Über 4 Millionen Menschen in Deutschland sind überschuldet und leben großteils vom Pfändungsfreibetrag, der ihr Existenzminimum abdecken soll. Sie gehören per Definition zur Gruppe der armutsgefährdeten Menschen, die sich die jetzigen Preissteigerungen nicht aus den Rippen schneiden können.
Um so wichtiger ist, dass alle kommenden Hilfsleistungen auch bei ihnen ankommen, da sie sonst vielfach in den Sozialleistungsbezug gezwungen würden.
Bei der Energiepreispauschale dieses Jahr wurde zwar darauf geachtet, dass diese keiner Lohnpfändung direkt beim Arbeitgeber unterliegt. Dies analog so auch bei einer Kontopfändung zu regeln, ist jedoch in der Kriegs-Hektik untergegangen. Das darf uns bei künftigen Hilfsleistungen und Direktzahlungen nicht passieren.
Dringlichkeitsantrag: | Dringlichkeitsantrag: In Zeiten fossiler Inflation: sozialen Zusammenhalt sichern, Wirtschaft stärken |
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Antragsteller*in: | Marc Kersten (KV Köln) und 56 weitere Antragsteller*innen (Frauenanteil: 42%) |
Status: | Geprüft |
Verfahrensvorschlag: | Erledigt durch: I-11-115 |
Eingereicht: | 06.10.2022, 20:09 |