehmende Mächte legen zu wollen. Die Nato gilt offensichtlich nicht bloss bei Kremlbewohnenden als gefährliches antirussisches Militärbündnis. Russischer Nationalismus fasst seine Expansionswünsche als eine Art „präventiven Imperialismus aus virtueller Notwehr“ auf. Dies motiviert anscheinend sowohl die Machthabenden als auch ihre Massenbasis.
Der ausdrückliche Verzicht der Ukraine auf die Nato-Mitgliedschaft ist aber eine ganz wesentliche Konzession, für die eine annähernd gleichwertige russische Konzession gefordert werden kann und soll. Der EU-Beitritt der Ukraine bietet sich an; Russland soll dies ausdrücklich anerkennen und nachfolgend alle Störversuche unterlassen. - Als EU-Mitgliedsland kann die Ukraine dann mit Zuversicht auf die weitere Entwicklung sehen. Nach diesem Krieg werden sich die Ukrainer*innen aus den Demokratie- und Rechtsstaatlichkeitsdefiziten und der Korruptionsanfälligkeit ihres Staates der Ukraine selbst herausarbeiten wollen und perspektivisch auch können. Gute Hilfestellungen lassen sich im EU-Beitrittsprozess geben. Die Ukraine sollte beim Friedensschluss Garantien der EU für ihre Souveränität und territoriale Unversehrtheit bekommen. Denkbar wäre das dann z.B. als generelle Modifikation von Artikel 42 des EU-Vertrags ( https://dejure.org/gesetze/EU/42.html ), die für Beistandsentscheidungen den Übergang zu qualifizierter Mehrheit (statt Einstimmigkeitsprinzip) vorsieht und den Absatz 7 mit ausdrücklicher Verpflichtung zu militärischem Beistand konkretisiert und darin auch Staaten einbezieht, die noch nicht EU-Mitgliedsstaaten sind, sondern Beitrittskandidierende. Die USA und Großbritannien sollten bereit sein, ihre Zusagen im Budapester Memorandums zu bekräftigen und als Beistandsverpflichtungen auszubauen. - Garantieren sollen es also diejenigen Mächte, die das tatsächlich wollen und auch die militärischen Mittel dazu haben (USA, GB) bzw. in Zukunft haben sollen (EU).
12. die Ukraine erhält umfassende Wiederaufbau- und Transformationshilfe, besonders die Finanzierung und notfalls Schenkung der vollständigen Umstellung seiner gesamten Energieproduktion auf 100% erneuerbare Energiequellen und verpflichtet sich, gleich bei Inbetriebnahme erneuerbarer Energie-Anlagen entsprechend viel Öl-, Gas- und Kohleförderung endgültig stillzulegen,
Die Ukraine braucht und verdient umfassenden Beistand auch nach dem Friedensschluss. Zu den „angemessenen Entschädigungen für ihr 1994 eingegangene Kriegsrisiko und ihre Kriegsopfer“ (siehe 1.A.e.) sollte – neben umfassender Hilfe bei der gesundheitlichen und sozialen Versorgung aller körperlich und seelisch verletzten Menschen - eine schnelle und vollständige Energieversorgung aus erneuerbaren Quellen gehören, mindestens in dem Russland zu gewährenden (siehe 14.) Umfang, dazu Hilfe bei Enttrümmerung, Minenräumung und Dekontamination schadstoffbelasteter Böden und Gewässer, bei der verkehrwendenkompatiblen Erneuerung ihrer Verkehrsinfrastruktur, beim Wiederaufbau- und Neubauprogramm und zozial-ökologisch transformierende Investitionen in die Industrie.
13. Russland erhält das vollständige Ende der 2014 und 2022 verhängten Sanktionen,
Diese Sanktionen können eventuell schon, als Bestandteil des Waffenstillstandsvertrages, für die Dauer der Friedensverhandlungen in wesentlichen Teilen vorläufig aufgehoben werden. Ihre vollständige Aufhebung aber sollte – schon aus Motivationsgründen - dem Friedensvertrag vorbehalten sein. Der muss dann mit dem Grund der Sanktionen auch den Sanktionen selbst ein Ende machen, um als umfassend und endgültig akzeptiert zu werden.
14. Russland erhält die Vorfinanzierung und notfalls Schenkung der vollständigen Umstellung seiner gesamten Energieproduktion auf 100% erneuerbare Energiequellen und verpflichtet sich, gleich bei Inbetriebnahme erneuerbarer Energie-Anlagen entsprechend viel Öl-, Gas- und Kohleförderung endgültig stillzulegen,
Energiewende weltweit ist nur mit Russland zu haben. Die fossilen Lagerstätten in Russland und in für Russland zugänglichen Teilen der Arktis allein würden schon ausreichen, um die Erdüberhitzung um mehrere Zehntelgrade näher an globale Kipppunkte zu bringen. Russisches Erdöl, russisches Erdgas, russische Kohle werden bedauerlicherweise in den nächsten zehn bis dreißig Jahren verkäuflich bleiben und für weitere zwei bis drei Jahrzehnte ganz erhebliche Deviseneinnahmen ermöglichen. Bei einer Blockkonfrontation hätte die gegenwärtige russische Regierung und ihre direkten Nachfolger*innen keine Hemmungen, fossil-atomar weiterzuwirtschaften. Sollen die Treibhausgase im Erdboden bleiben, müssen die daraus erzielbaren Einnahmen der russischen Regierung erstattet werden. Dieses Lösegeld muss in Form von Energiewende-Leistungen aufgebracht werden. In der Summe müssen sie für den gesamten russischen Eigenbedarf plus (mindestens) so viel Energieexportkapazitäten, dass Russlands Vorkriegs-Energieexporterlöse auf Dauer sicher sind, nur eben durch den Export von 100% regenerativ erzeugtem Strom und Wasserstoff bzw. Wasserstoffderivaten. - Sinnvoll ist es, dabei auch den russischen Eigenbedarf durch vorfinanzierte bzw. geschenkte Investitionen in Energieeffizienz und Energieeinsparung zu senken. Die Gegenverpflichtung, Zug um Zug entsprechend viel Öl-, Gas- und Kohleförderung endgültig stillzulegen, rechtfertigt diese – sehr erheblichen - Kosten für die finanzierenden Vermittelnden als Wahrnehmung der eigenen und gesamt-menschheitlichen Überlebensinteressen. - Der grosse Vorteil für die russische Regierung: die Staatseinnahmen bleiben dauerhaft, auch wenn fossile Energiequellen versiegen, mindestens auf der gewohnten Höhe.
15. Russland erhält umfassende Garantien für Minderheitenrechte der russischsprachigen Ukrainer*innen und für einen garantierten Autonomiestatus der Regionen Krim, Donezk, Luhansk, Cherson und Saporischschja und verpflichtet sich zu analogen Minderheitenrechten für die ukrainischsprechenden Bürger*innen Russlands,
Soweit die Vorwürfe und Befürchtungen wegen angeblicher Diskriminierungen russischsprachiger Bürger*innen in der Ukraine nicht nur völlig aus der Luft gegriffen und als teils erlogenen, teils wahnhaften Vorwand für den brutalen Angriffskrieg missbraucht wurden, sondern reale Ursachen haben, werden sie mit dieser Regelung für die Zukunft ausgeräumt. Die Ukraine garantiert hiermit die Gleichberechtigung der Muttersprache sehr vieler ihrer Bürger*innen; in den Regionen und Kommunen, wo dies mehrheitlich gewünscht wird, auch als erste Bildungs- und Amtssprache. Die Bestimmung „die russischsprachigen Bürger*innen der Ukraine haben ab dem Friedensschluss in der Ukraine Minderheitenrechte gleichwertig denen der ukrainischsprechenden Bürger*innen Russlands in Russland und umgekehrt“ ist dabei für beide Seiten gleichermassen gesichtswahrend. Dafür sollte Rechtsweg vereinbart werden, möglichst zum EuGH, aus Kapazitätsgründen und wegen der wünschenswerten Spezialisierung wohl am besten mit einem Unterbau durch EU-Gerichte erster Instanz in der südöstlichen Ukraine; wenn Russland dazu nicht bereit ist, ein Rechtsweg zu einem von den VN neu zu schaffenden Internationalen Gericht mit mindestens zwei Instanzen. Auch die ukrainischsprachigen Bürger*innen der russischen Föderation sollten so einen Rechtsweg erhalten, damit ihre Minderheitenrechte die Tür für ein gutes Stück Rechtsstaatlichkeit, freie Medien und sich selbst organisierende Zivilgesellschaft in Russland einen breiten Spalt weit öffnen, perspektivisch dann auch für russischsprachigen Bürger*innen Russlands, die in Zukunft Vergleichbares für sich selbst verlangen können. -
16. alle Personen, die das umstrittene Territorium ab 2014 verlassen mussten, und ihre Kinder erhalten ein garantiertes Rückkehrrecht,
Sehr viele Menschen, die fliehen mussten, werden zurückkehren wollen. Das werden viele von ihnen aber erst dann wagen, wenn sie durch anhaltende positive Erfahrungen, wozu auch ein fairer Umgang mit ihren persönlichen Entschädigungs- und Restitutionsansprüchen gehört, hinreichend sicher sind, dass sie in ihrer alten Heimat Rechtssicherheit, angemessene Teilhabe und friedliches Zusammenleben erwarten können. Dies werden sie gewiss auch und besonders mit Blick auf die Lebenserwartungen ihrer Kinder beurteilen wollen, einschliesslich der Kinder, die an ihren Zufluchtsstätten geboren wurden.
17. dieser Friedensvertrag wird durch Referenden angenommen.
a. Auf das Wort der gegenwärtigen russischen Regierung ist offensichtlich kein Verlass. Es ist leider zu erwarten, dass Putin direkte Nachfolger*innen ihm auch in dieser Hinsicht ähnlich sein werden.
Wenn aber statt der russischen Regierung eine solide Mehrheit der russischen Stimmberechtigten ihr Wort gibt, wenn also bei einem Bürger*innenentscheid in der Russischen Föderation über den Friedensvertrag abgestimmt und wenn er angenommen wird, dann ist die Lage ganz anders. Dann gibt es Grund zum Vertrauen. Denn dann wäre jeder Versuch einer russischen Regierung, den Friedensvertrag umzustürzen und wieder in die Ukraine einzumarschieren, eine Handlung gegen den erklärten Willen „des russischen Volkes“, des eigentlichen Souveräns und schon deshalb offensichtlich illegitim. - Für diese direktdemokratische Entscheidung sollten – vorsichtshalber und vorausschauend – belastbare Sicherungen einer tatsächlich freien Debatte und freien Stimmabgabe im Vertrag festgelegt werden. - “vorsichtshalber”: hinterher kann dann niemand mehr mit Aussicht auf Erfolg einwenden, “dem russischen Volk” sei sein “Ja!” bloss abgeschwatzt und abgeschwindelt werden. Es gibt viele Millionen Zeug*innen dafür, dass diese Entscheidung zum Frieden in Wirklichkeit von tendenziell allen Abstimmenden nach reiflicher Überlegung und in Kenntnis aller wichtigen Pro-und Contra-Argumente getroffen wurde, dass sie also als vollwertige Willenserklärung gelten darf und gelten muss. - Mit dieser Begründung liesse sich - zunächst einmal für den Zeitraum der Debatte und bei Verabschiedung des Friedensvertrags endgültig - eine vollständige Amnestie aller wegen öffentlichen Protesten gegen den Krieg, Desertion usw. Entlassenen, Gemassregelten und Verurteilten und deren Wiedereinsetzung in ihre vorherigen Rechte verlangen. Mit dieser Begründung könnte auch – mindestens für die Debattenzeit - die freie Meinungsäußerung in freien Medien und deren freie Zugänglichkeit in der ganzen Russischen Föderation verlangt werden. - Wenn es dann russische Nationalist*innen und/oder Altkommunist*innen gibt, die öffentlich gegen den Friedensvertrag argumentieren und für ein “Nein” werben wollen, wäre das großartig. Dann wird die “Ja!”-Kampagne an diesem Widerspruch wachsen und die Debatte wird lebhaft.
“Vorausschauend”: das allgemeine Erlebnis einer tatsächlich freien politischen Debatte tendenziell aller Erwachsenen und ihrer tatsächlich freien Entscheidung über eine erstrangige Frage wird ausserdem die zukünftige Liberalisierung und Demokratisierung Russlands sehr fördern.
b. Mit ihrem „Ja“ erteilen die russischen Stimmberechtigten dann der gegenwärtigen, den Friedensvertrag aushandelnden russischen Regierung die politische „Entlastung“ für die friedensnotwendigen Konzessionen. Damit kann sich die russische Regierung auch vor späteren Angriffen aus russisch-nationalistischer Ecke sicher fühlen. – Der ukrainischen Regierung könnte eventuell ihre Zustimmung zu ukrainischen Konzessionen aus analogen Gründen leichter fallen. -
c. Auch in den friedensvertragsvermittelnden Staaten sollen Referenden erfolgen. Die direktdemokratische Zustimmung zu den ganz erheblichen finanziellen Leistungen für die Ukraine und für Russland – von denen der Hauptteil von westlichen und ein erheblicher Teil von China aufzubringen ist – wird es den Regierungen und den sie tragenden Parteien wesentlich leichter machen, sich zu diesem grossen Schritt zu entschliessen – groß, weil die Finanzierung jahrelang einen erheblichen Teil der verfügbaren Einnahmen dieser Staaten erfordern wird. Die direktdemokratische Zustimmung zu den umfassenden Rüstungskontrollabkommen für nukleare und konventionelle Waffen ist ausserdem tendenziell ein Verzicht der jeweils Stimmberechtigten auf eine zukünftige auf militärische Übermacht gestützte Hegemonial- und Eroberungspolitik ihrer jeweiligen Nationalstaaten.
- Eventuell liesse sich schon, als Bestandteil des Waffenstillstandsvertrags, eine direktdemokratische Mandatierung umfassender Friedensverhandlungen vereinbaren. Falls ja, wäre dies implizit schon eine (bedingte) Zusage der russischen Stimmberechtigten zur friedlichen Koexistenz zweier gleichermassen souveräner Staaten mit endgültig vereinbartem Grenzverlauf und darüber hinaus in allen darüber abstimmenden Staaten eine deutliche Absichtserklärung der jeweils Stimmberechtigten, den Erfolg friedensfördernder, umfassender Rüstungskontrollabkommen zu wollen. Dies würde die spätere Annahme des fertigen Friedensvertrags durch eben diese Stimmberechtigten wahrscheinlicher machen und könnte so den „Verhandlungsmut“ der jeweiligen Regierungen stärken. -
Zum Abschluss: die militärische Selbstverteidigung der Ukraine wurde von vielen für fast aussichtslos und eine schnelle Niederlage für sehr wahrscheinlich gehalten. Dies ist aber zum Glück nicht eingetreten. Dies ermutigt uns, auf das Gelingen einer diplomatischen Herkulesaufgabe zu setzen.
Kommentare
Elke Seidel:
Tobias Balke:
(die ausführliche Begründung darunter dient ja, wie immer, nur zur Erklärung innerhalb unser Partei und wird nicht mit beschlossen.)
Elke Seidel:
Beate Sattler-Ashoff:
Thomas Pfeiffer:
Tobias Balke:
danke für Deine Zustimmung und Unterstützung.
Ich gebe ja zu, dass die Begründung des knappen Antragstextes mit 7139 Wörtern einige Lesezeit erfordert. Aber ich meine: die Lage ist nicht nur hoch gefährlich, sie ist auch komplex. Ein ebenfalls komplexes Verhandlungsprogramm verlangt eine ausführliche Erklärung. Ohne sie wären Missverständnisse kaum zu vermeiden. So aber können alle Interessierten Punkt für Punkt prüfen, ob jede der siebzehn Forderungen gebraucht wird und ob sie so formuliert werden muss.
Thomas Pfeiffer:
Deine Begründung spiegelt die Komplexität dieses Konfliktes genau wieder und Du hast natürlich recht: gerade wenn man die unterkomplexe Formel „Waffen für die Ukraine“ durch „Waffenstillstand“ ersetzen will, braucht es eine komplexe Argumentationskette. Trotzdem ist es für den Antrag sicher hilfreich und möglich, die Begründung etwas akzentuierter und kürzer zu verfassen, ohne die wesentlichen Argumente zu verlieren. Wir wollen ja, dass der Antrag eine Chance hat. Volle Unterstützung. Peace !
Tobias Balke:
danke für Dein Mit-Streiten, gern kannst Du mir einen Vorschlag für eine kürzere Begründung machen. Wenn Du das möchtest, erreichst Du mich über tobias.balke@t-online.de . Allerdings: Antragstellende können in "Antragsgrün" ihren Antrag nicht eigenhändig ändern, auch die Antragsbegründung muss so stehen bleiben, wie eingegeben. Eine kürzere Begründung könnte also nur zusätzlich, z.B. in Mails, verwendet werden, sie könnte die hier oben stehende ausführliche Begründung nicht ersetzen.
Horst Schiermeyer:
https://media.rtl.com/meldung/RTL-ntv-Trendbarometer-00076/
Dirk Fokken:
Tobias Balke:
- Einstein hatte m.E. recht mit seinem "so einfach wie möglich, aber nicht einfacher";
- bitte beschreibe kurz, was Dir an diesem Verhandlungsprogramm "praktisch nicht umsetzbar" erscheint.
Thomas Ladwig:
- Punkt 10: sollte man nicht ergänzen, das in allen umstrittenen Gebieten (Donbass, Krim) ausschließlich von der VN bzw. UNO überwachte Referenten über die staatliche Zugehörigkeit dieser Gebiete abgehalten werden und damit darüber auch entscheiden? Und zwar nachdem beide Parteien für ihre jeweilige Sache 'Wahlkampf' machen durften. Bis auf evtl. die Krim dürfte klar sein, wie die Referenten ausgehen. Doch machte es gleichwohl zur Gesichtswahrung Russlands einen erheblicher Unterschied
- Punkt 12 bzw. 14 sind als Idee besonders gut, doch empfehle ich, grob durchzurechnen und beizufügen, um welche - gewaltigen - Summen es da letztlich geht (ich hatte vor einigen Jahren z.B. mal die gesicherten Ölvorräte der Welt mit dem Marktpreis mulitpliziert und es ergaben sich 95 Billionen $!).
- und ja, bitte kürzen, wie schon mehrfach kommentiert.
Beste Grüße, Thomas
Tobias Balke:
danke für Deine Zustimmung und Unterstützung. Wie ich schon Thomas Pfeiffer antwortete, sind Vorschläge für eine kürzere Begründung willkommen, sie könnte die oben stehende ausführliche Begründung allerdings nicht ersetzen, sondern nur zusätzlich, z.B. in Mails, verwendet werden. - Zur Forderung 10: es würde die weltweit friedensfördernde Wirkung eines Friedensvertrags gefährden, wenn im Donbass und auf der Krim über die Zugehörigkeit zur Ukraine oder zu Russland mit VN-Überwachung abgestimmt würde. Die gegenwärtige russische Regierung würde alle Tricks anwenden und z.B. möglichst wenige der nach Russland verschleppten Bewohner*innen der Kampfregion vor der Abstimmung zurückkehren lassen. - Angenommen, es würde dann auf der Krim eine "prorussische" Mehrheit ausgezählt, dann würde Putin gleich verkünden "Was wollt ihr denn, unser Schutzeinsatz für die russischen Opfer ukrainischer Unterdrückung hat doch recht bekommen!". - Weltweit würde dann bilanziert, dass Russlands Bruch des Budapester Memorandums letztlich eben doch erfolgreich geblieben ist - und der ukrainische Verzicht auf Atomwaffen einen ganzen, wertvollen Landesteil endgültig verloren gehen liess. Dieses Risiko ist nicht zu verantworten, denke ich. - Zu den Forderungen 12 und 14: zum Glück ist es nicht nötig, weltweit alle Erdölvorkommen (zu "Marktpreisen") den Ölkonzernen abzukaufen und stillzulegen. Weiteres dazu demnächst,
bündnisgrüne und friedliche Grüße,
Tobias
Ursula Hertel-Lenz:
Mario Hüttenhofer:
Eigentlich sind es ja gleich mehrere Ansätze,die miteinander verbunden sind.
Darin liegt Chance und Risiko.
Ich werde nach langem Zögern nun diesen Antrag mit unterstützen, damit wir auf der BDK auch über konkrete Verhandlungsansätze diskutieren.
Ich lehne aber die strikte Vorgabe an Verhandlungspartnern und die "zwangsweise" Einbindung von China mit Friedenstruppen ab.
Die beiden Verhandlungsgruppen sollten selbst bestimmen wer teilnimmt und die Beteiligung von China an Friedenstruppen verletzt ein fundamental wichtiges VN Prinzip: Friedenstruppen müssen neutral sein, um friedenssichernd wirken zu können. Verhandlungsteilnehmer/Kriegsparteien sollten sich nicht an dieser Aufgabe beteiligen.
Hans-Jörg Ernst Hosch:
Pascal Bittes:
Tobias Balke:
gern kannst Du Dir und anderen Grünen "Hirn" als Gottesgabe wünschen, nur erwarte bitte nicht, es werde schon einfach vom Himmel fallen wie im Märchen die Sterntaler. Darum bemühen muss jeder Mensch sich schon selbst.
Dass es schwierig wird, dass es eine Herkulesaufgabe wird, das wissen wir Antragstellenden ja und sagen es auch ausdrücklich dazu. Aber: was genau hältst Du für unmöglich? Putin handelt zwar völlig skrupellos, zum wiederholten Male und offensichtlich. Er strebt nach imperialer, transkontinentaler und definitiv inhumaner Gewaltherrschaft. Aber sein von langer Hand vorbereiteter Eroberungsfeldzug ist politisch und militärisch ins Stocken geraten, er hat sich schwer verkalkuliert, und das wird ihm auch selbst klar sein - zurechnungsfähig ist er bis jetzt immer noch. Ob er trotzdem das Schicksal seines Landes und tendenziell der gesamten Biosphäre auf eine Karte setzen will, die der Hochrisiko-Eskalation - das hängt eben auch von den Alternativen ab, die er sehen kann. Unser Antrag will ihm eine gut sichtbare Alternative schaffen, und zwar eine, die auch er und sein Umfeld dem atomar erweiterten Suizid vorziehen werden. Ob das gelingt, ist offen, aber versuchen sollten wir es und das mit ganzer Kraft.
Thomas Pfeiffer:
„Hirn“ scheint ja tatsächlich aktuell eher Mangelware zu sein, ob Stossgebete da helfen wage ich zu bezweifeln.
Indem wir Putins Gewalt mit Gegengewalt erwidern, bedienen wir genau das was Putin bezwecken will.
Der Krieg vernebelt die Sinne und die Wahrheit stirbt zuerst.
Ich dachte das Alt-testamentarische Prinzip sei längst überwunden, stattdessen fallen einige hier ins Mittelalter, zumindest ins 20. Jahrhundert zurück. Wir waren schonmal weiter.
Daniel Eliasson:
Thomas Pfeiffer:
Horst Schiermeyer:
ob die Gefahr eines "Armageddon" (Biden) drastisch steigt ...
Dirk Fokken:
Die Sanktionen könnten in einigen Bereichen noch verstärkt werden, so das die russische Bevölkerung intensiver involviert wird und deutlicher hinterfragt. Zudem könnte die Informationsvermittlung nachweisbarer Fakten nach Russland hinein vermutlich weiter intensiviert werden, um die Darstellung der politisch gesteuerten Medien zu hinterfragen.
Der Ukraine kann ich nicht absprechen, sich mit Waffen im eigenen Land zu verteidigen. Die Beschaffung der dazu notwendigen Waffen sollten wir unterstützen.
Thomas Pfeiffer:
Quelle: https://www.zeit.de/politik/ausland/2022-10/joe-biden-atomwaffen-nukleares-armageddon-selenskyj-praeventivschlaege
Vielleicht kapieren es die Bellizisten hier langsam mal. Krieg ist keine Option.
Jürgen Heßler:
Die ganze Soße der Beliebigkeitsrechtfertigungen kennen wir bereits aus der Covid19-Verweigerungsdebatte.
Wie wäre es mit Einhalten und Einlösen der Versprechen, der Weltgemeinschaft, der Ukraine zu helfen und dazu gehören jetzt im Moment eben auch Waffen und Systeme, die die Ukraine fordert und auch braucht um sich zu VERTEIDIGEN. Es wird ja dennoch verhandelt, jeden Tag, zum Beispiel über Schutzzonen um AKWs herum, jedes Getreideschiff ist Ergebnis von Verhandlungen. Merke und zur Erinnerung: Russland ist mithilfe Unterstützung von Belarus in der Ukraine einmarschiert und ist es nicht legitim dass sich die Ukraine als souveräner Staat gegen diese Kriegsverbrecher und Vergewaltiger behauptet? Wir sind es auch den zigtausenden politischen Gefangenen in Belarus und Russland schuldig, dass wir sie in Freiheit unterstützen, denn diese wollen den Krieg ebensowenig wie wir und sie würden diese militärische Unterstützung ebenso einfordern. Deshalb ist die tendenziöse Debatte hier zutiefst schamlos und egoistisch.
Die einzigen Bellizisten in diesem Krieg (was ist das eigentlich?) sitzen im Kreml in ihren Bunkern! Denen ist wirklich alles egal, ob es ukrainische oder russische Tote sind. Und wie einfach manche hier den überheblichen westlichen Zynismus posten, nachdem es der radikalen Fraktion hier oben nur besser geht - und sonst niemand - wenn sich die Ukraine vollständig opfert. Geht's noch?
Thomas Pfeiffer:
Wir sind das Freiheitsverprechen nicht nur den UkrainerInnen, schuldig, sondern auch den SyrerInnen, JemenitInnen, den protestierenden Iranerinnen und zahllosen anderen. Wo ist da die grenzenlose Solidarität ? Stattdessen grüne Waffen an die Saudis - da regt dich scheinbar keiner auf. Doppelmoral ohne Ende.
Wir alle haben andererseits aber auch eine Verantwortung gegenüber der gesamten Weltbevölkerung diesen Planeten nicht noch weiter in Brand zu setzen oder gar nuklear zu zerstören.
Bellizisten sind die, die Krieg als einzige Möglichkeit in Betracht ziehen, ausgenommen sind hier die UkrainerInnen die sich zu zurecht verteidigen.
Denkt endlich mal mit über Alternativen nach - damit wir aus der Gewaltspirale endlich rauskommen.
„Gehts noch“ ist kein Argument, lieber Jürgen.
Jürgen Heßler:
Thomas Pfeiffer:
“ Russisches Schiff, fick dich”
Danke Jürgen für diesen Beitrag hier bei Antragsgrün. Meine Mailadresse hast Du ja.
Ursula Hertel-Lenz:
Tobias Balke:
Aber: unverantwortlich leichtsinnig wäre es, allein auf eine schnelle militärische Selbstbefreiung der Ukraine zu setzen und nur davon den Frieden zu erhoffen. Analysen wie https://www.sueddeutsche.de/kultur/george-beebe-eskalation-atombombe-atomwaffen-1.5672722 sind leider realistisch. Eine atomare Eskalation des Krieges droht, sie ist schon wegen der Gefährdung ukrainischer AKWs jederzeit möglich und leider spätestens dann, wenn die Ukraine die Rückeroberung der Krim beginnt, sogar wahrscheinlich. Und selbst wenn Putin nicht eskalierte, sondern den Kampf aufgäbe - ohne einen grossen, friedensschaffenden Ausgleich bliebe das zurückgetriebene Russland autoritär-nationalistisch regiert und würde zum revanchistischen Westteil eines chinesisch-russischen Blocks. Eine hochriskante Blockkonfrontation würde jedes gemeinsame Abwenden der drohenden Klimakatastrophe unwahrscheinlich machen. Daher wäre selbst nach einem scheinbar vollständigen militärischen Sieg weder die Ukraine noch das übrige Europa und die restliche Welt in Sicherheit. Joe Bidens Fragen „We’re trying to figure out what is Putin’s off-ramp? Where does he get off? Where does he find a way out? Where does he find himself in a position that he does not, not only lose face but lose significant power in Russia?“, https://www.bloomberg.com/news/articles/2022-10-07/biden-says-putin-threats-real-could-spark-nuclear-armageddon , brauchen also sehr dringend sehr gute Antworten. Und eigentlich liegt für deutsche und europäischen Grüne der aussichtsreichste Weg zum Frieden ja auch nahe: die existenzielle Gefahr, in die sich die russische Regierung für jeden echten Friedensschluss mit der Ukraine begibt – also ihren endgültigen Verzicht darauf, sich ihr größtes und ressourcenreichstes europäisches Nachbarland einzuverleiben und das zur Nachahmung verlockende Beispiel einer prosperierenden, freiheitlich-demokratischen Ukraine zu verhindern -
können vermittelnde Mächte durch ganz wesentliche und dauerhafte Sicherungen für den Großmachtstatus Russlands, seine Sicherheit und seine Finanzen ausgleichen. Das muss die Ukraine nichts kosten, im Gegenteil: sie kann die EU-Mitgliedschaft und verlässliche Beistandsgarantien gewinnen und jeden ab 2014 besetzten Quadratmeter vollständig zurückbekommen, dazu umfassende Wiederaufbau- und Transformationshilfe. Das muss auch die übrige Menschheit nichts kosten, im Gegenteil: zwei für Russland – auch aus Sicht seiner gegenwärtigen Regierung - ausserordentlich wertvolle Gegenleistungen liegen ausser im russischen auch im vitalen Interesse aller übrigen Menschen:
umfassende Rüstungskontroll- und Abrüstungsabkommen und die Finanzierung der gesamten russischen Energiewende. Russland werden Rüstungswettläufe mit den USA und Chinas erspart, bei denen Russland aussichtslos unterlegen wäre und „totgerüstet” würde. Russland müsste auch nicht mehr fürchten, nach etwa 20 – 30 Jahren wegen zunehmender Schwer- und Unexportierbarkeit seiner Gas-, Öl- und Kohleförderung allmählich zu verarmen. Beide Gegenleistungen können das die Führungsmächte des Westens zusammen mit China erbringen. Es wäre auch für sie eine ausserordentlich weitsichtige und gewinnbringende Investition in die Bewohnbarkeit unseres Heimatplaneten.
Thomas Pfeiffer:
Jürgen Heßler:
10. die Ukraine erhält ihr gesamtes Territorium (Krim, Donezk, Luhansk, Cherson,
Saporischschja) zurück,
11. Russland stimmt ausdrücklich einem eventuellen EU-Beitritt der Ukraine zu und die
Ukraine verzichtet ausdrücklich auf die Nato-Mitgliedschaft, ... Die Weigerung Rußlands (Putin) 2013/14 die Westorientierung der Ukraine zu akzeptieren, führte zu den blutigen Maidan-Protesten in Kiew. Orange Revolution mit der Folge Einmarsch im Donbass, Annektion Krim. Normandie-Format gescheitert. Warum ist niemand, auch ihr nicht, vor 8 Jahren massiv für sehr harte Sanktionen eingetreten? Putin wurde völlig unterschätzt, man hatte ihn gewähren lassen und nun muss sein Militär gestoppt und vertrieben werden. Das meint auch der russische Spruch oben, Zitat eines ukrainischen Soldaten mit Adresse an die russischen Kriegsschiffe vor der ukrainischen Küste und den darauffolgeden Beschriftungen auf ukrainischen Verkehrsschildern, um die Angreifer in die Irre zu führen, was wirklich sehr gut funktioniert hat.
Also nochmal: на хуй [na Hui]
Tobias Balke:
zunächst: was vor Ort ein passender Schlachtruf sein mag, ist aus sicherer deutscher Entfernung eine hurrahpatriotische Geschmacksverirrung und Du solltest schon mit Rücksicht auf mitlesende Damen Derartiges wenigstens auf "Ruhm der Ukraine" oder Ähnliches beschränken. Auch solltest Du uns nicht pauschal in Mithaftung für die Merkelsche Russlandpolitik nehmen. Wir machen uns keine Illusionen über das Bösartige in Putins skrupelloser Machtgier. Eben deswegen rechnen wir mit der Möglichkeit, dass er seine Entmachtung nicht überleben will und eher zum roten Knopf greift, anstatt anständig abzutreten. Dies wird ausführlich im Begründungsteil 1. A. f. besprochen, lies das bitte nach. Dort steht auch "Bei Risiken mit sehr grossen Schadenshöhen ist es zwingend geboten, sie auch bei als sehr klein geschätzter Eintrittswahrscheinlichkeit sehr ernst zu nehmen und ihnen, wenn irgend möglich, wirksam vorzubeugen". Die Freude, immer weitere ukrainische Dörfer und Städte von der russischen Gewaltherrschaft befreit zu sehen, ist zwar verständlich. Das ändert aber nichts an der damit verbundenen grossen und wachsenden Gefahr und an der Notwendigkeit, rechtzeitig vorbeugende Massnahmen einzuleiten.
Jürgen Heßler:
Tobias Balke: