Die Klimafolgeschadenskosten der öffentlichen Hand müssen einen generationengerechten Preis bekommen. Selbst bei staatlichen Investitionen werden vielfach noch keine generationengerechten Bewertungen von alternativen Investitionsmöglichkeiten zwingend vorgeschrieben. In der Praxis muss sich für die preisgünstigste und häufig fossile Alternative entschieden werden. In dieser sind allerdings die realen, generationsübergreifenden Wohlfahrtsverluste durch Klimafolgeschäden und resultierende Kosten, wie sie durch das Umweltbundesamt kalkuliert wurden, nicht berücksichtigt. Ohne Änderungen dieser eingeschränkten Wirtschaftlichkeitsbetrachtung muss sich häufig auch auf staatlicher Ebene für fossile statt erneuerbare Investitionen entschieden werden. Das muss geändert werden. Das befeuern der Klimakrise darf sich nicht mehr lohnen!
Daher wollen wir eine generationengerechte CO2-Bepreisung einführen. Die öffentliche Hand muss hierbei ihre Vorbildfunktion wahrnehmen. Das heißt Grundlage einer CO2-Bepreisung muss eine Gleichgewichtung der Wohlfahrt zwischen den Generationen sein. Das Umweltbundesamt weist für Klimafolgeschadenskosten durch eine emittierte Tonne CO2 698€ für das Jahr 2021 aus. Investitionsentscheidungen, die aufgrund von Nicht-Einpreisung der amtlich ausgewiesenen Kostensätze bei Wirtschaftlichkeitsberechnungen auf Jahre hin zu weiteren fossilen Emissionen der öffentliche Hand führen, sind nicht nur aus der Zeit gefallen, sondern dürfen auch nicht mehr scheinbare wirtschaftlich Rentabilität vortäuschen.
Laut Internationalem Währungsfonds (IWF) sind auch nicht eingepreiste Klima- und Gesundheitsfolgeschadenskosten aufgrund der Verbrennung fossiler Energieträger indirekte Subventionen fossiler Energieträger. Der IWF schätzt die indirekten und direkten Subventionen auf 5,9 Billionen US-Dollar pro Jahr. Die anteilige deutsche Verantwortung fossiler Subventionen muss schleunigst beendet werden. Eine generationengerechte CO2-Bepreisung innerhalb von öffentlichen Finanzen und insbesondere der öffentlichen Investitionstätigkeit ist hierbei der erste bedeutsame Schritt. Denn bei einer Staatsquote am Bruttoinlandsprodukt von über 50% ist die öffentliche Hand der schlafende Riese. Das muss sich ändern.
Quellen:
Kommentare
Friedemann Dau:
https://gesetze.berlin.de/jportal/recherche3doc/EWendG_BE.pdf?json=%7B%22format%22%3A%22pdf%22%2C%22params%22%3A%7B%22fixedPart%22%3A%22true%22%7D%2C%22docPart%22%3A%22X%22%2C%22docId%22%3A%22jlr-EWendGBEV2IVZ%22%2C%22portalId%22%3A%22bsbe%22%7D&_=%2FEWendG_BE.pdf
Erich Minderlein: