Begründung: Die hier beschriebene Zielgruppe hat strukturell einen Nachteil von der
Vermögensanrechnung, weil Betroffene überproportional oft selbst für Hilfsmittel,
Therapien und Assistenzbedarfe aufkommen müssen. Längst nicht alle dieser
Leistungen werden für Betroffene, die (temporär oder dauerhaft) nicht arbeitsfähig
sind, vom Kostenträger übernommen. Vermögensanrechnung bedeutet für die Betroffenen, dass sie
davon ausgeschlossen sind, ihre Bedarfe an Therapien, Hilfsmittel oder Assistenz zu
decken, die ihnen ggf. zurück in die Arbeitsfähigkeit bringen könnten. Die BAG
Behindertenpolitik fordert deshalb auch, dass diese Menschen, nicht von der Möglichkeit der Teilhabe am
Arbeitsleben ausgeschlossen werden dürfen. Dies passiert jedoch häufig, wenn diese
Menschen aufgrund ihrer (temporär oder dauerhaften) geminderten Arbeitsfähigkeit
dauerhaft in den Leistungsbezug bzw. die Erwerbsminderungsrente kommen, obwohl
sie durch Therapien, Hilfsmittel oder Assistenz wieder arbeitsfähig werden könnten.
Antrag: | Für das Bürgergeld: Deutliche Erhöhung und neue Regelsatzberechnung jetzt! |
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Antragsteller*in: | BAG Behindertenpolitik (dort beschlossen am: 20.09.2022) |
Status: | Zurückgezogen |
Eingereicht: | 23.09.2022, 20:08 |
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Angela Bösselmann: