Veranstaltung: | 48. Bundesdelegiertenkonferenz |
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Tagesordnungspunkt: | H Haushalt |
Antragsteller*in: | Bundesfinanzrat (dort beschlossen am: 27.08.2022) |
Status: | Zurückgezogen |
Verfahrensvorschlag: | Zurückgezogen |
Eingereicht: | 02.09.2022, 14:26 |
H-02: Immobilienkäufe der Partei
Diese Tabelle beschreibt den Status, die Antragstellerin und verschiedene Rahmendaten zum Antrag
Antragstext
Immobilienkäufe im Namen der Partei oder durch Finanzmittel der Partei durch Orts-, Kreis-,
oder Landesverbände dürfen nicht ohne vorherigen Beschluss des zuständigen Gremiums auf
Landesbenene und zusätzlichen Beschluss des Bundesfinanzausschusses getätigt werden.
Begründung
Die aus Immobilienkäufe entstehenden Verpflichtungen können über Jahre gravierende Auswirkungen für die entsprechende Gliederung und darüber hinaus haben, daher müssen alle haftenden Ebenen in die Entscheidung mit einbezogen werden.
weitere Antragsteller*innen
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Änderungsanträge
- H-02-001 (Fabian Müller (KV Münster), Eingereicht)
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