Klarstellung der Begrifflichkeiten. Verhindern von Fremdzuschreibungen und Sicherstellung von Selbstbestimmungsrechten
Antrag: | Jede Form der gruppenbezogenen Menschenfeindlichkeit ist mit den Grundsätzen von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN unvereinbar |
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Antragsteller*in: | KV Berlin-Treptow/Köpenick (dort beschlossen am: 13.09.2022) |
Status: | Geprüft |
Eingereicht: | 14.09.2022, 19:41 |
Kommentare
Eleonore Grabowski:
Eigentlich sollte dies selbstverständlich sein.
Deshalb kann ich den Sinn und Zweck dieses Änderungsantrags einschließlich des Ursprungsantrags nicht nachvollziehen und ich finde beide Anträge sinnlos.
Willi Junga:
Eleonore Grabowski:
Also werden hier weitere Kommentare verboten?
Warum?
Svenja Tidow:
Eleonore Grabowski:
Aber einen quasi Verbot von Kommentaren kann ich leider nicht nachvollziehen.
Wofür gibt es die Kommentarspalte?
Mitgliedern wird dabei das Meinungsrecht entzogen.
Außerdem, desto mehr Kommentare, umso mehr sehen diesen Änderungsantrag.
Deshalb werde ich mich jetzt eher zurückziehen.
Karl Hertkorn:
Wo sind Kommentare geschlossen?
Es geht doch.
Marin Pavicic-Le Déroff:
Svenja Tidow:
Gemäß Euphemismus-Tretmühle nimmt der neue Begriff die alte Bedeutung mit, bis das Problem gelöst ist. Dann kann man auch alle Begriffe wieder benutzen.