Bundesweit sollte gelten, dass Neubauten im sog. frei finanzieren Mietmarkt ebenso im Rahmen der Regelungen unter Berücksichtigung des regionalen Mietenspiegels vermietet werden. Mindestens in Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt. Teure Grundstücke durch Spekulation führen zu exorbitanten Mieten. Ohne diese Bodenpreise würden sich Neubauten selbst mit gehobener Ausstattung und dem derzeitigen Anstieg von Baukosten (Stagnation der Preise tritt schon wieder stellenweise ein) so realisieren lassen, dass die Mieten nicht über 20% der Preise im regionalen Mietenspiegel liegen müssen. Es gibt in vielen Städten einen sehr knappes Angebot an bezahlbarem Wohnraum, daher müssen auch Neubauten auf Basis der Preise im regionalen Mietenspiegel vermietet werden.
Antrag: | Mieter*innen entlasten – Wohnraumverlust verhindern – Mieter*innenschutz muss krisenfest gemacht werden |
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Antragsteller*in: | Lars Boettger (KV Hamburg-Altona) und 57 weitere Antragsteller*innen (Frauenanteil: 47%) |
Status: | Zurückgezogen |
Eingereicht: | 18.09.2022, 21:18 |
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Irmtraud Blumenroth:
Traudl Blumenroth