Veranstaltung: | 49. Bundesdelegiertenkonferenz Karlsruhe |
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Tagesordnungspunkt: | T Tagesordnung/Formalia |
Antragsteller*in: | Thomas Wolff (KV Berlin-Charlottenburg/Wilmersdorf) und 64 weitere Antragsteller*innen (Frauenanteil: 35%) |
Status: | Eingereicht |
Verfahrensvorschlag: | Der Antrag wird auf dieser BDK nicht behandelt, sondern zunächst vertagt auf die nächste BDK. Über die Frage, inwieweit die Beteiligung von Einzelantragssteller*innen und die Suche nach Mitantragsteller*innen, insbesondere bei ProgrammBDKen ermöglicht werden kann, werden vor der nächsten BDK noch einmal Gespräche geführt und Möglichkeiten unter Beteiligung des Antragstellers erwägt. |
Eingereicht: | 09.10.2023, 00:01 |
GO-01/02: Unterstützung von Basisanträgen − Programmqualität verbessern
Antragstext
Die «Geschäftsordnung der Bundesversammlungen» soll wie folgt geändert werden:
Zu § 4 «Anträge» Absatz (14) ergänze:
Eingereichte Anträge und Änderungsanträge sowie im Antragsgrün eingestellte Anträge und
Änderungsanträge, die noch Unterstützung suchen, können online eingesehen werden.
Begründung
Die Zahl der Unterstützenden, die einen gemeinsamen Antrag einreichen können, wurde von 20 auf 50 erhöht. Einerseits mag dadurch eine Filterfunktion für irrelevante Anträge errichtet worden sein, andererseits werden ebenfalls wichtige Anträge und Änderungsanträge erschwert, die durch Gremienanträge nicht ausgeglichen werden können, da nicht alle Kreisverbände bundespolitischen Anträgen ihrer Mitglieder aufgeschlossen sind bzw. die antragsberechtigten BAGen naturgemäß thematisch eingeschränkt agieren.
Parteimitglieder, die sich mit sinnvollen Anträgen beteiligen möchten, haben in der Basis meist nicht die Möglichkeit, 49 Mit-Unterstützende persönlich zu finden. Ein Ausgleich zur Erhöhung des Quorums ist daher angebracht und überfällig. Die Möglichkeit, auf der Antragsplattform bundesweit Unterstützung für Änderungsanträge zu erheischen, ist ein dafür passendes und angemessenes Instrument.
Seit Jahren wird aus der Parteiführung gegen Basisanträge agitiert, mit teils abstrusen Begründungen, die einer Überprüfung nicht standhalten.
Die Qualität von Einzelanträgen ist der Qualität der Gremienanträge gleichwertig, und sie beziehen sich natürlich auf ein weiteres Themenspektrum als z.B. Anträge der BAGen, daher ist dieses Mittel wichtig, um unsere Programmarbeit zu verbessern, und sollte gefördert statt behindert werden.
Für weitere Argumente und konstruktive Vorschläge siehe auch https://antraege.gruene.de/47bdk/bessere_moeglichkeiten_zur_suche_von_antrags-unterstuetzerinnen_fuer_all-15518
Abschließend sei noch darauf hingewiesen, dass genau diese Möglichkeit im Antragsprozess zum Grundsatzprogramm bestand und später von der Parteizentrale eigenmächtig und ohne Erklärung oder gar Debatte wieder entzogen wurde.
Demokratie geht anders, erst recht Basisdemokratie!