Wenn AKWs weiterbetrieben werden sollen, obwohl der endgültige Ausstieg lange beschlossen war, und obwohl die Periodischen Sicherheitsüberprüfungen der Reaktoren abgelaufen sind und kaum nachgeholt werden können - dann muss das die letzte Option sein, die nur zum Einsatz kommt, wenn es gar nicht mehr anders geht. Alle anderen, weniger sensiblen Maßnahmen (von Reservekraftwerken über Lastabschaltungen bis zu kurzzeitigen Kapazitätserhöhungen der Stromnetze) müssen vorrangig sein.
Voraussetzung dafür sollte nicht eine (subjektive) Befürchtung, sondern ein (objektiver) Nachweis sein, dass ein Krisenszenario droht. Wie dieser Nachweis erbracht und durch wen er neutral geprüft wird, ist im Gesetzgebungsverfahren zu klären.
Dringlichkeitsantrag: | Dringlichkeitsantrag: Sichere Energieversorgung für den Winter |
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Antragsteller*in: | Daniel Lübbert (KV Berlin-Kreisfrei) und 49 weitere Antragsteller*innen (Frauenanteil: 42%) |
Status: | Geprüft |
Verfahrensvorschlag: | Erledigt durch: ES-01-101 |
Eingereicht: | 12.10.2022, 22:38 |