Viele Sozialwohnungen die bspw. vor 5, 15 oder 20 Jahren gebaut wurden, verlieren ihren Status als Sozialwohnung und sind daher nicht mehr an die "Sozialpreise" gebunden. Die fallen aus der sog. Belegungsbindung heraus, da die allermeisten nur für einen festgelegten Zeitraum vereinbart und gefördert werden. Rein durch Neubau werden wir die aus der Belegungsbildung fallenden Wohnungen nicht ersetzen können. Zudem werden die Bauvorhaben in den Ländern, Städten und Kommunen verhandelt. Daher brauchen wir einen Dreiermix aus Ankauf von Bindungen aus dem Bestand, Transformation von Gebäuden und Flächen, sowie Neubau - mit gemeinwohlorientioerten Partner*innen/Vorhabenträger*innern. Dazu benötigen eben die Städte und Kommunen/Bezirke mehr Geld um hier handlungsfähig zu sein. Auch wäre das Fördermodell zu überdenken, eine angepasste Grundsteuer mit Steuererleichterung für Sozialwohnungen wäre ein gerechteres und wohl auch konsistenteres Modell.
Dringlichkeitsantrag: | Dringlichkeitsantrag: In Zeiten fossiler Inflation: sozialen Zusammenhalt sichern, Wirtschaft stärken |
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Antragsteller*in: | Lars Boettger (KV Hamburg-Altona) und 62 weitere Antragsteller*innen (Frauenanteil: 40%) |
Status: | Geprüft |
Verfahrensvorschlag: | Erledigt durch: I-11-180 |
Eingereicht: | 10.10.2022, 17:26 |