Das Wachstum unserer Partei sowohl in Mitgliederstärke als auch im politischen Gewicht führt ebenfalls zu einem fortlaufenden Anstieg an verausgabbaren finanziellen Mitteln und dadurch auch zu wachsenden Ausgaben.
Dieses Wachstum führt ebenfalls zu einem größeren zu prüfenden Volumina für die Rechnungsprüfer*innen, weshalb eine Erhöhung auf sechs von bisher vier Rechnungsprüfer*innen notwendig ist.
Außerdem bietet die Gründung einer Rechnungsprüfungskommission die Möglichkeit, ein unabhängiges Gremium zu schaffen, welches den Bundesvorstand beraten und über dessen Anträge es entscheiden kann, wenn mehr als zwei Mitglieder im Bundesvorstand persönlich befangen sind. Dies schafft klarere Entscheidungsstrukturen im Falle von Befangenheit und bietet mehr Rechtssicherheit für Bundesvorstand und Partei.
Der Bundesfinanzrat empfiehlt daher die Einsetzung der Rechnungsprüfungskommission an Stelle der alten Rechnungsprüfer*innen. Auf Umfang und Aufgabenbereich der Rechnungsprüfung selbst hat der Wechsel zu Rechnungsprüfungskommission keinerlei Auswirkungen.