In der Präambel werden nahezu ausschließlich die angesprochen, "die unseren Wohlstand erarbeiten". Der Sozialstaat und diejenigen, die - aus was für Gründen auch immer - zeitweise oder dauerhaft nicht daran mitarbeiten (können) oder sich auf andere Weise einbringen, kommen dagegen überhaupt nicht vor. Aber auch sie gehören zu unserer und zur europäischen Gesellschaft. Es muss zumindest an einer Stelle ein Bezug zu Sozialem eingefügt werden. Nicht zuletzt können auch Menschen in der Mitte der Gesellschaft in die Lage geraten, auf den Sozialstaat angewiesen zu sein. Auch für diesen Fall ist ein Hinweis auf die sozialen Sicherungssysteme sinnvoll.
Antrag EP-Kapitel: | Was uns schützt. |
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Antragsteller*in: | BAG Arbeit, Soziales, Gesundheit (dort beschlossen am: 01.10.2023) |
Status: | Eingereicht |
Verfahrensvorschlag: | Erledigt durch: EP-WS-01-038 |
Eingereicht: | 19.10.2023, 13:52 |