Dieser Änderungsantrag beinhaltet die Forderungen aus dem Antrag I-04 der BAG ASG in einer etwas gekürzten und an die Struktur und Formulierungen des Dringlichkeitsantrags angepassten Form. Darüber hinaus ist eine kurze Erklärung unserer Forderung nach einer Erhöhung um insgesamt etwa 200 Euro (53+150) eingefügt. Wir stellen nicht in Frage, dass die vereinbarte Erhöhung um 53 Euro zum 01.01.23 einen neuen Ansatz zur frühzeitigen Berücksichtigung der Inflation beinhaltet und höher ausfällt als vorherige Erhöhungen. Angesichts der Zahlen für 2021 ohne dauerhaften Inflationsausgleich und des grundsätzlichen Webfehlers in der Berechnung des Regelsatzes wird aber klar, dass es ohne eine weitere Erhöhung de facto zu einer weiteren Verarmung dieser Bevölkerungsgruppe kommt.
Quellennachweis für die unterschiedlichen Preissteigerungsraten: DIW-Wochenbericht 28/2022.
Den ÄA I-04-073 der BAG Behindertenpolitik haben wir in Absprache mit der BAG inhaltlich in diesen ÄA übernommen und verhandeln alles zusammen.