Die aktuelle Bundesvorgabe für die Mietenspiegel grenzt die Erhebung auf 6 Jahre nach §558ff BGB ein und Neubau auch von städtischen, günstigen Wohnungsunternehmen sind teilweise nicht erfasst. Idealerweise wird der gesamte Bestand an Mietverträgen, auch die häufig günstigen Altverträge erfasst. Wenn der komplette Bestand nicht erfasst werden soll oder das nicht durchsetzbar sein sollte, wären Verträge der letzten 20 Jahre die Minimalforderung an die Koalitionspartner*innen. Auch die einschlägigen Wissenschaftler*innen, Jurist*innen und Mieter*innenvereine unterstützen diese Forderung.
Transparenz bei den Nebenkosten kann durch das Abschaffen pauschaler Nebenkostenausweisungen in Mietverträgen erreicht werden, für die nur bei Anpassungen der pauschalen Kostenausweisung die tatsächlichen Abrechungen nachgewiesen werden müssen.