- Während die geforderte und im Koalitionsvertrag vereinbarte Reform des Individualarbeitsrechts, insbesondere §9 AGG, gesetzgeberisch gut zu realisieren ist, bedarf die im Antrag V-05 geforderte Reform des Kollektivarbeitsrechts voraussichtlich einer Änderung des Grundgesetzes. Aufgrund der hohen Erfordernisse hierfür, insbesondere einer 2/3-Mehrheit des Bundestages und Bundesrates, besteht die Gefahr, dass eine gesetzgeberische Umsetzung nicht möglich ist. Es ist daher strategisch zielführend, ergänzend und parallel politisch auf die Kirchen einzuwirken, um sie zu einer Implementierung der geforderten kollektivarbeitsrechtlichen Reformen zu bewegen.
- Kirchen bzw. kirchliche Einrichtungen sind nach dem Staat der zweitgrößte Arbeitgeber. Etwa 51% der Deutschen sind Kirchenmitglied. Die Implementation weitreichender politische Initiativen, die die Kirchen und insbesondere den „Dritten Weg“ betreffen, profitieren von einem Miteinander mehr als einem Gegeneinander. Frühzeitig betroffene Stakeholder*innen einzubinden trägt dazu bei, mehr Verständnis und Akzeptanz für Reformen zu generieren. Vor diesem Hintergrund ist es sinnvoll, die Kirchen frühzeitig einzubinden und die Gesetzgebung durch einen politisch-kirchlichen Dialog zu begleiten.
Antrag: | Voller Schutz der Beschäftigten – auch in kirchlichen Einrichtungen Ein Arbeitsrecht für Alle |
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Antragsteller*in: | Lamya Kaddor (KV Duisburg) und 53 weitere Antragsteller*innen (Frauenanteil: 50%) |
Status: | Geprüft |
Verfahrensvorschlag: | Modifizierte Übernahme |
Eingereicht: | 23.09.2022, 10:03 |
Kommentare
Ali Bas:
Manfred Fiedler:
Christiane Peuke:
Angelika Botz:
Begüm Langefeld:
Frank Pattusch:
Harald Klein:
Die hessische Diakonie hat in der Altenpflege in diesem Jahr einen erfreulichen Teilerfolg erzielt, aber eben sehr regional und sektoral.
Die 51% sind inzwischen unterschritten. Die aktuellen Zahlen liegen unter 50%, der jährliche Rückgang zwischen 1,5 und1,8%.