CCUS – die Abscheidung, Speicherung und Nutzung von CO2 – ist aktuell etwa in Deutschland faktisch nicht erlaubt. Einige wittern die Chance, durch CCUS ihre fossilen Geschäftsmodelle zu verlängern. Dabei ist die Technologie teuer und Sicherheitsfragen sind nicht abschließend geklärt. Eine aktive Förderung der Technologie könnte falsche Anreize zur Verlängerung fossiler Geschäftsmodelle setzen. Darum muss das Motto lauten: Priorität für die Energiewende und CCUS nur für unvermeidbare Restemissionen.
Antrag EP-Kapitel: | A – Was Wohlstand schützt |
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Antragsteller*in: | KV Bamberg-Stadt Mitgliederversammlung (dort beschlossen am: 28.09.2023) |
Status: | Eingereicht |
Verfahrensvorschlag: | Erledigt durch: EP-W-01-131-3 |
Eingereicht: | 29.09.2023, 16:01 |