Veranstaltung: | 48. Bundesdelegiertenkonferenz |
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Tagesordnungspunkt: | K Klimakrise als Menschheitsaufgabe: für Klimaschutz, für Freiheit |
Antragsteller*in: | Jürgen Blümer (KV Warendorf) und 54 weitere Antragsteller*innen (Frauenanteil: 35%) |
Status: | Eingereicht |
Verfahrensvorschlag: | Erledigt durch: K-06-073 |
Eingereicht: | 01.09.2022, 21:13 |
K-14: Gegen Gasbohren - hier und anderswo
Antragstext
Bündnis 90 / Die Grünen lehnen eine Aufhebung des Verbots von unkonventionellem Fracking ab
und setzen sich dafür ein, die Nutzung von fossilem Erdgas zur Energieversorgung so schnell
wie möglich zu beenden, um so einen entscheidenden Beitrag zur Einhaltung des Pariser 1,5°-
Klimaziels sicherzustellen.
Begründung
Am 24.06.2016 hatte der Bundestag mit großer Mehrheitdem Fracking-Gesetzespaket der Bundesregierung von CDU, CSU und SPD zugestimmt. Seither ist im Wasserhaushaltsgesetz ein generelles Verbot des unkonventionellen Frackings, also der Förderung von Erdgas und Erdöl in Schiefer-, Ton- oder Mergelgestein oder Kohleflözgestein, verankert.
Dieses Regelwerk ist ein Meilenstein der Umweltgesetzgebung in Deutschland, da es den Einsatz einer Risikotechnologie untersagt. Gleichzeitig wird sichergestellt, dass der Zugang zu einem fossilen Energieträger blockiert wird. Eine Ausbeutung von neuen fossilen Lagerstätten wie Erdgasreserven in Deutschland, ist nicht vereinbar mit dem Ziel, die Treibhausgasneutralität bis 2045 zu erreichen bzw. den Treibhausgasausstoß bis 2030 auf 65% gegenüber 2019 zu verringern.
Am 3. Dezember 2021 ist eine Studie der DIW Econ im Auftrag der Klima-Allianz Deutschland erschienen: „Ein Koalitionsvertrag für ein klimaneutrales Deutschland? Eine Bewertung hinsichtlich der Erreichung der Ziele des Bundesklimaschutzgesetzes und der Einhaltung des 1,5-Grad-Ziels im Auftrag der Klima-Allianz Deutschland“.[1] Die Studie kommt zu dem Schluss, dass „Deutschland unter der Regierung der Ampelkoalition – trotz erheblicher Fortschritte in einigen Bereichen – das im Koalitionsvertrag festgehaltene 1,5-Grad-Ziel verfehlen wird, wenn die Ambitionen in den nächsten Jahren nicht über das Niveau des Koalitionsvertrags hinaus erhöht werden“.
Zum Energieträger Erdgas stellt das Gutachten fest:
- Einsatz und Ausbau von Erdgaskraftwerken sowie die ungenaue Eingrenzung der aufzubauenden Wasserstoffwirtschaft beeinträchtigen die Wahrscheinlichkeit, das Ziel aus dem Bundesklimaschutzgesetz für den Sektor ‚Energie‘ zu erreichen.
- Neben einem vorgezogenen Kohleausstieg sollte auch die Nutzung und Abhängigkeit von Erdgas kontinuierlich reduziert werden.
Das Fazit im Gutachten ist eindeutig: „Mit Methan als Hauptbestandteil sollte Erdgas daher nicht als klimafreundliche Brückentechnologie angesehen werden. Analysen, in denen Deutschland die Klimaneutralität erreicht, implizieren deshalb einen erheblichen Rückgang der Gasnutzung.“
Kommentare
Jörg Witzel:
ABER: Das hat überhaupt NICHTS damit zu tun noch weiteres Methan mit neuen Methoden dem Boden zu entreißen! Wenn wir unser Methan mit höherem CO2-Gesamtausstoss lieber von einer Diktatur geliefert bekommen die nur Frauen unterdrückt, aber keine Angriffskriege führt. Na gut. Doch jedes neue Methan-Lager was einmal erschlossen ist, wird auch gnadenlos genutzt werden!
Barbara Romanowski:
Wir haben bei uns aus sehr wichtigen Umwelt- und Klimaschutzgründen, die bei allem oberste Priorität haben als unsere Lebensvoraussetzung, den Einsatz einer Risikotechnologie untersagt, mit dem Fracking-Gesetzespaket, mit dem Bundesklimaschutzgesetz usw.
Nun aber wird Frackinggas bezogen, auch aus den USA, dies von dort seit Jahren schon energisch eingefordert. Nun können, nun sozusagen im Eilverfahren, jetzt die bislang von Klimaschützer:innen bekämpften LNG Terminals gebaut werden - für viele Einsatzjahre (für diesen (Not-)Winter werden sie noch nicht einsatzfähig sein). Das möchte ich ergänzen. Unbenommen, dass "wir" nun von Diktaturen und Ländern das Gas haben wollen, von Despoten, Autokraten, Präsidenten, die nur Frauen unterdrücken, nur teils sklavenähnliche Arbeitsverhältnisse pflegen und woanders Kriege führten (Irak, Afghanistan), führen (Jemen, Libyen, Syrien, dort gegen die Kurden), bzw. vorbereiten, oder völkerrechtswidrige Drohnenkriege gegen Zivilisten in aller Welt.
Das aber alles abzulehnen beinhaltet, genau gelesen, dieser Antrag.
Jörg Witzel: