Ob ein AKW sicher genug ist, um weiterbetrieben werden zu können, muss zuerst von der Atomaufsicht vor Ort (=im jeweiligen Bundesland) beurteilt werden. Das allein reicht aber nicht. Vielmehr muss auch die übergeordnete Bundes-Aufsicht - im Frühjahr 2023 noch mehr als je zuvor - alle sicherheitsrelevanten Vorgänge wachsam und kritisch begleiten, sich eine unabhängige Meinung bilden, und bei Bedarf einschreiten. Nur diese "doppelt strikte" Aufsicht kann Gewähr für ausreichende Sicherheit bieten.
Was eigentlich eine Selbstverständlichkeit ist, muss aus aktuellem politischen Anlass dennoch betont werden: Atomrecht ist Bundesrecht, die Länder üben die Atomaufsicht im Auftrag des Bundes aus. Für die nukleare Sicherheit ist am Ende der Bund verantwortlich. Es kommt auch und gerade bei der Einsatzreserve darauf an, dass der Bund diese Verantwortung aktiv wahrnimmt.